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Versteckte Botschaften Geheimcodes in Arbeitszeugnissen

ILLUSTRATION - Formulierungen zur Bewertung der Arbeitsleistung eines Mitarbeiters sind am 17.11.2014 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) auf dem Ausdruck eines Arbeitszeugnisses zu sehen. Foto: Jens Büttner/dpa (zu dpa "«Zur vollen Zufriedenheit» - Urteil zur Zeugnissprache erwartet" vom 18.11.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Was steckt wirklich hinter den Formulierungen der Personalabteilungen im Arbeitszeugnis? Hier können Sie die versteckten Botschaften im Arbeitszeugnis entschlüsseln und die Muster erkennen.

In Arbeitszeugnissen wimmelt es von Doppeldeutigkeiten. Doch was steckt wirklich hinter den Formulierungen der Personalabteilungen? Anhand des Buches “Arbeitszeugnisse für Führungskräfte” von Thorsten Knobbe, Mario Leis und Karsten Umnuß in der 6. Auflage erschienen bei Haufe, haben wir für Sie die 40 wichtigsten Phrasen und deren Übersetzung zusammengestellt.

Allerdings müssen die vorgestellten Formulierungen nicht zwangläufig etwas Negatives bedeuten. So kann es auch an der eingeschränkten Formulierungskunst des Zeugnisausstellers liegen, dass manche Aussagen missverständlich sind. Manchmal entscheiden eben Nuancen über den Sinn.

Wenn beispielsweise im Zeugnis steht, dass der Mitarbeiter mit “Fleiß und Interesse” bei der Sache war, was sich in “glänzenden Ergebnissen widergespiegelt” hat, dann ist das in Ordnung. Fehlt die zweite Passage, handelt es sich um ein codierte Formulierung, die dem Mitarbeiter zwar Fleiß bescheinigt, doch die Ergebnisse waren nicht zufrieden stellend.

Phrasen in Arbeitszeugnissen und deren Übersetzung
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  • Taucht also eine der folgenden Formulierungen in einem Arbeitszeugnis auf, sollte sich der Verfasser fragen, ob er es wirklich so meint. Schnell hat man einem an sich guten Mitarbeiter die Chancen für ein berufliches Weiterkommen verbaut. Wenn man im eigenen Arbeitszeugnis auf diese Phrasen stößt, sollte man umgehend das Gespräch mit der Personalabteilung suchen. Signalisiert der
  • Arbeitgeber kein Entgegenkommen, gibt es durchaus die Möglichkeit, ein entsprechendes Arbeitzeugnis einzuklagen.

Quelle .https://www.computerwoche.de

 

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