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Wieder gemogelt: „Lockerungen“ bringen absurde Verschärfungen

1. Mai 2020 https://www.wochenblick.at/wieder-gemogelt-lockerungen-bringen-absurde-verschaerfungen/

Covid-Lockerungsverordnung ab 1. Mai regelt sogar Familienfeste

Wieder gemogelt: „Lockerungen“ bringen absurde Verschärfungen

Ab heute gilt die „Covid-19-Lockerungsverordnung“ des Gesundheitsministers. Die vermeintlichen Lockerungen bringen aber beinharte Verschärfungen in vielen Bereichen – bis hin in die Privatwohnungen. Ein Umstand, der bis zuletzt geleugnet wurde, jetzt aber schwarz auf weiß im Verordnungstext steht. Die Maskenpflicht wurde erweitert, Freizeit- und Vergüngungsparks dürfen nicht mehr betreten werden. Dafür gelten für Schulen, Universitäten und Fachhochschulen keine Regeln mehr.

Wochenblick wollte diesmal nicht wieder zwei Monate lang warten, bis ein Minister oder die Regierung erklärt, dass die Bevölkerung „alles falsch verstanden“ hätte und nur „ein Missverständnis“ vorliegt. Deshalb haben wir den Rechtsanwalt Michael Schilchegger gebeten, den Gesetzestext der „Covid-19-Lockerungsverordnung“ des Gesundheitsministeriums unter dem grünen Minister Rudolf Anschober im Sinne der Bevölkerung genau zu studieren. Und siehe da, auch diesmal gibt es eine Reihe von Ungereimtheiten, die nicht zu den PR-Ansprachen der Regierung passen.

Strafbewehrte Vorschriften für den Privatbereich

„Entgegen aller bisherigen Beteuerungen wird nun auch der Privatbereich wesentlichen Beschränkungen unterworfen. Zwar sollen Veranstaltungen im privaten Wohnbereich – etwa Geburtstagsfeiern oder sonstige gesellige Zusammenkünfte im Familien- oder Freundeskreis – grundsätzlich zulässig sein (§ 10 Abs. 5 Z 1). Allerdings müssen die geladenen Gäste 1. den Ein-Meter-Abstand einhalten, 2. muss in geschlossenen Räumen explizit eine Schutzmaske getragen werden. 3. ist hier auch darauf zu achten, dass pro Person 10 m² zur Verfügung stehen (§ 10 Abs. 4). Bei einer 80 m² Wohnung ist die Anzahl der zulässigen Personen also auf acht Personen beschränkt. Das ist, wenn man so will, ein „Ostererlass 2.0.“ im neuen, rechtsverbindlichen und strafbewehrten Gewand.“, führt FPÖ-Bundesrat Schilchegger aus. Die Wochenblick-Redaktion ergänzt: Das ist ein demokratiepolitischer und verfassungsrechtlicher Skandal.

Maskenpflicht nicht gelockert sondern erweitert

Neu ist auch eine allgemeine Maskenpflicht in jeglichem öffentlichen Raum, sofern es sich um einen Innenraum handelt. (§ 1 Abs. 2; Das gilt nun etwa auch für Bahnhofshallen). Aus der versprochenen Lockerung wurde also auch hier eine Erweiterung und damit Verschärfung der Vorschriften.

Dass Schutzmasken außerhalb von medizinischen Einrichtungen eigentlich überhaupt keinen praktischen Nutzen haben sollen, wie von zahlreichen Experten immer wieder betont und auch bewiesen wurde, dürfte die Regierung also auch weiterhin nicht beeindrucken. Manche Kritiker mutmaßen, dass es sich um ein verordnetes Zeichen der Unterwürfigkeit handelt und man auf solche Weise Regierungskritiker auch besonders schnell herausfiltern könne.

Strafen für das Betreten eines Spielplatzes?

Ebenfalls neu: Freizeit und Vergnügungsparks dürfen jetzt überhaupt nicht mehr betreten werden (§ 9 Abs. 2 Z 1). Es sind hier vermutlich nur große Freizeitparks gemeint, nicht gewöhnliche Erholungsparks. Das ist aber nirgendwo klargestellt. Somit ist es möglich, dass man bestraft wird, sobald man einen öffentlichen Park mit einem Spielplatz betritt, auch wenn sämtliche Abstandsverpflichtungen eingehalten werden.

Kurios: Keine Regeln für Schulen, Unis und FHs

In seiner Analyse wies Michael Schilchegger, seines Zeichens doppelter Magister und Doktor der Rechtswissenschaft, auf ein weiteres Kuriosum hin: „Schüler und Studenten sollen ihre Ausbildungsstätten unter Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes und bei Tragen einer Schutzmaske betreten dürfen (§ 5 Abs. 1 – 3). Für Schulen, Universitäten und Fachhochschulen gilt aber der gesamte Inhalt der Verordnung nicht (§ 11). Insoweit gelten weder allgemeine noch spezielle Abstands- oder Maskenschutzregelungen, soweit diese nicht durch die Bildungseinrichtung selbst veranlasst wurden.“ Oder, kurz gesagt – in diesem Bereich kann jede Schule tun was sie will und somit perfekt zum allgemeinen Chaos beitragen.

Ein abschließender Tipp des Rechtsanwalts: „Wer aufgrund der Corona-Maßnahmen bestraft wurde oder Schadenersatz für wirtschaftliche Nachteile geltend machen will, kann kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen: www.entschaedigung-corona.at.“

Quelle https://www.wochenblick.at/wieder-gemogelt-lockerungen-bringen-absurde-verschaerfungen/

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