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Volksbegehren gegen hohe Prozesskosten

Volksbegehren gegen hohe Prozesskosten

Der Zugang zum Recht hängt immer mehr von finanziellen Möglichkeiten ab, kritisiert der ehemalige steirische Richter, Bundesrat und Landtagsabgeordnete Martin Wabl. Er hat daher ein Volksbegehren für finanzierbare Prozesskosten initiiert. 7. August 2019, 9.00 Uhr Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen Auf Twitter teilen

„Die Justiz stirbt einen langsamen Tod“, stellte Justizminister Clemens Jabloner kürzlich fest – bezogen auf eine kritische Personalsituation. Eine weitere bedenkliche Entwicklung in der Justiz sieht Wabl, der gemeinsam mit seinem Bruder, dem langjährigen Nationalratsabgeordneten der Grünen, Andreas Wabl, ein Volksbegehren gegen steigende Prozesskosten initiiert hat. Im Vorverfahren liegt dieses derzeit bei den Gemeindeämtern auf.

Zum Volksbegehren

Für das Volksbegehren „Stop der Prozesskostenexplosion“ können online, aber auch bei jedem Gemeindeamt Unterstützungserklärungen abgegeben werden.

Existenzielle Not nach Prozessniederlagen

Denn egal ob bei Erbschaften, Scheidungen oder anderen Gerichtsverfahren – die anfallenden Kosten würden immer öfter dazu führen, dass der Zugang zum Recht vom Geld abhänge, kritisiert der ehemalige Bezirksrichter von Fürstenfeld und frühere Bundesrat und Landtagsabgeordnete, „weil viele Bürger, die ihr Recht durchsetzen wollen – wenn sie die Kosten abschätzen oder überprüfen – das gar nicht angehen können“.

Andere würden, so Wabl, nach Gerichtsverfahren in existentielle Not geraten: „Da passiert es, dass der, der verliert, dann auf Zigtausenden Euro von Kosten sitzt und sagt, das kann er nicht mehr schaffen.“ Diese Entwicklung müsse gestoppt werden, ist Wabl überzeugt. Deshalb habe er gemeinsam mit seinem Bruder das Volksbegehren „Stop der Prozesskostenexplosion“ ins Leben gerufen, für das derzeit online, aber auch bei jedem Gemeindeamt Unterstützungserklärungen abgegeben werden können.

„Österreich hat die höchsten Sätze in Europa“

Unter den Forderungen: ein Pauschalsystem für Rechtsanwaltskosten, einen Anwaltszwang erst ab 50.000 Euro Streitwert und nicht wie jetzt ab 5.000 Euro. Bei Freisprüchen sollen die Verteidigerkosten vom Staat ersetzt werden – und auch die Gerichtsgebühren sollen – wenn es nach Wabl geht – reduziert werden: „Ich sag’ nur: Österreich hat die höchsten Sätze in Europa.“

http://martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

Ziel sei, vorerst mehr als 8.000 Unterschriften zu erlangen, dann könne das Volksbegehren, das sich derzeit in der Einleitungs- bzw. Unterstützungsphase befindet, in die nächste Phase gelangen: in einen achttägigen Eintragungszeitraum. Letztlich gehe es, so Wabl, aber darum, Lösungen zu finden, die keine Existenzen ruinieren. Von der künftigen Bundesregierung erwarte er sich Impulse: Eine Debatte im Nationalrat wäre hilfreich, so Wabl.

Quelle https://steiermark.orf.at/stories/3007609/

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