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Datenschutz Verwirrung um unkontrollierte Datenabfrage von Polizei

Eine Gesetzesnovelle, die unkontrollierte Datenabfragen im Polizei-Bereich möglich machen soll, sorgt für Aufregung.

Wirbel gibt es um einen Vorwürf der Pilz-Abgeordneten Alma Zadic zu einer Gesetzesnovelle: Demnach sollen Polizisten künftig personenbezogene Daten-Abfragen praktisch unkontrolliert durchführen dürfen, lautet die Kritik. Im Unterschied zur bisherigen Regelung (gilt ab Ende Mai) sollen die Widerspruchsrechte gegen Behörden eingeschränkt oder beseitigt werden. – derstandard.at/2000072178743/Wegen-oeffentlicher-Ordnung-Kickl-beschraenkt-Datenschutz„Damit entsteht eine unglaubliche Datenschutzlücke“, so Zadic.

Doch das BMI dementiert: „Auch künftig wird jede einzelne Datenabfrage persönlich einem Polizisten zuordenbar sein. Es gibt keinerlei Änderungen im Standard der Protokollierung“, betonte Karl-Heinz Grundböck vom BMI auf Anfrage.

Um Missbrauch zu verhindern, werden derzeit Abfragen personenbezogener Daten durch Polizisten mit dem Namen des betreffenden Beamten protokolliert. Im Sicherheitspolizeigesetz hieß es bisher: „Jede Abfrage und Übermittlung personenbezogener Daten aus der zentralen Informationssammlung und den übrigen Informationsverbundsystemen ist so zu protokollieren, dass eine Zuordnung der Abfrage oder Übermittlung zu einem bestimmten Organwalter möglich ist.“ Im eingebrachten Entwurf sieht der Absatz folgendermaßen aus:

„Unglaubliche Datenschutzlücke“

Für Zadic entsteht dadurch eine „unglaubliche Datenschutzlücke“. Sie betonte außerdem, dass dieses Vorhaben der EU-Richtlinie für Polizei und Justiz widerspreche. Diese erlaube den Entfall der Protokollierung, aber nur in Ausnahmefällen und wenn es verhältnismäßig ist.

Die Abgeordnete wirft Kickl vor, dass er die „blauen Schafe“ bei der Polizei schützen wolle. Sie erinnerte an Vorfälle, bei denen blaue Funktionäre unerlaubt Polizeidaten aus dem internen EKIS-System besorgt hatten.

Schon bisher wurde nur stichprobenartig überprüft, wer auf welche Daten zugegriffen hat. Es gab zumindest einen dokumentierten Missbrauchsfall, über den unter anderem die futurezone berichtet hatte. Prinzipiell haben aber alle 30.300 Polizeibeamte Zugriff auf die Daten. Wenn nicht mehr protokolliert wird, wer auf welche Daten zugegriffen hat, öffnet das Tür und Tor für Missbrauch.

Keine Möglichkeit für Beschwerden

„Gerade im Hinblick auf vergangene Missbrauchsfälle im österreichischen Sicherheitsapparat macht ein solches systematisches Ausschalten von Kontrolle stutzig“, sagt Thomas Lohninger von der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation epicenter.works, die die Einschränkungen der Protokollierungspflichten im sicherheitspolizeilichen Bereich ebenfalls als „sehr besorgniserregend“ sieht. „Wenn Betroffene sich künftig gegen die missbräuchliche Verwendung ihrer Daten oder deren illegaler Datenweitergabe (Leaks) wehren, gibt es keine Möglichkeit mehr herauszufinden, wer zu belangen ist“, so Lohninger gegenüber futurezone.at.

BMI dementiert

(Update: 16:00 Uhr)
Das Innenministerium hat den Vorwurf, wonach personenbezogene Daten-Abfragen durch Polizisten künftig nicht mehr namentlich protokolliert werden, zurückgewiesen. Das Schlüsselwort bei der ganzen Verwirrung lautet: „automatisiert“. „Personenbezogene Abfragen sind nicht von der Änderung betroffen. Automatisierte Abfragen können etwa von einem mobilen Kennzeichenerfassungssystem auf der Autobahn erfolgen, das die Kennzeichnen mit der Fahndungsdatenbank abgleicht. Das ist ein Echtzeit-Abgleich und es kommt zu keiner Speicherung der Daten“, so die nähere Erklärung.

Es gebe keine Änderungen in der Frage der Berechtigung, keine Änderungen bei der Begründungspflicht und keine Änderung bei den persönlich zuzuordnenden Abfragen sowie bei der Kontrolle der Abfragen. „Die einzige Änderung betrifft die Dauer der Aufbewahrung zwecks Speicherminimierung.“ Damit gemeint ist eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von drei auf zwei Jahre.

Rechtsgrundlage

Die Novelle war aufgrund der EU-Datenschutzreform notwendig geworden, die im Mai in Kraft tritt. Dazu wurde in Österreich bereits das Datenschutzanpassungs-Gesetz beschlossen. Der neue Gesetzesentwurf zum „Datenschutz-Anpassungsgesetz Inneres“ ist ein weiterer Teil der Anpassung des österreichischen Rechts an die neue EU-Gesetzeslage. Verändert werden verschiedene Gesetze, die die Datenverarbeitung der öffentlichen Hand betreffen, wie das Meldegesetz, das Personenstandsgesetz, das Waffengesetz und das Sicherheitspolizeigesetz.

Kritik auch von SPÖ und NEOS

Die geplante Gesetzesänderung stößt auch bei NEOS und SPÖ auf Kritik. Sie kritisierten konkret die geplante Streichung der Widerspruchsrechte von Bürgern gegen die Verarbeitung ihrer Daten. SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher dazu: „Die Streichung der Widerspruchsrechte ist eine Einschränkung der Rechte von Bürgern. Eine solche darf nur in bestimmten Fällen möglich und muss umfassend begründet sein.“ Bacher fordert ein Ausschuss-Hearing unter Einbeziehung von Experten.

Kickl begründet die geplante Einschränkung des Widerspruchsrechts von Bürgern in den Erläuterungen zum Entwurf mit Erfordernissen des Verwaltungsvollzugs und argumentiert überdies mit einer entsprechenden Grundlage in der europäischen DSGV, wonach Abstriche durch die Mitgliedstaaten erlaubt seien, wenn sie notwendig und verhältnismäßig sind, wie der „Standard“ berichtet.

Grundrechtswidrig?

Die Ausnahmen vom Widerspruchsrecht nach Artikel 23 der Datenschutzgrundverodnung (DSVO) müssen „den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achten und in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellen“. „Die komplette Streichung des Widerspruchsrechts entspricht dieser Verhältnismäßigkeit sicher nicht. Stattdessen wäre es ohne weiteres möglich, unter Bezug auf Art. 23 die Weiterverarbeitung der Daten auch nach erfolgtem Widerspruch bis zur Klärung zu erlauben“, sagt der stv. NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak. Er hält Kickls Pläne für EU-rechtswidrig. In der Datenschutz-Grundverordnung sei ein Widerspruchsrecht mit gutem Grund vorgesehen. Es gebe bestimmte Fälle, wo dieses notwendig sei.

Quelle.https://futurezone.at/netzpolitik

 

 

 

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