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ÖVP-Sobotka kündigt totale Überwachung oder Hausarrest an

4. April 2020

Verpflichtende 24-Stunden-Überwachung über Handy-App

ÖVP-Sobotka kündigt totale Überwachung oder Hausarrest an

https://futurezone.at/netzpolitik/sobotka-stopp-corona-app-soll-verpflichtend-sein/400803092

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) kündigte am Samstag an, dass die „Stopp Corona“-App des Roten Kreuzes in Hinkunft verpflichtend zu installieren wäre. Zur Zeit würde geprüft, ob man die Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken könne, die sich dem widersetzen. Diese Pläne entsprechen der bereits jetzt realen totalen Überwachung der Bevölkerung im kommunistischen China. Wer nicht mitspielt, dem droht die Inhaftierung – vorerst per Hausarrest. Willkommen in der Diktatur.

Nun ist die Bombe geplatzt. Von der „Wirtschaftspartei“ ÖVP kommen nun Töne, welche klar kommunistischen Charakter aufweisen. Neben der totalen Überwachung plädierte Sobotka heute auch für die Teilverstaatlichung von Betrieben. Dies wird von Enteignungsfantasien begleitet wie dem Verbot der Ausschüttung von Dividenden, was nicht weniger bedeutet als Firmeneigentümern ihren Lohn zu verwehren.

Das Medium „Futurezone“ behauptet, die App „Stopp Corona“ wäre laut Meinungen von Experten „fast unbedenklich“. Glücklicherweise können wir bei Wochenblick auch auf einen großen Kreis aus IT-Experten zurückgreifen. Diese zeichnen ein anderes Bild, das wir in weiterer Folge in diesem Artikel widergeben.

App von UNIQA und Accenture

Das Rote Kreuz gibt für die App eigentlich nur den Namen her und engagiert sich eifrig bei deren Verbreitung. Tatsächlich wurde die App von der UNIQA Privatstiftung finanziert. Die Entwicklung fand durch Accenture Österreich statt, einem global agierenden Großkonzern. Accenture, weltweiter Partner von Microsoft, verdient nicht nur in Österreich an der Corona-Pandemie, sondern weltweit. Nun stellt sich die Frage welches Interesse die Uniqua Provatstiftung (als Mehrheitseigentümer der UNIQA Versicherungen) an der breiten Verbreitung einer solchen App hat. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.

Aufforderung zur Quarantäne an protokollierte Kontakte

Wenn sich zwei Smartphones in einem bestimmten Abstand (Bluetooth bis zu 8 Metern) voneinander befinden, beginnen sie zu kommunizieren. Die Informationen über die Begegnung werden abgespeichert. Wird irgendwann eine Person Corona-positiv gestestet kann das in die App eingegeben werden. Dann erhalten alle Kontakte die Information über die potenzielle Begegnung mit einem Infizierten und werden zu einer zweiwöchigen „freiwilligen“ Quarantäne aufgefordert. War für diese Protokollierung bislang ein Code nötig, ist für die nächste Version ein vollautomatischer Prozess vorgesehen. Die Speicherung der Begegnungen erfolgt so, dass die Handy-Besitzer nicht mehr nachvollziehen können, was protokolliert wurde.

App ist keinesfalls anonym

Das Konzept ergibt so tatsächlich nur dann Sinn, wenn die Anwendung und das Mitführen des Smartphones verpflichtend eingeführt wird. Natürlich kann eine solche App nicht anonym funktionieren. Das Rote Kreuz spricht daher ehrlicherweise auch von pseudonym. Anonymisiert sind die Daten nur für den Besitzer des Smartphones. Alle anderen (Rotes Kreuz, Bundesregierung, Wirtschaftskammer, UNIQA, Accenture, etc.) kann man natürlich jederzeit beliebigen Zugriff gewähren – oder dieser Zugang wird durch weitere spontane Anlassgesetze erzwungen. Jeder mit Zugriff auf die Daten kann nach eigener Interessenslage problemlos personalisierte Auswertungen durchführen.

Widersprüche zur Datenhaltung

Auffallend waren in den letzten Tagen auch die Widersprüche betreffend der zeitlichen Datenhaltung. Während das Rote Kreuz davon redete, dass nur die Begegnungen der letzten 48 Stunden informiert werden, bleiben die Daten dann doch (laut Rot Kreuz Webseite) 30 Tage gespeichert. Ein Rot Kreuz Mitarbeiter sprach gegenüber OE24.TV von 21 Tagen.

Handys orten sich auch ohne Datenverbindung

Zur Technik fällt auf der Rot Kreuz Seite die Erklärung des Mikrofons auf. Zitat:“Um räumliche Distanzen zwischen potenziellen Handshakepartnern zu ermitteln, sendet Ihr Mikrofon für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne aus, die von den Mikrofonen anderer Nutzer in ihrer Nähe registriert werden. Dieser Vorgang benötigt für die Kommunikation zwischen Geräten keine Internetverbindung und überträgt dabei keine Daten an Dritte. Die Bluetooth-Funktion Ihres Gerätes führt kein Pairing mit anderen Geräten durch, sondern listet kurzfristig die Geräte in ihrer Nähe auf.“ Dass Mikrofone zu Lautsprechern werden klingt schon sehr eigenartig – wahrscheinlich ist hier von einem Tippfehler auszugehen. Dass die persönliche Identifikation dabei über Bluetooth „pseudonym“ übertragen wird, fehlt in der Beschreibung.

Massive Datenschutzbedenken

Dass keine Daten an Dritte übermittelt werden, liest sich auf der Homepage des Roten Kreuzes so: „Ansonsten kennen wir nur eine einzigartige Nutzerkennung (UUID), die aber nicht mit anderen Daten verknüpft ist. Nur aus dieser Nummer und den uns sonst zur Verfügung stehenden Daten können wir nicht herausfinden, wer Sie sind.“ Mit Hilfe des Mobilfunkproviders wäre es ein Leichtes aufgrund der UUID Nummer alle persönlichen Daten zu bekommen und zu verknüpfen. Ebenso wird spätestens bei der Meldung einer Infektion die Mobilnummer an das Rote Kreuz übermittelt. So könnten Benutzererkennung und Telefonnummer einfach verknüpft werden, auch wenn die Telefonnummer nicht an andere Nutzer der App übermittelt wird.

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Quelle https://www.wochenblick.at/oevp-sobotka-kuendigt-totale-ueberwachung-oder-hausarrest-an/

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