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Arbeitszeitflexibilisierung — 8, 12, 40 oder 60 Stunden: Was ist genau geplant?

Wird nach dem Plan der Regierung 8 oder 12 Stunden täglich gearbeitet? Und 40 oder 60 Stunden die Woche? Und wie viele freie Tage habe ich? Der Check.

Am Samstag gingen je nach Schätzungen 80.000 bis 150.000 Menschen gegen den Plan von ÖVP und FPÖ auf die Straße, das neue Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung umzusetzen. „Es bleibt beim 8 Stunden Tag und bei der 40-Stunden-Woche“, heißt es von ÖVP und FPÖ. Doch wozu dann das neue Gesetz? „12 Stunden am Tag oder 60 Stunden in der Woche ist ein Angriff auf die Gesundheit, auf Geldbörsen und auf Freizeit“, sagen ÖGB und die meisten Oppositionsparteien. Was stimmt nun? Ein Check.

Bleibt denn nun die 40-Stunden-Woche bestehen oder nicht? Und wenn ja, warum die Gesetzesänderung?
Ja und nein. Generell bleibt es beim 8-Stunden-Tag und der 40-Stunden-Woche. Darüber hinaus fallen Überstunden an, die ausgezahlt oder als Zeitausgleich genommen werden.

Aber: derzeit darf man inklusive Überstunden nicht dazu verpflichtet werden, mehr als 10 Stunden am Tag oder 50 Stunden die Woche zu arbeiten. Da wird auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden die Woche angehoben.

Aber die Regierung sagt doch, dass das freiwillig sei!
Ab der 10. Tagesarbeitsstunde und ab der 50. Wochenarbeitsstunde soll der Arbeitnehmer weitere Überstunden ohne Angabe von Gründen ablehnen können. Diese „Freiwilligkeit“ für Überstunden stand allerdings erst nicht im Gesetzesvorschlag, soll nun nachgetragen werden.

Das Problem: die meisten Dienstverträge sehen entgegensetzt dazu eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im gesetzlichen Rahmen vor, und bei All-In-Verträgen gilt die Freiwilligkeit nicht. Und auch wenn man Überstunden ablehnen kann, in der Praxis stehen die Betroffenen in Hinblick auf Beförderung, Jobsicherheit und Kollegen unter Druck.

Aber mein Chef oder mein Unternehmen wird sicher nicht unzählige Überstunden verhängen…
Bisher musste ein Unternehmen nachweisen können, dass zu einem „unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil“ kommen würde, wenn nicht vorübergehend Zusatzarbeit geleistet wird.

Mit dem neuen Gesetz ist das nicht mehr notwendig, nun muss nur ein „erhöhter Arbeitsbedarf“ angegeben werden.

Da spielt unser Betriebsrat aber sicher nicht mit!
Das ist neu: mit dem Gesetz müssen Betriebsräte zu Mehrarbeit auch nicht mehr ihre Zustimmung geben und auch der Arbeitnehmer muss nicht zustimmen. Außerdem ist keine schriftliche Vereinbarung oder ein arbeitsmedizinisches Gutachten mehr nötig.

Es gibt nur noch zwei Bedingungen: 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen dürfen nicht mehr als 24 Wochen im Jahr „verhängt“ werden und nach acht Wochen ist eine 14-tägige Überstunden-Pause vorgeschrieben. Entschärft wird dies nur durch ein EU-Gesetz: in einem Zeitraum von 17 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten.

Ok, aber wenn ich mindestens 10 Stunden am Tag arbeite, dann hab ich ja nach vier Tagen drei Tage frei! Oder ich mache Überstunden und kassiere ab.
So einfach ist das nicht. In puncto Überstunden soll sich nicht viel ändern, die 50-prozentigen Überstundenzuschläge erhalten bleiben. Aber: Sind Überstundenzuschläge sowieso wie bei vielen Arbeitnehmern im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag nicht vorgesehen, geht man leer aus. Die Vier-Tages-Woche war bereits mit dem bisherigen Gesetz möglich, im neuen Gesetz sucht man nach einem Anspruch darauf vergeblich.

Gibt der Chef den fünften Wochenarbeitstag nicht frei, ist das legal. Nur der Arbeitgeber entscheidet, wann ein Arbeitnehmer Zeitausgleich nehmen darf und ob die Stunden überhaupt zusammenhängend zu einem ganzen Tag genommen werden dürfen. Erst wenn der Arbeitgeber ein halbes Jahr nicht auf Anfragen reagiert, können Arbeitnehmer einen Zeitausgleich einseitig beantragen und ihn vier Wochen später nehmen, wenn sie keine Konsequenzen dadurch befürchten.

Zumindest Wochenenden und Feiertage bleiben bestehen.
Ja, aber es gibt hier eine Ausnahme. Vier Sonn- und Feiertage pro Jahr kann der Arbeitgeber ohne Notwendigkeit eine Ausnahme von der Wochenend- oder Feiertagsruhe umsetzen. Dies geschieht über Betriebsrat oder individuell mit den Arbeitnehmern.

Außer mit jenen, die bereits jetzt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer hatten. Sie müssen „überwiegende persönliche Interessen“ geltend machen, warum sie an einem Sonn- oder Feiertag nicht arbeiten wollen, wenn der Chef dies anordnet.

Warum wird die Regierung für den Plan so kritisiert? SPÖ-Chef Christian Kern wollte doch auch den 12-Stunden-Tag mit seinem Plan A umsetzen. Und vor allem die FPÖ erklärt, dass sie doch nur den SPÖ-Plan umsetzt…
Ja, aber mit ganz anderen Bedingungen. Der Plan A gab zu Bedenken, dass mittel- und langfristig eine Arbeitszeitverkürzung und keine Arbeitszeitverlängerung diskutiert werden müsse. Beim 12-Stunden-Tag im Plan A gibt es anders als im jetzigen Gesetzesentwurf zahlreiche Bedingungen. So solle bei Gleitzeit ein 12-Stunden-Tag möglich sein, aber nur wenn als „Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden können“.

Zudem müssten der Mehrarbeit Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustimmen und die Überstunden voll entlohnt werden. Die Mehrarbeit solle auch frei eingeteilt werden können, ein Wechsel von Voll- auf Teilzeit samt Bestimmen des Arbeitszeitausmaßes möglich sein und die All-In-Verträge, die von Überstundengeldern oder Zusatz-Zeitausgleich nicht profitieren sollen erst ab einem Monatsgehalt von 5.000 Euro brutto möglich sein.

Gibt’s denn dann keine positiven Punkte beim Gesetzestext zur Arbeitszeitflexibilisierung?
Doch, sehr wohl. Profitieren können etwa jene Personen, die mehr arbeiten und sich etwas dazuverdienen wollen und nicht in All-In-Verträgen stecken. Einiges im Gesetzestext, wie Zusatz-Zeitausgleich etwa, ist in der Theorie attraktiv, liegt aber an der Umsetzung des Arbeitgebers. Spielt er mit, bleibt es bei 8-Stunden-Tagen, 40-Stunden-Wochen und den bereits zuvor möglichen 4-Tages-Wochen.

Oder aber der Chef zielt auf 12-Stunden-Tage, 60-Stunden-Wochen, die legal möglichen Sonn- und Feuertagsdienste und keine zusammenhängenden Zeitausgleichsstunden ab. Bei Arbeitgebern wiederum ist der Vorteil, Aufträge schneller abarbeiten oder Produktionsspitzen ausgleichen zu können. Die Regierung hat noch Adaptierungen im Gesetzestext angekündigt, bisher sind einige Punkte darin noch Auslegungssache. Entsprechend hatte Wirtschaftsministerin Margarete Schrammböck erklärt: „Ich gebe den Unternehmen ganz klar den Auftrag, dieses Gesetz nicht auszunutzen.“ Besser wäre da wohl ein Gesetz, das sich nicht ausnutzen lässt.

Quelle http://www.heute.at/

 

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