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Menschenversuch mit mRNA-“Impfungen”: Anzeige gegen Schweizer Arzneimittelbehörde

22. November 202

Große Corona-Anzeige

Die Schweizer Arzneimittelbehörde „Swissmedic“ und die Insel-Spitalgruppe in Bern müssen sich warm anziehen: Sie wurden von einer Gruppe Privatkläger und sechs durch die Covid-19 mRNA-Genbehandlungen direkt geschädigte Personen angezeigt.

Die Vorwürfe haben es in sich:  Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht in mehreren Punkten,  mehrfache (eventuell vorsätzlich) fahrlässige Körperverletzung, Tötung, Gefährdung des Lebens, Schwangerschaftsabbruch und Urkundenfälschung. Gefordert wird auch die Belangung willfährig mitwirkender Ärzte. Die 300-Seiten Strafanzeige findet man hier.

Weltweiter Menschenversuch

Man habe es mit der größten, durch Arzneimittel verursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, die es jemals in der Schweiz gegeben hat.

Die Bevölkerung habe sich auf Basis falscher Angaben einer gefährlichen Gen-Therapie unterzogen und wisse zum Großteil nicht, dass sie an einem weltweiten Menschenversuch teilnehme.

Die weitgehend wirkungslosen mRNA-„Impfstoffe“ seien weitaus gefährlicher als der Erreger, SARS-Cov-2, vor dem die „Impfung“ angeblich schützen soll. „Swissmedic“ habe ihre Pflicht verabsäumt, die Schweizer Bevölkerung zu schützen, sicherstellen, dass nur qualitativ hoch stehende, sichere und wirksame Heilmittel in den Verkehr gebracht werden und sie vor Täuschung zu bewahren.

Systematische Irreführung der Ärzte

Die Vorwürfe gegen „Swissmedic“ lauten u.a.: Sie habe den mRNA-„Impfstoffen“, ohne ausreichenden Wirkungs- und Sicherheitsnachweis und trotz vieler Risikosignale, eine befristete Zulassung erteilt; Die tief angesetzten Sicherheitsvorkehrungen seien massiv unterschritten worden;

Der Ärzteschaft seien wichtige Informationen über die mRNA-Materialen vorenthalten bzw. systematisch irreführend vermittelt worden; Die Überwachung der „Impfstoffe“ nach Marktzulassung fehle und „Swissmedic“ habe gegen das Werbeverbot für Arzneimittel verstoßen.

Die bis dahin nur an Krebspatienten eingesetzte mRNA-Technologie sei an einer gesunden Gesamtbevölkerung zur Prophylaxe angewendet worden. Tierstudien wurden nie durchgeführt.

Toxische mRNA-Inhalte ignoriert

Die Zulassungsunterlagen belegen, dass die mRNA-Materialien Nitrosamin, Benzol und bakterielle DNA toxische, potentiell erbgutschädigende und krebserregende Verunreinigungen enthalten.

Zudem toxische Lipid-Nanopartikel, die bisher weder am Menschen zugelassen noch erprobt sind. Diese können Krebs verursachen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Kind im Mutterleib schädigen. Ein mögliches Risiko bei Schwangerschaft habe „Swissmedic“ gewusst aber ignoriert.

In den Zulassungsstudien habe es schon Hinweise auf eine erhöhte Morbidität (Häufung von Krankheit) in der Impfgruppe gegeben. Schon Ende 2020 habe es Hinweise auf mögliche Spätfolgen der mRNA-„Impfstoffe“ gegeben – u.a. neurodegenerative oder Autoimmun-Erkrankungen.

Körperverletzung Jugendlicher

Trotzdem sei die Zulassung im Eilverfahren durchgepeitscht worden. 2021 habe „Swissmedic“ die Zulassung auf Jugendliche ab 12 Jahren erweitert – dies ohne hinreichenden Nachweis für die Wirksamkeit der mRNA-„Impfstoffe“ in dieser Gruppe.

Die Verabreichung von Comirnaty und Spikevax bei Jugendlichen sei massiv überdosiert erfolgt. Bei Comirnaty wurden allein bis Februar 2021 – also innerhalb weniger Monate – 42.086 Nebenwirkungen und 1.200 Todesfälle gemeldet. Der Alarmwert von 50 Todesfällen sei um das 150-fache überschritten worden, was zum sofortigen Studienabbruch hätte führen müssen. Trotzdem habe „Swissmedic“ Ende 2021 die Zulassungen auf eine dritte Dosis (Booster) und auf Kinder ab fünf Jahren erweitert.

Giftiges Spike-Protein

Bekannt war damals bereits die Datenfälschung bei der Comirnaty-Zulassungsstudie; Auch dass das im Körper der Gestochenen produzierte toxische Spike-Protein länger – als von „Swissmedic“ und Herstellern angegeben – dort bleibe und zu vielen Nebenwirkungen (bis hin zum Tod) führe.

Erwähnt wird ein alarmierender Pfizer/BioNTech Zwischenbericht von Ende August, wonach in den klinischen Studien 46 Fälle tödlich und in der „Postmarketingphase“ 5.115 (1,6 Prozent) tödlich geendet hatten.

Bekannt sei auch gewesen, dass bei Kindern in der Schweiz, der EU und in den USA allein für Comirnaty und Spikevax 71 Todesfälle auftraten, es hätte einen sofortiger Zulassungs-Stopp geben müssen. Ebenso, dass allein in den USA und der EU über 2.000 Früh- und Totgeburten nach der mRNA-Spritze gemeldet worden waren.

Dass bei Jugendlichen die Wahrscheinlichkeit, nach einem Covid-Impfstoff Herzprobleme zu bekommen, sechsmal höher ist, als die Wahrscheinlichkeit eines schweren Krankheitsverlaufs.

Dass bei den mRNA Materialien (Comirnaty, Spikevax) – im Vergleich zu den Grippe-Impfstoffen – pro Million verabreichter Dosen per Ende 2021 das 68-fache an Meldungen zu schweren Nebenwirkungen und das 20-fache an Todesfallmeldungen eingegangen war.

Viele Fakten ignoriert

Trotz all dem habe „Swissmedic“ auch 2022 sämtliche befristete Zulassungen aufrecht gehalten. Bekannt sei damals auch gewesen, dass weltweit (Schweiz, EU, USA) bis Mai 2021 zu allen Covid-„Impfstoffen“ vier Millionen Nebenwirkungen gemeldet worden waren.

Auf Comirnaty und Spikevax allein entfielen 1,6 Millionen Nebenwirkungen – davon 473.128 schwere und 20.381 Todesfälle, womit der Alarmwert von 50 Todesfällen damals um das über 400-fache überschritten war. Die Klageschrift erwähnt auch die bis Mai 2022 in der EU und den USA gemeldeten über 2.000 Totgeburten nach Comirnaty und knapp 1000 nach Spikevax. Sie verweist auf eine Studie vom Juni 2022 über die Beeinträchtigung der männlichen Fruchtbarkeit durch mRNA-Impfungen.

Dass mehrere Obduktionen 2022 den Nachweis der tödlichen Wirkungsweise des Spike-Proteins erbracht haben.

Impf-Aids war bekannt

Sie erwähnt auch das längst vermutete und 2022 vermehrte Auftreten von „Impf-Aids“, eine Immunschädigung durch die mRNA-„Impfung“, die zur Häufung von Autoimmunerkrankungen, Krebs und Infektionskrankheiten führen kann.

Die Kläger erwähnen auch, dass es 2020 und 2021 in der Schweiz keine Übersterblichkeit gegeben habe. Dass es zu Ausbruch der „Corona-Krise“ keine Überlastung in den Schweizer Spitälern bzw. auf den Intensivstationen gegeben habe. Dass Jugendliche und Kinder nie erheblich bedroht gewesen seien. Dass zum Zeitpunkt der Booster-Zulassung, Ende 2021, bekannt gewesen sei, dass die Letalität bei der vorherrschenden „Delta-Variante“ der einer milden Grippe entsprach. Mit Omikron sei diese mindesten 50-mal ungefährlicher als eine normale Grippe geworden.

Willfährige Arzte

Die Bevölkerung sei nicht aufgeklärt, sondern irregeführt worden sei. Sie habe sich – auf Basis falscher Annahmen – einer völlig neuartigen und gefährlichen Gen-Therapie ohne nennenswerte Schutzwirkung unterzogen.

Vielen Menschen dürfte bis heute nicht klar sein, dass sie an einem weltweiten Menschenversuch teilnehmen.

„Swissmedic“ und die teilweise willfährig mitwirkenden Ärzte, haben es besser gewusst oder hätten es besser wissen müssen. Es sei daher auch eine Strafbarkeit der leitenden und impfenden Ärzte zu überprüfen, insbesondere was ihre Aufklärungspflicht bezüglich der mRNA-Impfung betreffe.

In vielen Fällen sei die Impfung ohne „informierte Einwilligung“ getätigt worden. Ärzte haben auch gegen das Verbot des heilmittelrechtlichen Werbeverbots verstoßen.

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Quelle https://www.wochenblick.at/corona/menschenversuch-mit-mrna-impfungen-anzeige-gegen-schweizer-arzneimittelbehoerde/

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