Deimelbauer News

Polizeistrafe für 14-Jährigen, der im Freien Freunde traf – muss er gar in Haft?

In dieser Gartenanlage trafen sich die Jugendlichen im April. Nun soll ein 14-Jähriger deshalb 360 Euro zahlen, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

24 Juni 2020

Coronavirus Polizeistrafe für 14-Jährigen, der im Freien Freunde traf – muss er gar in Haft?

April 2020: Das Gesundheitsministerium teilt mit, dass private Treffen trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen zulässig sind. Eine „missverständliche Formulierung“ auf der Website des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahegelegt hat, wird geändert.

Treffen im Freien als „Verwaltungsübertretung“

Drei Tage zuvor am „Tatort“: der Gemeinschaftsgarten einer Wohnanlage in St. Valentin, Bezirk Amstetten, Niederösterreich. Drei junge Burschen besuchen eine Freundin, die zusätzlich zur Isolation die Tage auch noch mit einem Gipsfuß fristen muss, die Jugendlichen sitzen auf Bänken im Freien, unterhalten sich. Plötzlich taucht die Polizei auf. Eine anonyme Anzeige. Die Jugendlichen ergreifen panisch die Flucht, das Mädchen mit dem Gipsfuß ist zu langsam, sie wird von der Polizei gefasst und nennt den Exekutivbeamten die Namen der „Mittäter“. Wenige Tage später flattert eine Strafverfügung der BH Amstetten ins Haus eines der Teenager, einem 14-jährigen Burschen: Er soll wegen einer „Verwaltungsübertretung“, einer Verletzung des Covid-19-Maßnahmengesetzes, 360 Euro Strafe zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden antreten. Der Bub – noch Schüler – ist mit dieser Summe ebenso überfordert wie Mutter (in Kurzarbeit) und Vater (arbeitssuchend).

FPÖ-Abgeordnete sagte Hilfe zu

Nachdem zwei Einsprüche gegen diese – unter anderem wegen einer Fristüberschreitung von einem (!) Tag – abgelehnt wurden, wandte sich der Vater hilfesuchend an FPÖ-Abegordnete Edith Mühlberghuber, die ihm prompt Unterstützung zusagte.

„Das Verwaltungsstrafgesetz §58 Abs.2 besagt ganz klar, dass über Jugendliche, die zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Freiheitsstrafe verhängt werden darf“, so die Freiheitliche Familiensprecherin. „Überdies soll der Jugendliche eine Geldstrafe von 360 Euro bezahlen, erlaubt wären laut NÖ Jugendgesetz jedoch maximal 200 Euro.“

Amnestie der „Corona-Strafen“ vom Innenminister abgelehnt

Mai 2020: Kanzler Sebstian Kurz lustwandelt ohne jegliche Sicherheitsmaßnahmen oder darauffolgende Konsequenzen durch eine Menschenmenge im Kleinwalsertal. Ein 14-jähriger Schulbub soll wegen eines Treffens mit drei Freunden aber 360 Euro zahlen. „Das ist ein Skandal sondergleichen“, ist  Mühlberghuber empört.

Im Menschenrechtsausschuss des Nationalrates sprach sich ÖVP-Innenminister Karl Nehammer gestern, Dienstag, übrigens gegen die Oppositions-Forderung einer generellen Aufhebung aller Corona-Strafen aus, eine Generalamnestie sei „nicht zielführend“.

Teile diesen Artikel

Quelle https://www.unzensuriert.at/content/104999-covid-19-14-jaehriger-darf-ins-gefaengnis/

Die mobile Version verlassen