Weil laut einem Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts Städte künftig zum Zweck der Luftreinhaltung Fahrverbote für Dieselautos verhängen können, bekommen nun offenbar auch Autohändler kalte Füße beim Kauf von gebrauchten Diesel-Pkw. Das zeigt das Beispiel eines Familienvaters im Bundesland Hessen, der seinen knapp sieben Jahre alten VW Tiguan mit Euro-5-Dieselmotor gegen einen benzinbetriebenen Seat Alhambra eintauschen wollte. Doch der VW- und Seat-Händler verweigerte den Ankauf des Wagens.
Christopher H. aus Baunatal hatte laut „Bild“ via Internet bei einem VW- und Seat-Autohaus in Ingolstadt wegen einer Finanzierung des Neuwagens samt Inzahlungnahme des alten Pkw angefragt. Doch der Händler zeigte dem 35-Jährigen, was die Rücknahme des Gebrauchtwagens betrifft, die kalte Schulter. „Aufgrund der aktuellen Dieselthematik in Deutschland sind wir nicht sonderlich an einem Ankauf interessiert“ – ausschließlich eine Finanzierung des neuen Benziners wäre möglich, hieß es im Antwortschreiben an den Familienvater. „Ich war richtig sauer und habe geantwortet, dass es so sicherlich nicht zum Geschäft kommt“, wird der Mann in der „Bild“ zitiert.
Gericht macht Weg frei für Diesel-Fahrverbote
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Dienstag entschieden, dass Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart erlaubt sind, wenn es der einzige Weg ist, EU-Grenzwerte schnell einzuhalten. Dem Urteil wird eine Signalwirkung für ganz Deutschland zugesprochen.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe in einer Reihe von Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Im konkreten Fall ging es um Stuttgart und Düsseldorf. Die Verwaltungsgerichte in beiden Städten hatten in der Vorinstanz geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Das Gericht wies die Revisionen der beiden Bundesländer am Dienstag weitgehend zurück. Die Urteile der Verwaltungsgerichte seien nicht zu beanstanden, so der vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Fahrverbote könnten verhältnismäßig ausgestaltet und umgesetzt werden. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht.
70 deutsche Städte wären von Urteil betroffen
Mit dem Urteil könnte Diesel-Fahrzeugen die Einfahrt in 70 deutsche Städte verwehrt werden, in denen die von der EU gesetzten Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Einer Arbeitsgruppe unter Leitung des deutschen Verkehrsministeriums zufolge würde eine Nachrüstung von fast sechs Millionen Diesel-Fahrzeugen mit sogenannten SCR-Katalysatoren bis zu zehn Milliarden Euro kosten. Bisher lehnt die Autoindustrie den Umbau entschieden ab.
Quelle. http://www.krone.at/