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Im Krankenstand gekündigt, AMS wollte nicht zahlen

03.04.2023

Ein Linzer erlebte eine böse Überraschung: Obwohl nicht er das Dienstverhältnis aufgelöst hatte, wurde die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt.

Der Mann fiel aus allen Wolken: Er wurde im Krankenstand gekündigt und sollte dafür auch noch bestraft werden. Denn das AMS wollte nicht zahlen.

Der Linzer hatte vom Arbeitsmarktservice ein Job-Angebot bei einer Reinigungsfirma erhalten. Er bewarb sich und wurde eingestellt.

Nach zwei Wochen wurde der Mitarbeiter krank. Er meldete das ordnungsgemäß beim Unternehmen.

Der Linzer hatte vom Arbeitsmarktservice ein Job-Angebot bei einer Reinigungsfirma erhalten. Er bewarb sich und wurde eingestellt.

Nach zwei Wochen wurde der Mitarbeiter krank. Er meldete das ordnungsgemäß beim Unternehmen.

Dann die böse Überraschung: Das AMS teilte dem Linzer mit, dass er für vier Wochen kein Arbeitslosengeld erhält. Als Grund wurde genannt, dass er das Dienstverhältnis in der Probezeit freiwillig aufgelöst habe.

AMS lenkte ein

Der Mann schaltete die Arbeiterkammer ein. Die legte Beschwerde gegen den Bescheid ein – mit Erfolg: Das Arbeitsmarktservice lenkte ein.

„Wegen der Auflösung während des Krankenstandes durch den Arbeitgeber war die Sanktion des AMS rechtswidrig“,

erklärt Christina Teuchtmann, Leiterin des Rechtsschutzes Linz der AK Oberösterreich. Somit hatte der Arbeitnehmer auch Anspruch auf das Geld.

Leserkommentare

Beim Sperren des Bezugs sind sie immer schnell, die Herr- und Frauschaften vom AMS.

Das ist doch reine Willkür, wie dort mit Menschen umgegangen wird. Wer jetzt noch Övp wählt, wählt ist selber schuld.

Offensichtlich falscher Kündigungsgrund in der Abmeldung beim Hauptverband durch den Dienstgeber. Denn bei Kündigung durch den Dienstgeber kann es keine Sanktionen geben.

grundeinkommen, jetzt!

Quelle https://www.heute.at/s/im-krankenstand-gekuendigt-ams-wollte-nicht-zahlen-100263765#story_comments

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