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Dubiose Mails im Umlauf —- Anwalt“ drohte mit Pfändung und Polizei

von Igor Basagic – Erhard N. erhielt eine Anwalts-Mail aus London. Inhalt: Er habe illegal Filme über eine Online-Plattform gestreamt und soll 426,55 Euro zahlen. Mit der Masche ist der Ex-Polizist aber bestens vertraut.

Immer wieder flattern Internet-Nutzern vermeintliche Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen ins Haus bzw. ins E-Mail-Postfach. Meist wird ihnen vorgeworfen, auf illegalen Streaming-Diensten Filme geschaut zu haben. So auch ein pensionierter Kriminalbeamter aus Favoriten: Erhard N. (57) kann mit illegalen Streaming-Seiten herzlich wenig anfangen, dafür kennt er sich mit Betrüger-Mails aus.

Schwere Geschütze: Pfändung, Aufsperrdienst, Polizei

Erhard N. hätte die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung nicht beglichen. Dem darauffolgenden Pfändungsschreiben mangelt es nicht an Klartext. Es werden alle Register der Panikmache gezogen.

Ein Gerichtsvollzieher werde am 17. August um 14.20 Uhr vor seiner Tür stehen und Wertgegenstände pfänden. Sollte er nicht zugegegen sein können, kann er unter der angegebenen Nummer einen neuen Termin ausmachen. „Heute“ versuchte das „Anwaltsbüro“ zu erreichen – niemand meldet sich.

Einen anderer Termin musste aber auch nicht zwingend ausgemacht werden, denn die Anwesenheit des zu Pfändenden ist – wie es in der Mail im inhaltlichen Sinne geschrieben steht – eigentlich irrelevant. Ein „richterlicher Durchsuchungsbeschluß wurde erwirkt“.

Im Falle eines „unentschuldigten“ Fehlens wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, die Tür aufgebrochen und alles an Hab und Gut mitgenommen. Definitiver Höhepunkt ist aber die Androhung die Polizei hinzuzuziehen, falls der Empfänger daran denkt „Widerstand“ zu leisten. Eigentlich ein unterhaltsames Stück fiktionaler „Rechtssprech“-Literatur, wenn doch nicht tatsächlich einige darauf reinfallen würden.

Wie erkenne ich den Betrug?

Denn man muss kein Experte sein, um das Schreiben als Betrug zu entlarven. Zumal das erste Schreiben von einem anderen Anwalt mit dem exotischen Namen Dr. Rene De La Porte ausging, der für ein Anwaltsbüro tätig ist, welches angeblich in Cardiff in Wales beheimatet ist. Die angegebene IP-Nummer war nicht korrekt, den Tatzeitpunkt gab es nicht. Alle Nachforschungen des früheren Kriminalbeamten wiesen auf eine billige Betrugsmasche.

Und so erkennt jeder Empfänger, dass die Zahlungsaufforderungen von imaginären Anwaltsbüros kommen – dazu bedarf es nicht mehr als sich einer Suchmaschine zu bedienen: Dr. Rene De La Porta von „Berliner Anwalt AG“ aus Cardiff und „Advokat Rechtsanwalt AG“ aus London sind einschlägig bekannt: Seiten wie watchlist-internet.at kennen das Treiben der Hintermänner schon länger.

Anzeige gegegen Unbekannt

Ein Anwalt mit dem Namen Markus B. – der angebliche Verfasser des Pfändungsschreibens – existiert allerdings. Er arbeitet in Dresden und wird lediglich als „Authentizitätsnachweis“ missbraucht. Weil also Rene De La Porta offenkundig ein Phantasiename und Markus B. eine Anwalts-Atrappe ist, musste Erhard N. eine Anzeige wegen des Verdachtes des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der versuchten Nötigung gegen Unbekannt erstatten.

Ob die Anzeige etwas bringt? N. dazu: „Das kann ich nicht sagen. Es ist aber möglich die Täter über das Bankkonto auszuforschen.
Viele Leute glauben eben, dass man die Täter unauffindbar sind und machen deshalb keine Anzeige. Das ist ein Fehler. Viel muss man dafür nicht tun: Man geht einfach auf das nächste Wachzimmer und erstatte die Anzeige. Geld wird man auf diesem Konto aber eher nicht mehr finden.“

Klage eines Anwalts möglich, aber sehr unwahrscheinlich

Zwar entschied der Europäische Gerichtshof (EuGh) April 2017, dass sich Nutzer beim Filmstreaming strafbar mache, eine Abmahnwelle von real existierenden Anwälten hat es in Österreich dennoch nicht gegeben. Das liegt auch daran, dass die Nutzer per IP nach verfolgt werden müssten und diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Die eifrigen Abmahn-Anwälte wollen mit diesem Urteil Geld machen, aber die angeführten Angaben wie IP-Adresse und Tatzeitpunkt sind genauso wenig echt wie sie selbst.

Quelle  http://www.heute.at/

 

 

 

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