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Slowenien: Verfassungsgericht verbietet Halal-Schlachtung

26. August 2019

Zum Schutz der Tiere vor Folter

Slowenien: Verfassungsgericht verbietet Halal-Schlachtung

Mit einer klaren Entscheidung beendete der slowenische Verfassungsgerichtshof eine langwierige Diskussion bezüglich der Schächtung von Tieren ohne Betäubung, damit das Fleisch „halal“ ist, wie es der Islam fordert. Dies bleibe in Slowenien weiterhin verboten, bestätigten die Richter einstimmig. Die muslimische Gemeinschaft hat die Überprüfung dieses Gesetzes beantragt.

Kein Verstoß gegen Religionsfreiheit

Das oberste Gericht des Landes argumentierte, dass die Verfassung es nicht erlaube, Tieren ohne berechtigten Grund leicht vermeidbares Leid zuzufügen, und dass das Gesetz das Recht auf Religionsfreiheit nicht unverhältnismäßig beeinträchtige. Die muslimische Gemeinschaft sieht das anders und argumentiert, dass die vom islamischen Gesetz vorgeschriebene Methode des rituellen Schlachtens, die keine Betäubung vorsieht, ein wesentlicher Bestandteil der muslimischen Religion – und damit auch ihrer Religionsfreiheit sei.

Schächtung gilt als Tierfolter

Das Verfassungsgericht besteht jedoch darauf, dass der Schutz der Tiere vor Folter zur Einhaltung wichtiger moralischer Grundsätze beitrage. Ein Staat könne Handlungen, die den Grundregeln und dem moralischen Rahmen einer Gesellschaft zuwiderlaufen, verbieten, ohne in das Recht auf Religionsfreiheit übermäßig einzugreifen, sagten die Richter, die ihre Entscheidung einstimmig trafen.

Tierschutzgesetz: keine Schlachtung ohne Betäubung

Das Tierschutzgesetz verbietet nicht nur das rituelle Schlachten im Islam, sondern jede Art von Schlachtung ohne Betäubung. Dies erschwere zwar den Zugang zu Halal-Fleisch, verhindere dies jedoch nicht, da im Ausland eine Schlachtung nach Halal-Standard möglich sei, argumentierten die Richter.

Quelle https://www.wochenblick.at/slowenien-verfassungsgericht-verbietet-halal-schlachtung/

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