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Bankgeheimnis in Österreich

Das Bankgeheimnis ist Geschichte. Für alle, die noch so jung sind, dass sie es nicht wissen können: Es war einmal eine Zeit, da war es den Banken untersagt, Daten über die Daten seiner Kunden Auskunft zu geben. Sie waren dazu verpflichtet, Stillschweigen darüber zu bewahren, wer wo welche Konten eröffnet hat. Diese Zeit ist längst vorbei. Seit 1. Oktober 2016 melden Banken Daten über Ihre Kunden dem Staat. Gemeldet wird über das sogenannte „Zentrale Kontenregister“.

Kleiner Geschichtsunterricht: Die Rede war von einem „Generalangriff auf die Grundrechte der BürgerInnen“

Im Jahr 2015 warnte das Team Stronach vor einem „Generalangriff auf die Grundrechte der BürgerInnen“ und machte damit Wahlprogramm. Gemeinsam wurde das Thema Bankgeheimnis mit der Vorratsdatenspeicherung zu dem Aufreger des Jahres schlechthin gemacht. Die NEOS schlossen sich teilweise den Ausführungen des Team Stronach an. ÖVP-Abgeordnete Kathrin Nachbaur war der Meinung, dass durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses lediglich die Schuldenkrise auf die kleinen SteuerzahlerInnen abgewälzt werden sollte.

 

Fakten über das Bankgeheimnis

Wer bekommt Ihre Kontodaten?

Die Finanz liest mit. Nein, ganz so schlimm ist es nicht. Aber wenn es für das Finanzamt notwendig erscheint, hat sie das Recht, Einsicht in Ihre Kontodaten zu nehmen. Das ist die „Neuerung“, die seit 1. Oktober 2016, also seit etwas mehr als einem Jahr, gesetzlich verankert wurde.

Welche Daten werden gemeldet?

Die Banken melden

an das Zentrale Kontenregister weiter.

Gemeldet werden nur die äußeren Kontodaten:

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