Keine Entscheidung ist bei dem Enteignungsverfahren gefallen, das letzte Woche im Zusammenhang mit dem Bau der Schnellstraße S 7 im Gemeindeamt Rudersdorf stattfand.
„Es werden weitere Erhebungen vorgenommen. Es gibt Einwendungen, ob der Umweltverträglichkeitsprüfungsbescheid als Grundlage für die Enteignungen geeignet ist, und auch über die Höhe der möglichen Entschädigungen“, berichtet Johann Raunikar, Sprecher der „Allianz gegen die S7“. Das Verfahren dürfte Ende Feber fortgesetzt werden.
Die Autobahngesellschaft ASFINAG strengt die Enteignung von acht nicht verkaufswilligen Grundstücksbesitzern an. Dabei geht es um 21 Grundstücke auf Rudersdorfer und Deutsch Kaltenbrunner Hotter mit einer Gesamtfläche von 22.412 m².
Quelle.https://www.meinbezirk.at