Am kommenden Donnerstag soll das umstrittene Sicherheitspaket abseits der Öffentlichkeit durch den Ausschuss und noch im April mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ durch das Plenum des Nationalrats durchgewunken werden. Die Stimmen der Kritiker will man nicht hören.
Auf alle Kameras zur Verkehrsüberwachung und in Einkaufszentren soll die Polizei künftig Zugriff haben.
Am kommenden Donnerstag, dem 5. April, soll das umstrittene Sicherheitspaket in Innen- und Justizausschuss behandelt werden. Kritiker sehen in diesem Maßnahmenkatalog ein „Überwachungspaket, das die Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen in diesem Land massiv einschränkt“. Morgen, Mittwoch,wird unter anderem in Graz (ab 17 Uhr zieht die Demo, zu der „epicenter.works“ aufruft, von Mariahilferplatz aus in Richtung Tummelplatz) und Linz dagegen protestiert.
Die Massenüberwachung auf Straßen und Plätzen und der sogenannte „Bundestrojaner“ lassen bei den Kritikern die Alarmglocken schrillen.
Eigentlich war für Donnerstag ein öffentliches Hearing angesetzt, ÖVP und FPÖ wollten die Öffentlichkeit jedoch ausschließen, um „sachlich diskutieren“ zu können, abseits jeglicher „medialer Inszenierung“. Dies rief die Opposition auf den Plan, die sich weigerte, einer „Geheimberatung“ über dieses für die Öffentlichkeit so relevante Thema zuzustimmen. SPÖ, Neos und Liste Pilz verweigerten ihre Unterschrift auf der entsprechenden Einladung, wie der „Kurier“ berichtete. Daraufhin wurde das Hearing komplett gestrichen.
Es ist davon auszugehen, dass die Materie noch im April mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP durchgewunken wird – vor der Wahl hatten die Sozialdemokraten ja eine Beschlussfassung noch verhindert. Seitdem wurde beim Rechtsschutz nachgebessert, im Kern ist das Paket aber noch dasselbe.
Die Opposition will am Donnerstag, vor den Sitzungen der Ausschüsse, noch ein „außerparlamentarisches Hearing“ veranstalten: Experten sollen die Kritikpunkte bei einer Pressekonferenz noch einmal erläutern.
Der umfangreiche Begutachtungsprozess ist abgeschlossen. Mehr als 9.000 Stellungnahmen wurden abgegeben. Auch die Rechtsanwaltskammer und sogar der Verfassungsdienst des Justizministeriums hatten Bedenken geltend gemacht. Für die Rechtsanwaltskammer reiht sich Österreich mit den neuen Bestimmungen in die Liste jener Länder ein, „die – wie Ungarn oder Polen – Angst vor ihren eigenen Bürgern haben“. Österreich gehe mit dem Sicherheitspaket einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat.
Die Eckpunkte:
- Die Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen bekommen (Verkehrskameras, Verkehrsbetriebe, Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufszentren, etc.). Für die Aufnahmen soll eine vierwöchige Speicherpflicht gelten. Damit gibt es eine zentrale, staatliche Kontrolle des Lebens auf allen öffentlichen Plätzen
- Die Speicherfrist von Daten der Sicherheitsbehörden soll von drei auf fünf Jahre ausgeweitet werden, ohne Angabe von Gründen und nicht etwa auf Bereiche der organisierten Kriminalität beschränkt
- Auch Daten der Section Control sollen den Sicherheitsbehörden künftig übermittelt und zwei Wochen lang gespeichert werden
- Die Vorratsdatenspeicherung, seinerzeit von den Höchstgerichten für ganz Europa aufgehoben, feiert als „Quick-Freeze“ – die Speicherung von Telekommunikationsdaten für zwölf Monate bei nicht näher definierten Verdachtsfällen und ohne gerichtliche Bewilligung – eine Auferstehung.
- Registrierung der Prepaid-Karten für Handys
- Einführung des „Bundestrojaners“, einer Schadsoftware, mit der nicht nur WhatsApp- und Skype-Kommunikation überwacht werden können, sondern mittels derer auch der gesamte Datenbestand eines Computers oder Smartphones ausgelesen werden kann.
Quelle .http://www.kleinezeitung.at/