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Regierung präsentiert Mindestsicherung

Faktencheck

Regierung präsentiert Mindestsicherung – und muss am selben Tag Fehler korrigieren

„Regierung präsentiert Mindestsicherung Neu – und korrigiert sich“, titeln Zeitungen nach dem Ministerrat. Was ist passiert? Kanzler, Vizekanzler und Sozialministerin verkünden die Kürzungen und verteilen ein bilderreiches Presse-Papier. Doch genau das strotzt vor Fehlern und ist lückenhaft. Die Sozialministerin muss wenige Stunden nach ihrem Auftritt vor der Presse zurückrudern. Ein Überblick.

Regierung verschweigt Abschaffung der Notstandshilfe

Im Papier führt die Regierung die Notstandshilfe als Versicherungsleistung an, die Jobsuchende „zeitlich unbegrenzt“ beziehen können. Was die Regierung ausblendet: Genau das wird sie ändern. Wer keinen Anspruch mehr auf das zeitlich begrenzte Arbeitslosengeld hat, wird in die Mindestsicherung rutschen.

Bis zuletzt haben die FPÖ und Vizekanzler Strache versucht, die Abschaffung der Notstandshilfe und den Zugriff auf das Ersparte von Jobsuchenden zu leugnen. Als Heinz-Christian Strache am 27. November in Brüssel behauptet, die Notstandshilfe würde „nicht abgeschafft“, widerspricht der Regierungssprecher noch am selben Tag und präzisiert: „Arbeitslosengeld und Notstandshilfe verschmelzen zu einer gemeinsamen Versicherungsleistung unter dem Namen ‚Arbeitslosengeld NEU‘, so wie im Regierungsprogramm vorgesehen.“ Damit ist fix: Abschaffung und Vermögenszugriff bei Jobsuchenden kom

 

Abschaffung der Notstandshilfe heißt mehr Mindestsicherungs-Bezieher

Für die Regierung ist es ein Problem, dass die Zahl der Mindestsicherungsbezieher gewachsen ist – und damit die Ausgaben.

 

Es soll der Eidruck entstehen, dass die Kosten dieser Sozialleistung dringend sinken müssen. Doch die Regierung blendet ein Faktum aus:

Durch die Abschaffung der Notstandshilfe in der jetzigen Form werden Jobsuchende von der Arbeitslosen direkt in die Mindestsicherung rutschen. Die Zahl der BMS-Bezieherinnen und –Bezieher wird also bald zunehmen. Und damit die Ausgaben für die Mindestsicherung.

Die Ausgaben werden die Länder tragen. Wenn die Kosten dann in die Höhe schnellen, sind Rufe nach weiteren „Einsparungen“ und Leistungskürzungen absehbar.

Sozialministerin verkündet Streichen von Absetzbeträgen – und muss sofort zurückrudern

Besonders hart wird es Familien mit Kindern treffen. Denn über ein Drittel der Mindestsicherungsbezieher sind Kinder. Hier setzten ÖVP und FPÖ den Sparstift an.  Konkret kürzt die Regierung die Zuschläge mit ansteigender Kinderzahl: Für das erste Kind gibt es noch 216 Euro, für das zweite 130 und ab dem vierten Kind nur noch 43 Euro monatlich.

Vor der Presse kündigt Sozialministerin Hartinger-Klein (FPÖ) an, dass künftig auch die Kinderabsetzbeträge von der Mindestsicherung abgezogen werden sollen. Das wären zusätzlich 58 Euro weniger – pro Kind und Monat. In der Presseunterlage findet sich die Ankündigung nur in einer kleinen Fußnote:

Die Kritik fällt heftig aus. Wenige Stunden nach der Pressekonferenz ruderte Hartinger-Klein zurück. Es hätte sich doch um einen „Fehler in der Unterlage“ gehandelt. Die Opposition vermutet, dass die Regierung das Streichen des Kinderabsetzbetrages verheimlichen wollte.

Regierung gaukelt höheren Zuschlag fürs Wohnen vor

In der Unterlage behaupten ÖVP und FPÖ, bezieher würden bis zu 415 Euro Zuschlag bekommen, um Wohnkosten zu decken.

Doch es ist ein Zuschlag, über den die Bundesländer jeweils entscheiden. Bisher haben nur Tirol, Vorarlberg, Salbzburg und Wien Zuschläge an Bezieher ausbezahlt. Was wird passieren, wenn künftig mehr Menschen in die Mindestsicherung rutschen? Die Wahrscheinlichkeit, dass alle Bundesländer großzügig Wohn-Zuschläge verteilen, ist gering. Dennoch rechnet die Regierung den Maximalbetrag wie selbstverständlich in ihre präsentierte Gesamtsumme ein. Und täuscht damit vor, Leistungen zu erhöhen.

Falsch addiert: Rechenfehler zu den Bezügen für Kinder

Auf Seite 7 des Regierungspapiers führen ÖVP und FPÖ Berechnung der Leistungen für Kinder an.

Von diesens 3 Rechnungen sind aber 2 falsch.

Inhaltlich geht es um die Bezüge für Kinder, die in Prozent des Richtsatzes (863 Euro) angegeben sind.

  • Eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern müsste 166 Prozent des Richtsatzes erhalten. (100%+45%+21%) Die  Regierung führt aber nur 161 Prozent an.
  • Eine Familie mit 4 Kindern käme auf 195 Prozent des Richtsatzes. (140%+50%+5%) Die Regierung führt nur 190 Prozent an.
  • Beim Addieren der Werte in der linken Tabelle ist die Regierung gleich zwei Mal an ihren eigenen Zahlen gescheitert.

    Worüber reden wir überhaupt? Über 1 Prozent des Budgets

    Die Kosten für die Mindestsicherung betragen etwas über 1 Prozent des Budgets. 2017 haben die Ausgaben weniger als 1 Milliarde Euro betragen. Damit wurden über 300.000 Erwachsene und Kinder davor bewahrt, in die Armut zu rutschen.

    Zum Vergleich: Ab 2020 will die Regierung die Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne halbieren. Jobs schaffen oder investieren müssen Unternehmen dafür nicht. Sie bekommen das Geld ganz ohne Bedingungen. Kostenfaktor laut Industriellenvereinigung: 2,3 Milliarden Euro.

    Quelle  https://kontrast.at/mindestsicherung-neu-fehler/

 

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