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Leitungswasser im Landesklinikum Stockerau mit Keimen verunreinigt

Patienten können nicht aufgenommen werden

Personen mit schlechtem Immunsystem können derzeit nicht stationär aufgenommen werden – Laut Krankenhaus keine Gefahr für Patienten oder Mitarbeiter.

Das Leitungswasser im Landesklinikum Stockerau (Bezirk Korneuburg) ist derzeit mit Keimen verunreinigt. Patienten mit schlechtem Immunsystem können daher aktuell nicht stationär aufgenommen werden, berichtete der ORF NÖ. Nach Angaben des Landesklinikums kam es bei Umbauarbeiten im ersten Obergeschoß zu einer „Kontamination des Leitungswassers mit pathogenen Keimen“.

Nach Bekanntwerden dieses Untersuchungsergebnisses vergangenen Donnerstag sei verboten worden, das Leitungswasser zu trinken, und ein Duschverbot im gesamten Klinikum ausgesprochen worden, teilte das Krankenhaus in einer Stellungnahme mit. Das Duschverbot konnte durch den Einsatz spezieller Filter nach einem Tag wieder aufgehoben werden. Mittlerweile seien alle Bereiche des Landesklinikums mit den Spezialfiltern ausgestattet. Das soll sicherstellen, dass Händewaschen und Duschen bedenkenlos möglich sind.

Chemisch desinfiziert

Seit heute, Mittwoch, werden zudem die Wasserleitungen chemisch desinfiziert. Diese Maßnahme wird laut Landesklinikum nach Empfehlung der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) bis Ende Februar fortgeführt. Außerdem gebe es laufend Kontrollen und Spülungen des Systems. Es sei allerdings weiterhin verboten, das Leitungswasser zu trinken. Patienten und Mitarbeitern werde deshalb kostenlos Mineralwasser zur Verfügung gestellt.

Als Vorsichtsmaßnahme werden derzeit keine Patienten „mit bestehender immunsuppressiver Therapie“ sowie „mit eingeschränktem Immunsystem“ im Landesklinikum Stockerau stationär aufgenommen, hieß es in der Stellungnahme, die der APA vorliegt. „Die Hygienefachkraft und hygienebeauftragte Ärztin des Landesklinikums stehen in ständigem Kontakt mit der Bezirksverwaltungsbehörde. Es besteht daher keine Gefahr für Patienten oder Mitarbeiter und keine Einschränkung in der Behandlung oder Diagnostik im Klinikum“, wurde mitgeteilt.

Quelle.http://www.kleinezeitung.at/

 

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