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Insekten in Lebensmitteln: Ekelfaktor oder Zukunft der Nahrung?

31. März 2023

Seit Jänner dürfen Nahrungsmitteln Grillen- und Käferlarvenpulver von inzwischen vier Insektenarten in der EU beigemischt werden. Kritiker befürchten, dass eine Beimischung gesundheitliche Folgen haben könnte, während Befürworter viele Vorteile sehen.

Insekten in Lebensmitteln sind zurzeit in vielen Teilen Europas nicht nur bei Verbrauchern ein Thema, sondern auch unter Forschern und Experten.

Nachdem die EU-Kommission am 3. Jänner 2023 die Durchführungsverordnung 2023/5 zur „Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel“ veröffentlicht hat, gehen die Wellen hoch.

Damit gibt es in der EU derzeit vier zugelassene Insekten für den Lebensmittelbereich:

die Hausgrille, die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), der Mehlkäfer (Tenebrio molitor) und die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria).

Acht weitere Anträge werden noch geprüft. Forscher führen nun neben Vorteilen auch Risiken für die menschliche Gesundheit an. Wissenschaftler fordern weitere Untersuchungen. So enthalten Insekten sogenannte Antinährstoffe wie Chitin, aus denen ihre Außenskelette (Exoskellete) bestehen. Chitin gilt in der Regel als schwer verdaulich. Allerdings ruft der AFP-Faktencheck zur Behauptung „Chitin aus Insekten kann nicht verdaut werden und ist schädlich“ zur „Vorsicht vor irreführenden Beiträgen zum Verzehr von Insekten“ auf. Als Antinährstoffe werden Stoffe bezeichnet, die die maximale Verwertung der mit der Nahrung aufgenommenen Nährstoffe einschränken. Die Forscher erwähnen auch Phytate (Phytinsäure) und Oxalate, sogenannte Chelatbildner. Diese verringern unter anderem die Aufnahme von Mineralstoffen wie Kalzium, Zink, Mangan, Eisen und Magnesium im menschlichen Körper.

Insekten enthalten Steroid-Hormone

Eine Studie – kommt zu dem Schluss, dass der Verzehr von Insekten Gesundheitsrisiken birgt

Außerdem sollte, so die Befürchtung der Wissenschaftler, der Verzehr von „krypto-toxischen“ Insekten (einige Käferarten) vermieden werden, da diese Steroidhormone enthalten, wie Testosteron. Ein dauerhafter Verzehr dieser Insekten kann zu Risiken wie Wachstumsstörungen, Hypofertilität, Vermännlichung bei Frauen, Ödemen, Gelbsucht und Leberkrebs führen.

Eine Gefahr „unbekannten Ausmaßes“ für die Gesundheit seien vor allem aber Allergien.

Viele Arthropoden können bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen, vor allem bei Menschen, die bereits auf Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch reagieren.

Toxikologisches Risiken

Einer dieser Wissenschaftler ist der Lebensmitteltoxikologe Univ.-Prof. Bernd Schäfer, vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung: „Was die Risiken jetzt wirklich anbelangt, glaube ich, gibt es einmal toxikologische Risiken. Insekten nehmen natürlich aus ihrer Umwelt Schadstoffe auf, reichern die an – wir wissen ja, dass Insekten besonders reich an Fetten sind –, neben Fettkörpern reichern sich möglicherweise auch fettlösliche Schadstoffe, Umweltschadstoffe an, aber auch Schwermetalle sind sicher ein Thema.“ Und weiter: „Wir haben aber auch Risiken, was die Allergenität anbelangt. Wir wissen, dass Insekten selber allergene Strukturen enthalten, also beim Menschen dann auch Allergien bis zum anaphylaktischen Schock auslösen könnten – das wissen wir nicht, es gibt ganz große Unsicherheiten, was das anbelangt.“

Schäfer übt als einer von vielen Forschern auch Kritik an der Politik, die eine Zulassung seiner Meinung nach zu rasch erlassen hat: „Die Sicherheit in der gesamten Futtermittel- und Lebensmittelkette muss sicher sein. Um das zu gewährleisten, dürfen keine Lebensmittel auf den Markt kommen, die nicht sicher sind. Und für Insekten gilt – die ja als neuartige Lebensmittel in der EU eingestuft werden –, die müssen zunächst einmal bewertet werden. Wir müssen also sicher sein, dass keine Risiken von Insekten als Lebensmittel oder Futtermittel ausgehen.“

Nachhaltige Quelle?

Auf der anderen Seite loben Befürworter Insekten als eine nachhaltigere, umweltfreundlichere und kostengünstigere Quelle für hochwertiges Eiweiß, essenzielle Fettsäuren und Mikronährstoffe.

Ebenso seien Insekten vielseitig einsetzbar, da sie zu Pulver verarbeitet werden können, was auch die Abneigung der Verbraucher vor dem Verzehr verringern würde.

Enthalten sein soll Insektenpulver dann unter anderem in Brot, Nudeln, Chips oder Fleischzubereitungen.

Im Falle der Hausgrille hatte eine vietnamesische Firma namens Cricket One Co. Ltd einen Antrag bei der EU-Kommission gestellt, dem, wie bereits erwähnt, kürzlich stattgegeben wurde. In der Durchführungsverordnung heißt es unter Punkt Drei: „Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzen Acheta domesticus ( Hausgrillen) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung.“

Ein großes Thema für den Verbraucher, der vielleicht nicht glücklich mit dem Verzehr von Insekten ist, wird die Kennzeichnung sein.

Kennzeichnungspflicht: schiebt dem heimlichen Unterjubeln von Insekten einen Riegel vor

Bisher muß im Zutatenverzeichnis neben dem lateinischen auch der deutsche Name der Insektenart angegeben werden und es muss für den Verbraucher erkennbar sein, in welcher Form die Insekten verarbeitet wurden, also etwa als Pulver. Diese Kennzeichnung reicht laut Ansicht des Obmanns der Freiheitlichen Bauernschaft Oberösterreich, Franz Graf, nicht aus:

„Wir als Freiheitliche wollen uns in dieser Sache an den Ungarn orientieren.

Der ungarische Landwirtschaftsminister István Nagy hat eine Verordnung erlassen, nach der auf der Verpackungsvorderseite von Lebensmitteln, die Insekten enthalten, ein Hinweis angebracht werden muss und diese Lebensmittel in abgesonderten Regalen im Handel verkauft werden müssen.“

Solange man an die EU-Verordnung gebunden sei, wäre dies eine „nationalstaatliche Notfallmaßnahme“, so Graf. Auch ein vollständiges Einfuhrverbot müsse man diskutieren, solange die gesundheitlichen Risiken nicht vollständig klar seien, machte der freiheitliche Politiker deutlich.

Quelle https://www.wochenblick.at/allgemein/insekten-in-lebensmitteln-ekelfaktor-oder-zukunft-der-nahrung/

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