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Anwaltskammer: „Halten Sicherheitspaket für grundrechtswidrig“

Die Anwaltskammer äußert gegenüber Info-Direkt massive Zweifel bezüglich der Kompatibilität des Sicherheitspaketes mit der Judikatur des Grundrechtes.

Anwaltskammer: „Halten Sicherheitspaket für grundrechtswidrig“

Heute wurde nach einer kontroversen Debatte im Parlament das sogenannte Sicherheitspaket beschlossen. Gegenüber Info-Direkt äußerte sich die Rechtsanwaltskammer in einer Stellungnahme kritisch: Aus ihrer Sicht sind die beschlossenen Maßnahmen grundrechtlich problematisch.

Zentrale Kritikpunkte

Besonders ausführlich legt die Anwaltskammer ihre Bedenken bezüglich des sogenannten „Bundestrojaners“ dar. Dieser ermöglicht es staatlichen Behörden, verschlüsselte Nachrichten auf Mobiltelefonen direkt einzusehen. Es sei technisch aber gar nicht möglich, alleine auf ermittlungstechnisch eventuell relevante Inhalte zuzugreifen. Die jeweilige Behörde hätte automatisch Zugriff auf alle gespeicherten Daten. Die Sicherheitslücke, welche der Staat zu diesem Zweck offenhalten muss, könnte jedoch auch von Kriminellen genutzt werden – womit die Intention der Kriminalitätsbekämpfung offensichtlich ad absurdum geführt würde. Problematisch ist weiters, dass auf Mobiltelefonen oft nicht nur den Eigentümer selbst betreffendes Material gespeichert ist, sondern etwa auch Nummern, Daten und Bildern unbeteiligter Dritter.

Die weitgehenden Eingriffe ins Briefgeheimnis, die von der Regierung u.a. mit dem Verweis auf versendete Suchtmittel argumentiert werden, hätten den Makel, dass es gegen sie keinerlei Rechtsschutzmöglichkeit gebe.

Das Gesetzespaket enthält auch eine Ausweitung der Videoüberwachung. Sicherheitsbehörden können nicht nur die Herausgabe sämtlichen Videomaterials einfordern, sondern darüber hinaus auf Überwachungskameras via Live-Stream in Echtzeit zugreifen. Gespeichertes Material muss nicht wie bislang zwei, sondern vier Wochen aufbewahrt werden. Signifikant ausgeweitet werden die Möglichkeiten der Überwachung auch im Straßenverkehr: Anders als bisher werden nicht nur die Kennzeichen erfasst, sondern zudem alle anderen relevanten Merkmale des Fahrzeuges: Farbe, Marke, Modell etc. Damit, so die Anwaltskammer, würde ein Bewegungsprofil der Verkehrsteilnehmer erstellt.

Grundrechtlich problematisch

All diese Maßnahmen stehen gemäß der Kammer der österreichischen Rechtsanwälte nicht im Einklang mit den Anforderungen, die der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an Grund- und Datenschutzrechte stellen. Wörtlich heißt es in der Begründung:

Da sie (Anm.: die Gesetze) tiefgreifende, nicht rechtfertigbare Einschnitte in die Grundrechte der Bevölkerung in Österreich darstellen. Als besonders besorgniserregend zu bezeichnen sind die flächendeckende, verdachtsunabhängige und maßlose Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung.

Quelle .http://info-direkt.eu/

 

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