15.12.2020 | COVID-19 https://www.presseteam-austria.at/strafanzeige-gegen-die-regierung-kurzfassung/
++++STRAFANZEIGE MIT 330 SEITEN GEGEN DIE GESAMTE BUNDESREGIERUNG, ALLE ABGEORDNETE UND DEN BUNDESPRÄSIDENT HEUTE EINGEBRACHT++++
Aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen der Österreichischen Regierung übernimmt der Einschreiter durch einbringen dieser Strafanzeige, von ein oder mehrer Offizialdelikten, als Sprachrohr einer Bürgergemeinschaft, die rechtliche Darstellung. Am 15.03.2020 wurde der erste Lockdown verhängt, von den oben genannten 4 beanzeigten (Sebastian Kurz, Werner Kogler, Rudolf Anschober und Karl Nehammer), die sich berufen gefüllt haben, das Infektionsgeschehen als dramatisch zu erkennen und der Empfehlung WHO (einer Nichtregierungsorganisation) zu folgen.
Mit 190 Eidesstattlichen Erklärungen von Unterstützer aus Österreich, bekommt die Anzeige den nötigen Druck, hier auch zu ermitteln.
An
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Dampfschiffstraße 4
A – 1030 Wien
Betreff: Täuschung, Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, Betrug, Misshandlung von Schutzbefohlene, Körperverletzung, Korruption und Nötigung (der Österreichischen Bürger)
Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordnete. wegen §83, §84, §92 StGB, §105, 108,
§146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.
Einschreiter: Konstantin Haslauer geb. 19.01.1967 wohnhaft in A-1110 Wien Leberstraße 100/9
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft!
Bezugnehmend auf die obergenannte Tatbestände, bringt der Einschreiter verschiedene Vergehen mittels Beweise der Staatsanwaltschaft näher.
Anzeige:
Der Anzeigenerstatter ist Konstantin Haslauer geb. 19.01.1967 wohnhaft in A-1110 Wien Leberstrasse 100/9, Einzelunternehmer CEO Karrierepilot24 Group & Vorstand/Owner der Aktiengesellschaft PROMKC24 a.s Holding
Der Beanzeigte ist Herrn Sebastian Kurz geb. 27.08.1987, Arbeitsstelle: Ballhauspl. 2, A – 1010 Wien, Bundeskanzler von Österreich
Der Beanzeigte ist Herrn Rudolf Anschober, geb. 21.11.1960 Arbeitsstelle: Stubenring 1, A – 1010 Wien, Gesundheitsminister von Österreich
Der Beanzeigte ist Herrn Karl Nehammer geb. 18.10.1972, Arbeitsstelle: Herrengasse 7, A – 1010 Wien, Innenminister von Österreich
Der Beanzeigte ist Herrn Alexander Van der Bellen geb. 18.01.1944, Arbeitsstelle: Hofburg, Ballhausplatz 1010 Wien, Bundespräsident von ÖsterreichVideo-Player00:0005:11
In Mittäterschaft zu beanzeigen sind:
Alle Abgeordnete des Österreichischen Nationalrat, die nun in der Kürze nur namentlich genannt werden.
Amesbauer H., Mag., BA (FPÖ), Angerer E. (FPÖ). Baumgartner A. (ÖVP), Bayr P., MA MLS (SPÖ), Becher R., Mag. (SPÖ), Belakowitsch D., Dr. (FPÖ), Berlakovich N., Dipl.-Ing. (ÖVP), Bernhard M. (NEOS), Blimlinger E., Mag. (GRÜNE), Bösch R., Dr. (FPÖ), Brandstätter H., Dr. (NEOS), Brandstötter H. (NEOS), Brandweiner L. (ÖVP), Brückl H., MA (FPÖ), Bures D. (SPÖ), Bürstmayr G., Mag. (GRÜNE), Deckenbacher R., Mag. (ÖVP), Deimek G., Dipl.-Ing. (FPÖ), Diesner-Wais M. (ÖVP), Disoski M., Mag. (GRÜNE), Doppelbauer K., Dipl.-Ing. (NEOS), Drobits
C., Mag. (SPÖ), Drozda T., Mag. (SPÖ), Ecker C. (SPÖ), Ecker R., MBA (FPÖ), Einwallner R., Ing. (SPÖ), El-Nagashi F., Mag. (GRÜNE), Engelberg M., Mag. (ÖVP), Ernst-Dziedzic E., Dr. (GRÜNE) Eßl F. (ÖVP), Eypeltauer F., Mag. (NEOS), Fiedler F., BEd (NEOS), Fischer U., Mag. (GRÜNE), Fuchs H., MMag. DDr. (FPÖ), Fürlinger K., Mag. (ÖVP), Fürst S., Dr. (FPÖ)
Gahr H. (ÖVP), Gerstl W., Mag. (ÖVP), Gödl E., Mag. (ÖVP), Götze E., Dr. (GRÜNE), Graf M., Mag. Dr. (FPÖ), Graf T. (ÖVP), Grebien H. (GRÜNE), Greiner K., Mag. (SPÖ), Großbauer M. (ÖVP), Grünberg K. (ÖVP), Hafenecker C., MA (FPÖ), Hamann S., Mag. (GRÜNE), Hammer L. (GRÜNE), Hammer M., Mag. (ÖVP), Hammerschmid S., Mag. Dr. (SPÖ), Hanger A., Mag. (ÖVP), Haubner P. (ÖVP), Hauser G., Mag. (FPÖ), Hechenberger J., Ing. (ÖVP), Heinisch-Hosek G. (SPÖ), Herr J. (SPÖ), Himmelbauer E., BSc (ÖVP), Hintner H. (ÖVP), Hofer N., Ing. (FPÖ), Höfinger J. (ÖVP), Hofinger, M., Ing. (ÖVP), Holzleitner E., BSc (SPÖ), Hörl F. (ÖVP), Hoyos- Trauttmansdorff D. (NEOS), Jachs, J., Mag. (ÖVP), Jeitler-Cincelli C., Mag., BA (ÖVP) Kainz A. (FPÖ), Kaniak G., Mag. (FPÖ), Kassegger A., MMMag. Dr. (FPÖ), Kaufmann M., MMSc BA (ÖVP), Keck D. (SPÖ), Kickl H. (FPÖ), Kirchbaumer R. (ÖVP), Köchl K. (SPÖ), Köllner M., MA (SPÖ), Kollross A. (SPÖ), Kopf K. (ÖVP), Koza M., Mag. (GRÜNE), Krainer K. (SPÖ), Krisper S., Dr. (NEOS), Kucharowits K. (SPÖ), Kucher P. (SPÖ), Kugler G., Dr. (ÖVP), Kühberger A. (ÖVP), Künsberg Sarre M., Mag. (NEOS), Kuntzl A., Mag. (SPÖ), Laimer R. (SPÖ), Lausch C. (FPÖ), Leichtfried J., Mag. (SPÖ), Lercher M. (SPÖ), Lindinger K., Ing., BSc (ÖVP), Litschauer M., Ing. (GRÜNE), Loacker G., Mag. (NEOS), Lopatka R., Dr. (ÖVP), Mahrer K. (ÖVP), Marchetti N. (ÖVP), Margreiter J., Dr. (NEOS), Matznetter C., Dr. (SPÖ), Maurer S., BA (GRÜNE), Meinl- Reisinger B., Mag., MES (NEOS), Melchior A. (ÖVP), Minnich A. (ÖVP), Muchitsch J. (SPÖ), Mühlberghuber E. (FPÖ), Neßler B. (GRÜNE), Neumann-Hartberger I. (ÖVP), Niss M., Mag. Dr., MBA (ÖVP), Nussbaum V., Mag. (SPÖ), Obernosterer G. (ÖVP), Oberrauner P., Mag. Dr. (SPÖ), Ofenauer F., Mag. (ÖVP), Ottenschläger A. (ÖVP), Pfurtscheller E., Dipl.-Kffr. (FH) (ÖVP), Plakolm
C. (ÖVP), Pöttinger L. (ÖVP), Prammer A., Mag. (GRÜNE), Prinz N. (ÖVP), Ragger C., Mag. (FPÖ), Rauch W. (FPÖ), Reifenberger V., Ing. Mag. (FPÖ), Reimon M., MBA (GRÜNE), Reiter C. (ÖVP), Rendi-Wagner P., Dr., MSc (SPÖ), Ribo B., MA (GRÜNE), Ries C. (FPÖ), Rössler A., Dr. (GRÜNE), Salzmann G., MMMag. (ÖVP), Saxinger W., Dr., MSc (ÖVP), Schallmeiner R. (GRÜNE), Scharzenberger C., Mag. (ÖVP), Schatz S. (SPÖ), Schellhorn J. (NEOS), Scherak N., Dr., MA (NEOS), Scheucher-Pichler E., Mag. (ÖVP), Schmidhofer K. (ÖVP), Schmiedlechner P. (FPÖ), Schmuckenschlager J. (ÖVP) ,Schnabel J. (ÖVP), Schnedlitz M. (FPÖ), Schrangl P., Mag. (FPÖ), Schroll A. (SPÖ), Schwarz G. (ÖVP)
Schwarz J., Mag. Dr., BA (GRÜNE), Seemayer M. (SPÖ), Shetty Y. (NEOS), Sieber N. (ÖVP), Silvan R. (SPÖ), Singer J. (ÖVP), Smodics-Neumann M., Mag. (ÖVP), Smolle J., Dr. (ÖVP), Sobotka W., Mag. (ÖVP), Stammler C. (GRÜNE), Stark C. (ÖVP), Stefan H., Mag. (FPÖ), Steger
P. (FPÖ), Steinacker M., Mag. (ÖVP), Stocker C., Dr. (ÖVP), Stöger A., diplômé (SPÖ), Stögmüller
D. (GRÜNE), Strache P. (OK), Strasser G., Dipl.-Ing. (ÖVP), Tanda A., Ing. Mag. (FH) (ÖVP), Taschner R., Mag. Dr. (ÖVP), Tomaselli N., Mag. (GRÜNE), Totter A., MMag. Dr., BEd (ÖVP), Troch H., Dr. (SPÖ), Vogl M., Ing. (SPÖ), Voglauer O., Dipl.-Ing. (GRÜNE), Vorderwinkler P. (SPÖ), Weber J., Ing. (ÖVP), Weidinger P., Mag. (ÖVP), Weratschnig H., MBA MSc (GRÜNE), Wimmer P. (SPÖ), Wimmer R. (SPÖ), Wöginger A. (ÖVP), Wurm P. (FPÖ), Yildirim S., Mag. (SPÖ), Yılmaz N. (SPÖ), Zanger W. (FPÖ), Zarits C. (ÖVP), Zopf B. (ÖVP), Zorba S. (GRÜNE).
Begründung:
Aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen der Österreichischen Regierung übernimmt der Einschreiter durch einbringen dieser Strafanzeige, von ein oder mehrer Offizialdelikten, als Sprachroh einer Bürgergemeinschaft, die rechtliche Darstellung. Am 15.03.2020 wurde der erste Lockdown verhängt, von den obergenannten 4 beanzeigten (Sebastian Kurz, Werner Kogler, Rudolf Anschober und Karl Nehammer), die sich berufen gefüllt haben, das Infektionsgeschehen als dramatisch zu erkennen und der Empfehlung WHO (einer Nichtregierungsorganisation) zu folgen.
Dies bedeutete, dass durch die Änderung/Anpassung des Epidemie Gesetz von 1954 (EpiG) aufgrund der so erkannten schwere einer Pandemie, die Schadenersatz Pflicht für Unternehmungen entfällt. Durch eine Erteilung eines Berufsausübungsverbot, wurde in einer Sondersitzung der Regierung die Aussetzung beschlossen. Die Änderung besagte, dass die Anspruchsnehmer mit einer Förderung/Almosen der Regierung unterstützt werden soll, anstatt das ein Schadensersatz zum tragen kommen würde. Ab diesen Zeitpunkt, wurden die Unternehmer als Bittsteller verpflichtet und der Schadenersatzanspruch vom Staat somit abgewannt wurde.
Alle Warnungen von Unternehmer, Experten, Ökonomen oder Fachgruppe, konnten den Krisenstab der 4 beanzeigten, vertreten durch Experten die namentlich nicht genannt wurden, nicht abhalten diesen Lockdown auszurufen. Es sei zu erwähnen, das die WHO die Pandemie Kriterien bereits 2009 heruntergestuft hat, was zur allseits bekannter Schweine, Vogel Grippe Pandemie geführt hatte. Bei CoVid19 kann man das selbe Vorgehen der WHO, Drosten und Pharmaindustrie erkennen, dass bereits einmal praktiziert wurde.
Als Nationalstaat, steht es nun ausser Frage das eine Empfehlung einer WHO Nichtregierungs- organsiation die zu 80% privatfinanziert wird, diese Empfehlung „nicht hörig“ ohne Prüfung zu folgen ist, entgegen einer Mehrheit der Experten ausserhalb des Regierungs- Krisenstab. Auch die WHO war es, die zur Ermittlung des neuartigen Virus CoVid19, den Drosten PCR Test publizierte und am 20.01.2020 veröffentlicht hat. Ungehindert auch hier einen wissenschaftlichen Diskurs einzugehen, sowie gegen die Auflage der öffentlichen Gesundheit verstossen, wurde der Drosten PRC Test die Blaupause hergenommen um Infektionen feststellen zu können. Wie nachfolgende Beweise darlegen, ist das eine Falschaussagen, den der PCR Test kann nur einen Bestandteil/ Trümmer eines Virus ermitteln, somit nennt man das Ergebnis für den Probanden „positiv getestet (ist keine Infektion).
Aus einen positiven Test, kann weder eine Infektion abgeleitet werden, noch ob diese als vervielfältigte Viruslast zu erkennen (Stränge einer Nukleinsäure), denn dies kann auch ein Restbestand einer bereits überstanden Infektion sein. Somit ist klar, dass widerrechtlich ein Test eingesetzt wird, der als kein gesetzlich und zugelassenen gültiges Diagnoseverfahren gilt.
Bei der Pressekonferenz vom 30.04.2020, wurden erstmalig von Herr Anschober auch Teile des Krisenstab vorgestellt, Herr Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger von der AGES stellte die Ansteckungsgefahr an den Beispiel „ISCHGL“ dar. Bezeichnend war es aber, dass Herr Anschober mit seinen Schilder ein abnormes Risikodarstellung und Dramatik bei seinen Ausführungen überbrachte, konträr zu Herr Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger mit seiner Präsentation klargestellt hat, dass er kein Problem sieht, den die Reproduktionszahl bei 1,1 liegt und fallend sei.
Der Einschreiter hat sogleich bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige eingebracht, da offensichtlich die Österreichische Bevölkerung von Herrn Anschoner und Herrn Kurz mit falschen Fakten agierten. Auch bekannt ist, dass die Regierung mit einen Panikpapieren agierten, dies in den Kabinetten dazu entwickelt wurde. Ein Zitat von Herrn Kurz „100.000 Tote wird es geben, jeder wird einen kennen der an Corona gestorben ist“.
Mit dem Ermächtigungsgesetz, dass Herrn Anschober in diesen Notstand (der seit 9 Monate anhält) eine alleinige Autorität gewährt wurde, ist das Parlament seit 15.03.2020 entmachtet worden. Es wird nur mehr mit Verordnungen (überwiegend Verfassungswirdige VGH Urteile siehe nachf.) und Pressekonferenzen regiert. Der Regierungslogig von Herrn Kurz folgend „er bestimmt bei den Pressekonferenzen was man tun muss“ Herr Anschober darf dann danach fehlerhafte Verordnungen nachreichen. Auch die Aussage von Herrn Kurz, dass man nicht auf Grundrechte und Verfassung achten kann und wird, erzeugt den Gedanken einer totalitären Führung. Alle Regierungsmitglieder sind auf die Verfassung vereidigt und dienen dem Volk. Eventuell zu tolerieren und gesetzlich gedeckt wäre es, wenn es um „Leben und Tot“ ginge, doch das war am 30.04.2020 bereist offensichtlich schon bekannt. Warum dann das beibehalten dieses Notstands?
Nach über 3 Monate konnte man bedingt eine normales Leben weiter führen, doch die Kollateralschäden waren sehr hoch. Um in Ansatz nur einige zu nennen, die Begleitung von Sterbenden wurde verhindert, Gewalt in den Familien nahm extrem zu, Suizide explodierten, Psychologen wurden überrannt, Wirtschaftsvernichtung der Klein und Mittelbetrieb, enorme Arbeitslosigkeit und Todesfälle aufgrund Verschiebungen von Operationen/Therapien.
Verhältnismäßigkeitsprüfung Fehlanzeige, es wurde die CoVid Gesundheit über die Wirtschaft und schon Erkrankten in der Gesellschaft gestellt. Der Krisenstab der 4 beanzeigten hat keinerlei Evidenzen für die Zahlen veröffentlicht, warum diese Massnahmen notwendig waren. Nach diesen ersten Lockdown wurden im Parlament diese Punkte sehr intensiv von der Opposition kritisiert, doch Herr Kurz wohnte diesen Debatten nur selten bei. Immer wieder kamen die selben Argumente CoVid Erkrankte sind Gefährder (Ausspruch aus den Terrorismus, von Herrn Nehammer) und müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Diese Erkrankung CoVid19 ist ein Grippe Virus und die Moralität, WHO Studie liegt gleichwertig oder sogar geringer wie bei der Influenza.
Nun kam Erlöser „Kurz“ bei der gefühlte 120igsten Pressekonferenz mit der Aussage „es ist Licht an Ende des Tunnels“, doch warnte er gleichzeitig von einer zweiten Welle. Man habe aus den 1. Lockdown offensichtlich nichts gelernt, Aussage Kurz und Anschober man sei gut vorbereitet, weil Österreich es am besten geschafft hat aus diese Krise zu kommen. Mit 762 Toten haben die Regierungsmassnahmen so wie in Israel (nicht Europa und eine Fassanden Demokratie) exzellent funktioniert. Kurz weiter; er kennt den Weg aus der Krise, nur mit kompletter Überwachung mittels App und Zutrittssystemen kann man das Virus bekämpfen.
Die Wahrheit steht auf einen anderen Blatt von den 4 beanzeigten, es wurden 50 Milliarden an neue Schulden aufgenommen (ein die „Frage: woher kommt das Geld“), um diesen Missstand zu vertuschen. Laut den Pressekonferenzen wurden bereits erst zw. 30% – 50% der Fördermittel abgerufen, dies weil die Bürokratie und die Verteilung der Zuständigkeit auf die Institutionen wie WKO und COVAG GmbH ausgelagert wurden. Hier ist eine Absicht zu erkennen, dass z.B. bei der COVAG GmbH als zentrale Förderstelle die eingerichtet wurde, wo das Parlament keinerlei Prüfberechtigung hat,….schon interessant warum macht man sowas? Korruptionsverdacht liegt nahe!
Wo sind die Milliarden hin, warum kommen sie nicht bei den Unternehmer an, doch nur dann wenn man die Wirtschaft bewusst und vorsätzlich schwächen will. Wobei die Konzerne, z.B. auch der deutsche Konzern wie die Lufthansa, genauer „AUA Tochter“ mit 700 Millionen Förderung unterstützt wurde, ohne Zugeständnisse oder Verpflichtungen für den Konzern. Dies ist nur am Rande als Motiv zu werten, den viel bedeutender in dieser Anzeige, ist Drosten PCR Test, die einzige Grundlage/Ursache der Regierung für den Lockdown und alle anderen Massnahmen hergenommen wurde. Als Umsetzungsstrategie wurden Verfassungsbrüche und Einschränkungen der Grundrechte, als Normativ des BK Kurz zur Regel.
Der Einschreiter verfolgte nun jeder parlamentarische Sitzung sowie auch den Untersuchungs- ausschuss, wo man den „tiefen Staat (schwarze Netzwerke der ÖVP)“ auch für jeden Bürger nun klar erkenne konnte, was in Österreich respektive bei den Regierungsparteien schief läuft. Man konnte nun erwarten, dass die Massnahmen die Aufgrund einer falsche „Lockdown“ Politik im Sommer aufgehoben werden sollte, doch NEIN den das Spiel der Regierenden ging munter weiter. Herr BK Kurz hat mehrfach die bezahlten Medien zu sogenannten Hintergrundgespräche eingeladen, (auch hier nicht alle Medien) um die ÖVP Selbstdarstellungs- Medienkampagnen zu strukturieren. Ziel der Gespräche war, wie kann man sich über den Sommer retten, um im Herbst dann die Bürger wieder einzusperren? Nun siehe da „Die 2. Welle“ wurde nun geborgen, ein Medienkonstrukt mit Bezahlung durch Steuergelder.
Kein Arzt auf der Welt hat jemals eine 2. Welle eines Virus gesehen, den ein Virus bringt jedes Jahr eine neue Mutation in die Welt. Auch hier unwissenschaftliches agieren, nur um die Wirtschaft und die Bevölkerung vorzubereiten….seit Euch sicher die Regierung macht mit den Spiel im Herbst weiter. Mit hohen Auflagen (unsinnig und gesetzwidrig) in der Gastronomie und im übrigen öffentlichen Bereich, wurde der Sommer halbwegs überlebt. Die Pressekonferenzen gingen den ganzen Sommer weiter alle 3 – 4 mal in der Woche wurden Neuerungen der CoVid Verordnungen verabschiedet, einmal Lockerungen und ein andermal mit neuen Verschärfungen.
Man fragte sich WARUM, nun am 22.07.2020 und 01.10.2020 wurden von VGH überwiegend alle Verordnungen wegen einer zu geringen Evidenz/Datenlage als gesetzwidrig aufgehoben. Das erschütterte weder den Bundespräsidenten noch die 4 beanzeigten, den es wurde schon wieder eine neu CoVid19 Verordnung auf die Reise geschickt. Kein Gericht der Welt kann diesen treiben so schnell einhalten bieten, doch der Bundespräsident und die Medien normalerweise schon. Warum passiert auch hier nichts, dies ist nur eine der Fragen die sich die Bürger gestellt haben.
Der 2. Lockdown wurde Seelenruhig ab September schon vorbereitet, egal wieviel Experten weltweit oder und sogar die WHO, sich zu den Themen geäussert haben, z.B Informationen zu Virus Isolat, Maskenpflicht, Lockdown oder Kollateralschaden wurden aufgezeigt. Doch egal dieses Regime der 4 Beanzeigten lies sich nicht von dem 2. Lockdown abbringen. Der Trick war wieder das neue Lockdown Vorhaben zu negieren, die Opposition dumm darstellen zu lassen und den Akteur „DER PCR TEST“ neuerlich in Stellung zu bringen. Nun ging es los mit bis zu 35.000 Test am Tag wurden sogenannte „Infektionen/postiv getestete erzeugt, diese alles nicht mehr nachvollziehbar und mittels einer Zoom Konferenz der Länder jeden Tag um 9 Uhr abgestimmt.
Da man kein digitales System nutze, wurden die Zahlen händisch modelliert (Aussage des Krisenstab), um es anderes zu sagen, gezielt manipuliert. Dies ist zu widerlegen, jeder Bürger hat eine „ELGA Akte“ und das einspielen der Ergebnisse wäre technisch jederzeit möglich. Doch dies ist nicht erwünscht, den mit einer Zettelwirtschaft kann man besser vertuschen.
Nun kommen wir wieder zu CoVid19, den Virus der uns anscheinend überraschend besucht hat. Wenn man nun davon ausgeht, dass bereits eine Mutation im September/Oktober erfolgt ist, was testet man dann da? Nun auf alle Details und Beweise geht der Einschreiter nachfolgend noch ein, aber vorab, die CDC Center for Disease Control USA hat am 08.10.2020 bestätigt ,dass bis heute es kein Virus Isolat gibt. Wenn es klar ist das der PCR Test keine Infektionen erkennen kann, was sind dann die Veröffentlichungen der AGES und des Gesundheitsministerium für Infektionen?
Diese Erkenntnis wurden vom Einschreiter den Abgeordneten vollumfänglich dargestellt und mit Beweise nährgebracht. Dies nicht nur einmalige sondern mit einigen Abgeordneten in einen regen Mail Austausch. Doch jeder Abgeordnete hat auf seine Parlaments- E-Mail insgesamt 3 Mails bekommen um das Wissensdefizit aufzufüllen. Die 4 beanzeigten haben mit Intransparenz und Vertuschung dieses Defizit bewusst verursacht, dementsprechend wurde vom Einschreiter mit den entsprechenden Fakten/Beweise, alles wieder in ein wahres Licht gerückt.
Auch ein offener Brief an den Bundespräsidenten sah der Einschreiter als seine Verpflichtung an, den Herr Van der Bellen ist der oberste Verfassungsschützer, der hier einschreiten kann. Nun unser Verdacht wurde auch geäussert, dass Herr Kurz mit den Bundespräsidenten Absprachen gemacht hat und den Fall Ibiza, Neuwahlen und die Koalitionsverhandlungen beeinflusst haben könnte.
Durch sein Schweigen und der gestellten Möglichkeit für Aufklärung zu sogren, drückt sich der Bundespräsident um ein persönliches Gespräch mit der Gruppe des Einschreiter von Wissenschafter, Unternehmer, Bürger und Ärzte.
Somit wird das ganze Ausmass dieser CoVid19 Krise klar, es geht nicht mehr um Gesundheit sondern um Macht. Dies bestätigten einige Abgeordnete den Einschreiter in einen persönlichen Gespräch, dies ein einhelliger Tenor;
Sebastian Kurz agiert nach den Vorbild Israel und tritt die Verfassung und Demokratie mit Füssen. Die Grüne Partei Herr Vizekanzler Kogler und der Bundespräsident schauen zu. Einmal an der Macht will man nicht mehr weg.
„KOSTE ES WAS ES WOLLE“
Somit schliesst der Einschreiter die Einführung in diese Causa und geht in eine Beweis und seine Aufklärungspflicht als Bürger, wo die strafrechtlichen Vergehen der 4 benanzeigten, Bundespräsident und den Mittäter die Abgeordneten des Parlament, aufgrund öffentliches Interesse (alle als Offizialdelikte zu führen) der Bürger Österreich, dies nun notwendig macht.
Sachverhalts- und Beweisführung zu folgenden Themen:
1. Der PCR Test; dieser Test wurde laut dem Nobelpreisträger Kary Mullis entwickelt und ist nur als Labortest zu verwendet, nicht zur Diagnostik geeignet. Die Polymerase- Kettenreaktion (PCR) basiert nach dem Prinzip von „Trennen, Koppeln und Kopieren“ auf der zyklisch wiederholten Verdoppelung von DNA mit Hilfe einer thermostabilen DNA-Polymerase und Nukleotiden. Heute ist die PCR u. a. unverzichtbar für die Erkennung von Viruslast, Erbkrankheiten, das Erstellen genetischer Fingerabdrücke und das Klonen von Genen. Diese PCR Test wird fälschlicherweise von der Regierung als Grundlage für die Ermittlung von Infektionen eingesetzt, dieser wird nun missbräuchlich und mit Vorsatz verwendet, wo der Straftatbestand des Gewerbs- oder Bandenmäßigen schweren Betrug §146, 147, 148 StGB abzuleiten wäre.
2. Die Maskenpflicht, hier wurde von der Regierung eine Gesundheitsgefährdende Massnahme verordnet, ohne das dies eine Wirkung auf einen Schutz gegen eine Viruslast darstellt. Die in der CoVid19 Verordnungen des Gesundheitsministerium, fordert alle Bürger, Schulpflichtige, Mitarbeiter von Unternehmen und alle Beamten auf, eine Gesundheitsgefährdung einzugehen zum Wohle von Dritter. Diese Anordnungen wurde von VGH als gesetzwidrig aufgehoben, aber trotzdem hält die Regierung/ Regime an dieser Massnahme fest. Diese Anordnung ist ein Verfassungsbruch/ Verstoss gegen die Grundrechte und Amtsmissbrauch §302 StGB, sowie eine Nötigung
§105 und einspricht nach dauerhaften tragen eines MNS Maske einer Körper- verletzung §83, §84 StGB. Noch zu erweitern ist, Misshandlung von Schutzbefohlene
§92 StGB, da die Kinder vom Lehrkörper gezwungen werden Masken zu tragen. Durch die Absenkung der Sauerstoffsättigung im Blut kann sogar bei den Trigemino-Kardiale Reflex Kinder sogar töten. Das Bildungsministerium1 stellt in einer klare gesetzwidrigen Anordnung fest, das der Lehrkörper nicht haftet. Irreführung von Beamte, denn nach eintritt des Schüler in die Schule, über nimmt der Lehrkörper und Schule die Aufsichtspflicht des Schutzbefohlenen.
3. Täuschung der Bevölkerung; bereits am 30.04.2020 wurde bei der Pressekonferenz durch Herrn Anschober und Krisenstabmitglied Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger unterschiedlich Standpunkte kommuniziert. Herr Anschober untermauerte die Notwendigkeit des Lockdown, obwohl Herr Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger die offiziellen Zahlen zeigt, um auf Entwarnung zu setze. Ein weiterer Punkt waren die Massnahmen des Innenminister Karl Nehammer, der aufgrund von einer auch Pressekonferenz die Polizei instrumentalisierte um Lockdown Sünder (Sitzen auf der Parkbank) ohne Gesetzesdeckung zu bestrafen. Der Bundeskanzler Kurz beauftrage Medien und den Krisenstab mittels eines Angstpapier zu agieren, man solle den Bürgern Angst machen nur dann seien Sie gefügig. Diese bewusst verbreiteten Unwahrheiten und Angstpropaganda entspricht einen Verfassungsbruch und Amtsmissbrauch §302 StGB, sowie der bewussten Täuschung §108 StGB.
1 BM Bildung Anordnung: https://www.dropbox.com/s/mtn520w7iohq6v2/ BM%20Bildung%20Anordung.pdf?dl=0
4. Unzulässiger Einsatz von Steuergelder; wenn nun nach den ersten Lockdown klar wahr das eine Infektion nur ein Arzt feststellen kann, wie im Epidemiegesetz (EpiG) von 1950 beschrieben ist. Eine Infektion wird nur durch einen Arzt diagnostiziert dazu können verschieden Testarten hinzugezogen werden. Im §5 Absatz 1 wird der genaue Ablauf zur Ermittlung einer Infektion darstellt. Ohne einer ärztlichen Untersuchung und unter Berücksichtigung von Labor Tests (inkl. Ausschlussverfahren und einer Differentialdiagnose zu anderen Krankheiten z.B. naheverwandte Corona Stämme und Influenza), wird eine Befundung vom Arzt diagnostiziert.
Es sind von 27.02.2020 bis 03.12.2020 insgesamt 3.149.372 PCR Test gemacht worden, es wurde eine Summe von 110.228.020,- EUR , sowie für die Massentest Aktion weitere 67 Millionen EUR ausgegeben. Diese Gelder wurden ohne qualifizierten Ausschreibungsprozesse und Standardisierung der PCR Test (Vorgaben für die richtigen Ergebnisse, abweichend der Drosten Tests) vorgenommen. Die Ausgaben müssen den Grundsatz der Angemessenheit, Zielorientierung und Sparsamkeit einsprechen. Diese PCR Test und Antigen Test werden als Grundlage für die Ermittlung einer Infektionen eingesetzt, dass ist missbräuchlich sowie mit Vorsatz eingesetzt worden, der Straftatbestand des Gewerbs- oder Bandenmäßigen Betrug §146, §147,
§148 StGB wäre hier abzuleiten.
5. Bezahlung von Medien zur Täuschung der Bürger; Herr Bundeskanzler Kurz hat am 30.10.2020 zum Hintergrundgespräch eingeladen, Keine Berichterstattung nach aussen. Der Bürger muss doch erfahren können, was hier besprochen und vereinbart wurde.
Im Nachgang konnte man sehen, wie die Mainstream Medien schlagartig die Angst und Panik wieder verbreitet haben. Mit Sondersendungen und zusätzlichen Budget war dies möglich. APA Meldung von 14.05.2020 Wien (OTS/SK) – „Sparen im System heißt für Sebastian Kurz immer sparen bei den anderen und nie bei sich selbst“, kritisiert SPÖ-Abgeordnete Julia Herr angesichts des exorbitanten Anstiegs der Repräsentationsausgaben im Bundeskanzleramt von 270.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro im Budgetvorschlag 2020. Für das Budget 2021 stockt man gleich auf 30 Millionen weiter auf. Dies ist aus der Sicht der Wirtschaftskrise nicht verhältnismäßig und als Korruption §307a StGB anzusehen. Finanzierung der Medien aus Staatshand mit Steuergelder kann nur mit Kürzungen in anderen Budgetposten zu schaffen.
6. Lockdown 2/light; nun seit 3 Monaten versuchen wir verstärkt die Abgeordneten mit alle Unterlagen7Erkenntnisse von externen Experten zu versorgen, um einen weiteren
„Lockdown“ zu verhindern. Eine aktuelle Studie der Universität Stanford ging der Frage nach der Sterblichkeitsrate von COVID-19-Patienten auf den Grund zu gehen.
Das Ergebnis: Diese soll niedriger sein als bisher angenommen. Laut einer aktuellen Studie der US-Elite-Universität Stanford, die Daten aus 61 bereits fertiggestellten Studien zu diesem Thema analysierte, liegt die durchschnittliche Sterberate bei COVID-19-Erkrankten bei 0,23 Prozent. Somit liegen wir bei den Wissenstand, die Sterblichkeit ist gleich zu setzen mit der Grippe/Influenza.
Auch das VGH Urteil von 22.07. und 01.10.2020, die Verordnungen als gesetzwidrig bestätigt, haben wir mit Dringlichkeit diese Informationen alle Parteien zugesendet, leider mit minimaler Response. Somit kann man von Amtsmissbrauch sprechen, keine Antwort ist auch eine Antwort.
Die Grundlage eines 2. Lochdown waren somit nicht gewährleistet und hat Österreich einen ermomen Schaden vorsätzlich verursacht. Ein Amtsmissbrauch §302 ist hier vorzuwerfen.
7. Zwangsimpfungen & Immunität; eine rasche Entwicklung eines Impfstoff sollte das Ziel sein, um den Notstand/Ermächtigung des Gesundheitsminister und der angeschlossenen Massnahmen sofort zu beenden. Hier wurde bereist eine Impfplan von der Regierung entwickelt, obwohl eine Zulassung des Impfstoff noch weit weg erscheint, sie keine klaren Datenlage vorliegt.
Viele Experten wie z.B. Prof. Hockertz und Dr. Wodran warnen diese Impfstoffe in Form einer Notfalls Zulassung in der EU genehmigen zu lassen. Es gibt kein ausreichende Datenlage, hohe Immunreaktionen wir z.B. Zytokinsturm sei zu erwarten, Schwangerschaftsunterbindung, Einflussnahme auf Immunsupprimierend Personen, sowie das diese Impfung eine erhöhte schwere einer Infektion entstehen kann.
Hierzu wurde ein Zulassungsstopp in Zusammenarbeit mit Mike Yeadon (ehem. Chef von Pfizer, Prof. Hockertz und Dr. Wodran bei der EMA eingeleitet. Jedes Prüfinstitut, Behörde, Arzt und jedes Regierungsmitglied, die in diese behördlich empfohlen Massimpfungen involviert sind, machen sich strafbar im Rahmen der Körperverletzung
§83, §84 StGB, sowie der Beihilfe eines Gewerbs- oder Bandenmäßigen Betrug §146,
§147, §148 StGB mit der Pharma Industrie.
In dieser strafrechtlichen Kurzübersicht, wird nun die Beweisführung zu den einzelnen Punkten dargelegt. Alle die zu derzeit Vorlegen Beweise und Ausführungen dienen der Staatsanwaltschaft eine Beweisführung schnell und unkompliziert durchzuführen. Alle Erhebungen sind auf gutachtlicher Basis, von Gerichte und Experten lassen somit erkennen, dass durch „Gefahr in Verzug“ besteht und gehandelt werden muss.
Es stehen Gesundheit, Leben und Tot, extreme Wirtschaftlichen Verwerfungen und die Zahlungsunfähigkeit des Landes am Spiel.
Egal was bei unserer Aktion heraus kommt, sind nun alle Rechtsanwälte aufgefordert mir es gleich zu tun.
Kurzfassung Anzeige:
https://www.dropbox.com/s/ss7agtjh9vum8oi/Strafanzeige_KP24_Regierung_Kurzfassung.pdf?dl=0
Gesamte Anzeige (330 Seiten) mit Beweise/Anlagen:
https://www.dropbox.com/s/ojsqq21kkpmocy7/Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf?dl=0
Bestätigung für die Eingabe Strafanzeige:
https://www.dropbox.com/s/eaxsrwl2hyz6uk3/EB%20589250Y946%40efa.justiz.gv.at.pdf?dl=0
Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Beweislast wurde mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und den Recherche die in den letzten 9 Monate von mir zusammengetragen wurden, für die Anzeige eingesetzt.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Verfasser:
Konstantin Haslauer
Leberstraße 100/9
1110 Wien
Mobile: +43 676 310 08 90
Skype: tino1901
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