Die ÖVP–FPÖ-Regierung hat angekündigt, die Notstandshilfe zu streichen und Menschen nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes in die Mindestsicherung zu schicken. Dabei ist das Arbeitslosengeld NEU, wie es Schwarz-Blau plant, noch weit rücksichtsloser als das deutsche Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV).
Bisher haben vor allem Menschen Mindestsicherung bezogen, die nicht genug oder überhaupt noch nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Sie mussten auch akzeptieren, dass sie nicht mehr als rund 4.200 Euro besitzen dürfen, wenn sie die staatliche Sozialhilfe erhalten wollen. Das will die neue Regierung jetzt ausdehnen: Nach rund einem Jahr Arbeitslosigkeit soll jeder und jede in die Mindestsicherung fallen, unabhängig davon, wie lange man vorher gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Deutschland hat 2005 mit dem Arbeitslosengeld 2, allgemein Hartz IV genannt, ein ähnliches Modell eingeführt. Seither ist die Armut in Deutschland stark gestiegen. Zudem ist ein Niedriglohnsektor amerikanischen Ausmaßes entstanden, den es in Kontinentaleuropa bislang nicht gab.
Österreichisches Modell härter gegen Arbeitslose als Hartz IV
Dennoch will Schwarz-Blau das deutsche Modell auch in Österreich einführen und sogar noch verschärfen:
- Hartz IV: Jedem Haushaltsmitglied steht ein eigener Vermögens-Grundfreibetrag zu, der 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr beträgt. Praktisch heißt das: Für eine Familie mit zwei rund 50-jährigen Eltern und zwei halbwüchsigen Kindern darf ein Vermögen von rund 20.000 Euro unangetastet bleiben (2 Mal 7.500 Euro Grundfreibetrag sowie jeweils 750 Euro für unvorhersehbare Anschaffungen, außerdem pauschal pro Kind 3.100 Euro). Allein der Freibetrag pro Kind ist in Deutschland schon fast so hoch wie der Freibetrag für einen ganzen Haushalt im österreichischen Modell.
- Mindestsicherung: BezieherInnen der österreichischen Mindestsicherung müssen schon ab einem “Vermögen” von rund 4.200 Euro jeden Bausparvertrag, jede Lebensversicherung und jede private Pensionsversicherung aufkündigen. Weil in der Mindestsicherung (im Gegensatz zur Notstandshilfe) vom Sozialamt keine Beiträge zur Pensionsversicherung bezahlt werden, führt das außerdem in die Altersarmut.
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Wohnung und Haus
- Hartz IV: Haus oder Wohnung, in denen gelebt wird, sind absolutes Schonvermögen – sofern sie nicht zu groß sind.
- Mindestsicherung: Im österreichischen Modell, kann sich das Sozialamt nach sechs Monaten Mindestsicherung in das Grundbuch eintragen. Kann man die Mindestsicherung später nicht mehr zurückzahlen, gehört die Wohnung dem Staat statt den eigenen Kindern.
Auto- Hartz IV: Ein Auto darf bis zu einem Wert von 7.500 Euro besessen werden. Bei zwei Erwachsenen im Haushalt können also auch zwei gebrauchte Autos behalten werden.
- Mindestsicherung: Das Auto muss ab einem Wert von über 4.200 Euro “verwertet” werden.
Der Blog “Arbeit&Wirtschaft” hat dazu ein Video gemacht:
Pensionensbeiträge fallen weg
Dazu kommt, dass in der Mindestsicherung – im Unterschied zur Notstandshilfe – die Pensionsversicherung wegfällt. Die Arbeitslosen müssen nicht nur jede private Pensionsversicherung von Wert aufkündigen, sie verlieren auch Beiträge in der allgemeinen Pensionsversicherung. Das trifft Menschen, die lange Beitragszeiten mit ordentlichen Beitragshöhen aus Jahrzehnten Arbeit gesammelt haben. Geht ihre Firma in Konkurs, wenn ihnen nur mehr einige Jahre bis zur Pension fehlen, fehlen ihnen die Beitragszeit und ihre Pension wird drastisch gekürzt.
Damit werden genau die Falschen bestraft: Wer Jahrzehnte gearbeitet, sich etwas Geld angespart und vielleicht ein Haus gebaut hat – der wird nicht freiwillig arbeitslos. Der will weiter arbeiten, um seinen bescheidenen Wohlstand auszubauen und später den Kindern weiterzugeben. Doch genau der wird jetzt bestraft, wenn der Staat ihm den Bausparvertrag, die Lebensversicherung und sein Haus nimmt, wenn er unverschuldet länger als ein Jahr auf Arbeitssuche ist.
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- Quelle.https://kontrast.at