AK: „Das 12-Stunden-Tags-Gesetz muss weg!“
Dzt. erleben wir einen Schlagabtausch zwischen Erfindern und Gegnern des 12-Stunden-Tages. Jeder hat gute Argumente, aber wir alle wissen, wer sich durchsetzen wird.
Die Wiener AK listet dennoch die Fakten und propagiert: „Das 12-Stunden-Tags-Gesetz muss weg!„
Eine AK FORBA Studie zeigt: 31 Prozent aller ArbeitnehmerInnen arbeitet derzeit in Gleitzeit. Das sind hochgerechnet rund 1 Million ArbeitnehmerInnen in Österreich.
AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Durch das 12-Stunden-Tags-Gesetz der Regierung könnten eine Million Menschen um Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Stunde umfallen. Denn: Für Gleitstunden gibt es keine Überstundenzuschläge!“ Bestätigt hat das Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung (IV): „Bei Gleitzeit ist es so. Die Zuschläge können wegfallen.„
So funktioniert der Wegfall der Zuschläge bei Gleitzeit:
- Bei Gleitzeit können ArbeitnehmerInnen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit frei gestalten und zwar derzeit bis zu zehn Stunden täglich, künftig bis zu zwölf Stunden täglich.
- Dabei erfolgt der Ausgleich in Zeit im Verhältnis eins zu eins: Wer zwei Stunden mehr gearbeitet hat, kann z. B. an einem anderen Tag zwei Stunden früher gehen. Zumeist gibt es aber eine Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht. Ganze freie Tage wären also auch in Zukunft keine Selbstverständlichkeit, sondern bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitgebers.
- Bisher gab es spätestens ab der 11. Stunde einen Überstundenzuschlag in Geld oder Zeit: Das heißt: In jenen Fällen, in denen schon bisher legal 12 Stunden gearbeitet werden konnte (z.B. mit Betriebsvereinbarung zur Abdeckung von Arbeitsspitzen), und bei gesetzwidriger Arbeit über zehn Stunden wurde die Mehrarbeit mit dem Eineinhalb- bis Zwei-fachen an Geld oder Zeit abgegolten.
- Bei einer gesetzlichen Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn auf 12 Stunden fallen die Zuschläge für die 11. und 12. Stunde bei Gleitzeit komplett weg! Ob das automatisch geschieht oder erst auf Druck der Arbeitgeber über eine Anpassung bestehender Gleitzeit-Vereinbarungen, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab.
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Betroffene nach Branchen
Rund ein Drittel aller ArbeitnehmerInnen hatten laut einer AK Studie aus dem Jahr 2015 eine Gleitzeitvereinbarung. Das sind hochgerechnet eine Million Menschen.
- Metall (Industrie oder Gewerbe): 32 Prozent
- Elektroindustrie: 42 Prozent
- Gastronomie und Beherbergung: 5 Prozent
- IT: 74 Prozent
- Banken: 42 Prozent
- Reinigung: 10 Prozent
- Handel: 17 Prozent
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Gleitzeit wird zwar von den ArbeitnehmerInnen zumeist geschätzt, ist aber trotzdem über-wiegend nicht selbstbestimmt, wie die FORBA Studie weiters zeigt. Die Arbeitszeit bestimmt sich zu 79 Prozent aufgrund der anfallenden Arbeitsmenge.
Das Problem der Frau K. – ist jenes aller KollegInnen
Wie sich das 12-Stunden-Tags-Gesetz auswirkt – ein Beispiel aus der Arbeitswelt:
Frau K. hat eine Gleitzeitvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber, einem Unternehmen im Einzelhandel nach der neuen Fassung des Paragrafen 4, Absatz 4 Arbeitszeitgesetz:„Die tägliche Normalarbeitszeit darf fünfmal die Woche bis zu zwölf Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf innerhalb der Gleitzeitperiode die wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß Paragraf 3 im Durchschnitt nur insoweit überschreiten, als Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben vorgesehen sind.“
Bisher hatte das Einzelhandelsunternehmen aufgrund knapper Personalplanung ein Problem. Das 12-Stunden-Tags-Gesetz kommt da gerade recht: Frau K. und ihre KollegInnen können jetzt 12 Stunden am Tag arbeiten und werden vom Chef angewiesen so zu gleiten, dass die Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr entsprechend der Kundenfrequenz abgedeckt werden – ohne Überstundenzuschläge!
- Quelle http://zeitimblick