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Coronavirus Besuchsverbote in Spitälern verhängt

12.3.2020

Besuchsverbote in Spitälern verhängt

Aufgrund der steigenden Zahl an Coronavirus-Fällen sind am Donnerstag weitere Maßnahmen in Kraft getreten, um die Verbreitung einzudämmen. In Wien, der Steiermark, dem Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten und Tirol wurden Besuchsverbote in Spitälern verhängt. In Salzburg sowie in Vorarlberg gibt es derzeit noch keine flächendeckenden Verbote.

Die Bundesregierung hat am Donnerstag weitgehende Besuchsverbote in Spitälern angekündigt. Ausnahmen solle es nur für Kleinkinder und im palliativen Bereich geben. „Sonst wird das sehr, sehr konsequent gehandhabt werden“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf einer Pressekonferenz im Kanzleramt.

Man habe sich in einer Videokonferenz mit den Gesundheitsreferenten der Bundesländer auf die Besuchsverbote geeinigt. Daneben werde man sich auf einen Ressourcenschonungsplan in den Spitälern konzentrieren. „Die Kernaufgabe ist es, so gut wie irgendwie möglich die Arbeitsfähigkeit der Spitäler aufrechtzuerhalten.“

Verbote nach erstem Todesfall

In Wien forderte das Coronavirus am Donnerstag das erste Menschenleben in Österreich. Ein 69-jähriger Mann – ein Italien-Heimkehrer mit Vorerkrankungen – verstarb im Kaiser-Franz-Josef Spital. Als Reaktion wurden Krankenbesuche in allen Wiener Spitälern verboten. Um diese Maßnahme durchzusetzen, werden in allen Häusern Eingangskontrollen durchgeführt, gab Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) bekannt – mehr dazu in wien.ORF.at.

Für die steirischen Landesspitäler empfahl der Vorstand der Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) den Spitalsleitungen, Besuchsverbote für Angehörige in Krankenanstalten zu verhängen. Erst am Mittwoch gab Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) nach einer Sondersitzung der Landesregierung die Empfehlung ab, vor allem ältere Menschen vor dem Virus zu schützen: „Dazu zählen auch Besuche von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die es in den nächsten Wochen nach Möglichkeit zu unterlassen gilt“ – mehr dazu in steiermark.ORF.at.

Verbote im Burgenland, in Tirol, Ober- und Niederösterreich

Am Donnerstag zogen die burgenländischen Krankenanstalten nach und reagierten mit drastischen Maßnahmen: Ab Freitag sind keine Besuche mehr in den fünf burgenländischen Krankenhäusern gestattet. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen – mehr dazu in burgenland.ORF.at.

Tirol sprach ein generelles Besuchsverbot in Krankenhäusern bereits am Mittwoch aus. Das Verbot gelte für alle Spitäler, sagte Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) am Abend bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Ausnahmen soll es nur etwa für Besuche bei Kindern und in der Palliativbetreuung geben.

Es handle sich um eine „wichtige Maßnahme“, die der Wunsch aller Spitäler gewesen sei. Planbare und nicht dringende Operationen werden in den Tiroler Krankenhäusern schrittweise reduziert. Damit sollen Plätze auf den Intensivstationen frei bleiben – mehr dazu in tirol.ORF.at. In Tirol wurden auch zwei Ärzte positiv getestet – mehr dazu in tirol.ORF.at. Auch Besuche in Altersheimen werden beschränkt – mehr dazu in tirol.ORF.at.

Auch das Land Oberösterreich untersagt nun doch Besuche in Spitälern, in Senioren- und Pflegeheimen, Reha-Einrichtungen sowie in Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen – mehr dazu in ooe.ORF.at. Ab Samstag gilt auch in allen Landeskliniken und Pflegeheimen in Niederösterreich ein Besuchsverbot – noe.ORF.at.

Besuchsverbot für KABEG-Krankenhäuser in Kärnten

Das Verbot betrifft auch Kärnten. Wie das Land Kärnten nach einem Koordinationsgespräch mitteilte, gilt das Besuchsverbot für die Häuser des Krankenanstaltenbetreibers KABEG ab morgen, Freitag. Zuvor hatten bereits das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder St. Veit an der Glan und das Elisabethinen-Krankenhaus Klagenfurt ein solches Verbot beschlossen.

Ausnahmen seien „nur in begründeten Einzelfällen und nach Absprache mit dem medizinischen Personal“ möglich, hatte es in einer Aussendung der beiden Häuser geheißen. Solche Ausnahmen gelten etwa für die Intensivstationen oder die Palliativstation – und für Väter auf der Geburtshilfestation in St. Veit.

Keine flächendeckenden Verbote in Salzburg und Vorarlberg

In einigen Salzburger Krankenhäusern und Seniorenheimen wurden Besuchsverbote erlassen. Davon betroffen sind die Häuser des Tauernklinikums. Ab Freitag gilt auch ein Besuchs-Stopp in den sechs Seniorenwohnhäusern der Stadt Salzburg sowie in den privat geführten Seniorenwohnhäusern in der Stadt Salzburg. Das Verbot gilt vorerst bis 3. April.

In den Vorarlberger Spitälern wurde bisher kein generelles Besuchsverbot erlassen. Zum Schutz der älteren und chronisch kranken Patienten und Patientinnen werde aber dringend gebeten, Besuche in den Landeskrankenhäusern zu vermeiden bzw. auf das Notwendigste zu beschränken. Es könne jedoch vorkommen, dass in Einzelfällen Besucher – sollten diese krank sein – abgewiesen werden – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.

Ein aufrechtes Besuchsverbot besteht für die Abteilung der Inneren Medizin II des LKH Feldkirch, um immunschwache Patienten zu schützen. Für das Stadtspital in Dornbirn gibt es Zugangsbeschränkungen ebenso wie für die städtischen Pflegeheime, bei denen die Besuchszeit auf drei Stunden am Nachmittag eingeschränkt wurde.

Ministerium: Empfehlung für Träger

Am Abend betonte das Gesundheitsministerium, es handle sich nicht um ein dezidiertes Verbot, sondern um eine Empfehlung. Die zuständigen Stellen der Länder gäben entsprechende Empfehlungen an die Träger der Einrichtungen weiter. Diese sollten sie dann umsetzen, hieß es auf Nachfrage der APA. Die Maßnahmen wurden am Donnerstag mit den Gesundheitsreferenten der Bundesländer besprochen.

Quelle https://oesterreich.orf.at/stories/3038691/

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