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Das sind die Regeln für den Grünen Pass

04.05.2021

Die Regierung hat am Dienstag die Regeln für den Grünen Pass präsentiert, über den der Eintritt z.B. in die Gastronomie, aber auch das Reisen künftig geregelt werden soll. Dabei stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) klar, dass neben dem digitalen Format auch ein analoges bestehen bleibt. Das heißt, man kann zumindest in Österreich auch mit ausgedruckten Nachweisen die neuen Freiheiten nutzen.

nternational wird technisch ab dem Sommer zwar überall das gleiche System angewendet, jedoch entscheidet jeder Staat selbstständig, wen er unter welchen Bedingungen ins Land lässt. Im Klartext bedeutet dies, dass zwar der Grüne Pass via QR-Code ab Juli überall gelesen werden kann, es jedoch von Land zu Land unterschiedlich geregelt werden dürfte, wie lange man für die Einreise beispielsweise geimpft sein muss, wie lange ein PCR-Test gültig ist oder wie lange man genesen sein muss. Fix ist auch hierzulande noch nicht alles. So gibt es laut Mückstein Diskussionsbedarf, ob bisher nicht von der EMA zugelassene Impfstoffe – beispielsweise die chinesischen wie Sinopharm oder der russische Sputnik V – akzeptiert werden.

Test alleine reicht nicht mehr
Dass auch Antikörper-Tests alleine anerkannt werden, ist eher unwahrscheinlich. Experten meinten, dass es „sehr heikel“ sei, hier einen Grenzwert festzulegen, erklärte Mückstein.

Die beiden Minister Köstinger und Mückstein gaben zum Grünen Pass eine Online-Pressekonferenz.

Der Grüne Pass wird hierzulande – wie schon bekannt – in drei Phasen eingeführt. Die erste davon startet mit den großen Öffnungsschritten am 19. Mai und ist denkbar unspektakulär. In dieser gilt als Eintrittskarte beispielsweise zu Gastronomie oder Veranstaltungen einfach der schon bekannte Test-Nachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat.

Selbsttests sollen gelten
Dabei werden Selbsttests anerkannt, vermutlich auch jene an Schulen. Diese Selbstabnahmen haben freilich nur eine Gültigkeit von 24 Stunden, Antigen-Tests von 48 Stunden und PCR-Tests von 72 Stunden. Als genesen gilt, wer die Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überwunden hat. Bei der Impfung ist drei Wochen nach dem ersten Stich der Zutritt gesichert. Mückstein hält das für „vertretbar“. Wer sich keinen zweiten Stich abholt, verliert die Zulassung später wieder. Wie lange die Impfung insgesamt gilt, wird auf EU-Ebene festgelegt. Der Gesundheitsminister geht davon aus, dass man sich auf acht, neun Monate einigen wird, ehe eine neue Impfung nötig wird.

Digitale Anwendung ab 4. Juni
Mit 4. Juni wird laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die zweite Phase des Grünen Pass eingeläutet – nämlich die der digitalen Anwendung auf nationaler Ebene. Dafür wird es Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Präsentation des Grünen Passes, der bis 4. Juni nur in analoger Form zur Verfügung stehen wird.

Das digitale Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, wofür Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig sind. Der Kontrollor, z.B. der Friseur kann mit einer eigenen App prüfen, ob der Zutritt erlaubt ist, aber keine genaueren Umstände warum. Der Kunde muss seine Identität aber nachweisen können.

Auch Nachweis über die E-Card
Auch ein Nachweis über die E-Card wird möglich sein. Die prüfende Stelle – also z.B. der Wirt – benötigt in Sachen E-Card eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, aber keine sonstigen Details.

Finalisiert wird der Grüne Pass dann im Juli, passend zur Reisesaison. Dabei wird die digitale Lösung dann in der EU und vermutlich auch im EWR-Raum und der Schweiz anerkannt. Der Haken daran ist, dass jedes Land eigene Kriterien festlegen kann. Das heißt, es könnte beispielsweise durchaus Staaten geben, die den testlosen Zutritt erst nach dem zweiten Stich bei der Impfung ermöglichen. Auch ist unklar, wie andernorts die Testpflicht bei Kindern gehandhabt wird. In Österreich können Kinder bis 10 auch ohne Tests mit ihren Eltern beispielsweise ins Gasthaus gehen.

Impfung für Jugendliche wohl ab Herbst
Jugendlichen ab zehn wird fürs erste das Testen ohnehin nicht erspart bleiben, gibt es für sie doch noch keine Impfung. Allerdings geht Mückstein davon aus, dass es auch für diese Altersgruppe schon im August oder September die Möglichkeit zur Immunisierung gibt. Der Mangel an Impfstoff wird demnächst vorbei sein. Der Minister glaubt, dass man schon ab Ende Juni Impfwillige suchen wird.

krone.at — Leserkommentare

Da ist Nordkorea oder China ein Witz dagegen mit der Überwachung. Kein Land der Welt macht sowas !!

Also 3 Leute beim Wirten max. Mehr werden nicht hingehen. Dank dieser Schikanen wird auch weiterhin privat gefeiert. Mittlerweile sind private Festln eh interessanter. Was Reisen angeht, bin sehr oft in Kroatien beruflich unterwegs. Die Kroaten akzeptieren den österreichischen Gratis-Selbsttest mit dem ich hin und zurück fahre. Auch wenn ich dann privat nach Kroatien an die Küste fahre, fahre ich mit dem Gratis-Selbsttest hin und nach 2 Wochen zahle ich halt die 40,- Euro in Kroatien für die Rückfahrt nach Österreich. Impfen könnt ihr euch selber, mich nicht.

Das Ende der Freiheit…

Totale Gängelung der Gesellschaft, Friseure und Wirten werden zu Kontrolleuren von Gesundheits und personenbezogenen Daten!

Meine Wirtin hat mich gerade heulend angerufen, sie wird endgültig schließen.

Kein Problem, einfach zu Hause bleiben und die Sache hat sich erledigt.

99,96 Prozent in Österreich haben keine Infektion!!! Warum sollen diese mit Einschränkungen leben?

Geimpft? Genesen? Getestet? Nein, da hab ich lieber gebraut, gekühlt, gezapft.

Das sollen „Freiheiten“ sein?
Nein danke, ohne uns.

Wirte und ähnliche sollen prüfen — dürfen usw …????
Ja gehts eigentlich noch ?!

Seit wann haben die ÖVP und GRÜNEN Politiker überhaupt etwas begriffen? Außer Postenschacher,und Korruption sowie Versagen auf breiter Front!

Der Schwachsinn nimmt kein Ende, aber meine Steuern darf ich schon zahlen als Bürger zweiter Klasse. Geht es nur mehr mit klagen? ANIMAP Österreich wird’s richten hoffentlich.

Ein super Geschäftsmodell – alle 9 Monate impfen gehen…….

Das ist also die Rückkehr zur Normalität wenn wir alle im Lockdown brav sind… nein danke.
Ich werde, egal was kommt, bei der nächsten Wahl nichts vergessen haben. XXX FPÖ

Friseur und Wirt verlangen E-Card, i glaub i spinn. …

„Der Wirt scannt mit einer Prüf-app die E-Card Nummer ob jemand Zutritt hat oder nicht!“ Das alles erinnert mich an schlechte Science-Fiction-Filme aus meiner Jugendzeit im Kino. Macht einem nur mehr sprachlos.

E card beim wirt für schanigarten – wird immer unerträglicher.

Quelle https://www.krone.at/2405953

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