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Österreich: Skandalöse Ablehnung von Allergietestungen gegen Corona-Impfwirkstoffe

05. 01. 2022

Wie ein unglaublicher, unserer Redaktion zur Kenntnis gebrachter Fall aufzeigt, geht der politische Einfluss auf Ärzte in Österreich in eine neue, unerhörte Dimension.

Unter tatkräftiger Unterstützung von Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres, wie bereits ausführlich von uns berichtet wurde, setzt man in ungeahntem Ausmaß Ärzte, Krankenhäuser und Ambulatorien unter massivsten Druck, der Staatslinie folgen zu müssen.

Trotz ärztlicher Überweisung Allergietest gegen Impfung verweigert

Eine Patientin, Mutter von drei Kindern und seit Jahren schwere Allergikerin, suchte dieser Tage, im Besitz einer ärztlichen Überweisung, ein Ambulatorium in Wien auf.

Die 55-jährige Frau Ilse L., die seit geraumer Zeit bereits Probleme sogar mit der Verträglichkeit ihrer verschriebenen Asthma-Medikamente hat, wollte auf „Nummer Sicher“ gehen und sich auf eine mögliche Unverträglichkeit betreffend der Inhaltsstoffe von Covid-19 Impfungen testen lassen.

So weit so gut, sie bekam daher von ihrem behandelnden Arzt eine diesbezügliche Überweisung in ein Allergie-Ambulatorium. Bei ihrem Eintreffen und der Darlegung ihres Anliegens der durch ihren behandelnden Arzt erbetenen Testung auf mögliche Unverträglichkeit gegen die Inhaltsstoffe der Covid-Impfung, wurde die Patientin umgehend abgewiesen.

Der Test wurde verweigert! Frau L. fuhr unverrichteter Dinge, mit Ärger und Frust im Gepäck, nach Hause.

Die Angst vor der bevorstehenden Zwangsimpfung ist geblieben, genau wie das Gefühl der Ohnmacht als Bürger des totalitären österreichischen Regimes.

Staatslinie bereits auf Homepage ersichtlich

Wenig erstaunlich präsentiert sich die Vorgehensweise allerdings nach näherer Betrachtung der Webseite des Allergiezentrums Wien West.

. Dort prangt unübersehbar ein, wie verwunderlich, grüner button mit dem „vielsagenden Text“, „Covid-Impfung trotz Allergie möglich“ (siehe unser Storybild).

Betrachtet man die auch in einem eigenen Verein tätigen Mitglieder, sprich Ärzte, genauer, fällt vor allem und ebenfalls wenig erstaunlich auf, dass diese mehrheitlich in Kliniken der Universität Wien beschäftigt sind.

Als Aufsichtsbehörde des Allergiezentrums Wien West scheint im Impressum wie erwartet das Magistrat Wien auf. Die Kammerzugehörigkeit ist logischerweise bei der „tiefschwarzen“ Wirtschaftskammer Österreich angesiedelt.

Keine Ausstellung von Impfbefreiungsattesten

Befasst man sich nun aber näher mir der Homepage des Allergiezentrums und klickt auf besagten grünen button, wird man auch umgehend darüber aufgeklärt, was das Unternehmen in Bezug auf die Covid 19 Thematik alles nicht macht.

So ist dort unter anderem zu lesen:

Bitte wählen Sie keinesfalls „Immuntherapie (Impfung)“ aus, da wir bei diesem Allergie-Impf-Termin aus Zeitgründen keine Allergieuntersuchung und keine Testung vornehmen, auch keine Austestung auf Allergien in Bezug auf die COVID-Impfung.“

Angesichts der Tatsache, dass, neben Schwangeren und unter 14-Jährigen, ausschließlich Menschen mit Unverträglichkeiten gegen Inhaltsstoffe der Covid-Impfung von der Impfpflicht ausgenommen sind, wird auch offensichtlich, warum diese Gruppe nun indirekt von der Beweiserbringung ausgenommen wird.

Es ist somit regierungsseitig für diese Risikogruppe unmöglich gemacht worden, vorab Kenntnis darüber zu erlangen, welchem Risiko sie durch Verabreichung der Impfung ausgesetzt werden!

Daher gibt es auch keine Möglichkeit von Seiten der staatlichen Vorgaben, als „von der Impfpflicht ausgenommen“ zu gelten.

Und weiter heißt es da aufschlussreich:

  • Bitte beachten Sie auch, dass wir medizinische Untersuchungen und Tests machen sowie Allergiebefunde schreiben, aber keine Atteste zur Impfbefreiung ausstellen dürfen.“

Testung nur nach anaphylaktischen Reaktion auf COVID-Impfung möglich 

Der absolute Clou ist aber zweifellos nachstehende Information:

  • Eine Testung auf Inhaltsstoffe (PEG, Polysorbat) der SARS-Cov‑2 Impfungen erfolgt nur, wenn es bereits zu einer anaphylaktischen Reaktion auf eine COVID-Impfung oder auf ein spezielles Abführmittel vor Darmuntersuchungen in der Vergangenheit kam (Befunde mitbringen).“

Im Klartext soll dies also bedeuten, erst nach einem anaphylaktischen Schock nach einer bereits erfolgten Covid-Impfung darf getestet werden.

Dabei ist es allerdings hinlänglich bekannt, dass es unzählige Fälle von Allergikern gibt, die durch einen solchen anaphylaktischen Schock, selbst bei harmlosen Allergien, nach Bienen-oder Wespenstichen, verstorben sind.

Also sicherheitshalber und staatslinientreu erstmal sterben und dann vorschriftsgemäß testen!

Für alle, die regierungsseitig gerne die Unsicheren oder Skeptiker genannt werden, hat man dann abschließend noch die offiziell und medial strapazierte Erklärung parat.

Dies alles freilich um auch ja auf der „sicheren Seite“ zu sein und nicht am Ende noch ein Drohbrieflein von Ärztekammerpräsident Szekeres ins Haus geflattert zu bekommen.

So heißt es etwa weiter auf der „informativen“ Seite des Allergiezentrums:

Andere (leichte oder auch schwere) Allergien (z.B. gegen Medikamente, Nahrungsmittel, Pollen, Milben, Tierhaare, Insektengifte etc.) oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten stellen grundsätzlich aus heutiger Sicht kein erhöhtes Risiko für eine allergische Reaktion auf eine der COVID-Impfstoffe dar und sind keine Indikation für eine Testung“.

Abschließend sei noch die „klagsfreihaltende“ Formulierung „aus heutiger Sicht“, zur allumfassenden, umsichtigen Absicherung für Post-Pandemie-Zeiten, zu beachten.

Quelle https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-skandaloese-ablehnung-von-allergietestungen-gegen-impfwirkstoffe/

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