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Österreich plant verpflichtende Corona-Massentests: Wie Sie sich wehren können!

15. 11. 2020

Österreich plant verpflichtende Corona-Massentests: Wie Sie sich wehren können!

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat es mit der Corona-Diktatur eilig und steht dabei seiner Amtskollegin in Berlin um nichts nach. Nachdem das Land bereits in einen zweiten (rechtswidrigen) Lockdown gefahren wird, der heute dank den Stimmen der linken Steigbügelhalter der Grünen beschlossen wurde und mit Freiheitseinschränkungen soweit das Auge reicht und einer Rhetorik, die jedes Faschisten-Herz höher schlagen lässt („Treffen Sie niemanden!“), aufwartet, droht den Bürgern schon die nächste Zwangsmaßnahme: Ein Corona-Massentest im ganzen Land und an allen Einwohnern.

Corona-Testungen unter Androhung von Sanktionen

Klammheimlich verkündete der Kanzler sein wahnwitziges Vorhaben am Sonntag in der ORF Pressestunde, nachdem er davor in insgesamt drei Pressekonferenzen kein Wort darüber verlor. Auch Gesundheitsminister Rudolf („Angstschober“) Anschober von den Grünen und die anderen Regierungsmitglieder hielten es nicht für notwendig, einen so massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger öffentlich zu kommunizieren. Viel eher betet man in den sinnbefreiten Pressekonferenzen mantraartig PR-Texte und Schuldzuweisungen an die Bürger hinunter.

Die Corona-Massentestungen sollen am Ende des Lockdowns vorgenommen werden und womöglich verpflichtend sein. Damit nimmt die türkis-grüne Bundesregierung knapp neun Millionen Österreicher in Generalverdacht und diskreditiert nicht nur all jene öffentlich, die womöglich Corona-positiv getestet werden (wenn man den Test überhaupt Glauben schenken kann), sondern sperrt diese auch in Quarantäne. Mit den netten Worten „Zehntausende Infizierte konnte so aus dem Verkehr gezogen werden.“, pries Kurz den „Erfolg“ dieser Maßnahme im Nachbarland Slowakei.

Denn das „grandiose Vorbild“ des ÖVP-Kanzlers ist die Slowakei. Dort hat die Regierung alle Bewohner älter als zehn Jahre einem mehr als fragwürdigen Corona-Schnelltest (für 3 Euro!) unterzogen, der vor allem für Pharmafirmen und einige Geschäftsleute ein lukratives Geschäft war. Die Testung war zwar freiwillig, allerdings mit massiven Einschüchterungen und Sanktionen verbunden. Wer sich weigerte, wurde unter Zwangs-Quarantäne gestellt und mit einem Berufsverbot belegt. Der verantwortliche Ministerpräsident Igor Matovič muss aus Sicherheitsgründen mittlerweile mit einer gepanzerten Limousine durch das Land kutschiert werden, so erfreut sind die Slowaken darüber.

Zwangs-Testung klar gegen das Gesetz!

Die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme ist natürlich mehr als fraglich. Der Zwang einer medizinischen Untersuchung, ohne Einwilligung, verstößt gegen so ziemlich alle Grundrechte, die ein Mensche besitzen kann. Im konkreten österreichischen Fall informiert RA Dr. Michael Brunner von der Vereinigung Rechtsanwälte für Grundrechte über die Gesetzeswidirgkeit eines solchen Vorhabens:

Antwort zu angedrohter Zwangstestung durch eine Behörde

Für eine Zwangstestung besteht keine gesetzliche Grundlage. Für eine ärztliche Heilbehandlung, darunter zählt auch die Diagnoseerstellung, bedarf es der Einwilligung der betroffenen Person. Sollte es an der Einwilligung fehlen, auch wenn die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt, stellt eine solche eigenmächtige Heilbehandlung ein gerichtlich strafbares Delikt dar (§ 110 StGB). Sollte jemand durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Testung genötigt werden, wird dadurch der Straftatbestand des § 105 StGB verwirklicht. Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass eine Person getestet werden muss, so soll die betroffene Person die Erlassung eines bekämpfbaren Bescheides durch die Behörde beantragen. Sollte die Behörde die Ansicht vertreten, dass kein Bescheid zu erlassen wäre, so hat sie einen Zurückweisungsbescheid zu erlassen, der ebenso bekämpfbar ist. Die Behörde wird allenfalls einen Absonderungsbescheid (Quarantäne) erlassen, der von der betroffenen Person wiederum bekämpft werden kann. Dieser Beitrag kann auch jeder Behörde vorgelegt werden.

Quelle https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-plant-verpflichtende-corona-massentests-wie-sie-sich-wehren-koennen/

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