Krone“-Ombudsfrau
Bewerbung abgelehnt: AMS strich Geld zu Unrecht
Lediglich wenige Monate ist Christian W. aus der Steiermark in seinen bisherigen 35 Berufsjahren arbeitslos gewesen. Als der zweifache Familienvater sich nun bei der Firma nicht bewerben wollte, weil er vom geforderten Fachbereich keine Ahnung hat, strich ihm das Arbeitsmarktservice kurzerhand das Geld.
Christian W. ist gelernter Einzelhandelskaufmann im Baustoffhandel. Als er vor Kurzem mit 50 Jahren seine Arbeitsstelle verlor, meldete er sich Anfang März beim Arbeitsmarktservice (AMS). „Das war kein leichter Weg für mich“, erklärt der Familienvater. Seine eigenen Bemühungen um einen neuen Job brachten schnell Erfolg. Bereits Ende März bekam Herr W.eine fixe Zusage, allerdings mit Arbeitsbeginn im September, da die Firma gerade mit einer Betriebsumsiedelung beschäftigt ist.
Das AMS forderte den Steirer aber fast gleichzeitig auf, sich bei einem Landmaschinen-, Obst- und Weinbaugerätehandel zu bewerben. „Für die Stelle waren mehrere Jahre Erfahrung in der Landmaschinentechnik und eine landwirtschaftliche Ausbildung gefordert. Ich habe dem dortigen Chef daher geschrieben, dass ich davon keine Ahnung habe“, schildert Herr W. Das AMS fasste das quasi als Verweigerung auf und strich nicht nur jede Geldleistung, sondern meldete Herrn W. auch bei der Krankenkasse ab. Er solle sich gefälligst weiter bewerben — trotz schriftlicher Jobzusage.
AMS: Job-Inserat war missverständlich
Der Ombudsfrau teilte das AMS Steiermark mit, dass eine Einstellzusage in Zeiten des Fachkräftemangels nicht berücksichtigt werden könne. Herr W. hätte aber ohnehin Beschwerde eingebracht. Der wurde letztendlich stattgegeben. Er sei aufgrund der laut Inserat geforderten langjährigen Erfahrung verständlicherweise davon ausgegangen, dass ihm für die Verrichtung der Arbeit unbedingt notwendige Kenntnisse fehlen würden. Aufgrund des missverständlichen Inserates kann die Ablehnung daher verziehen werden…
Quelle https://www.krone.at/1944058