2. Februar 2022
Ausgesperrt „wie ein Hund im Treppenhaus“…
Der Hippokratische Eid scheint der Vergangenheit anzugehören:
Seit Corona lehnt eine Vielzahl von Ärzten die Untersuchung und Behandlung von Patienten ab. Die absurde Begründung: Sie sind nicht “geimpft”. Ohne riskante Genbehandlung, haben sie oftmals, vor allem bei Fachärzten keine Hilfe zu erwarten.
Dieses Schicksal ereilte nun auch einen Oberösterreicher, der sich an den Wochenblick wandte.
Er wurde in einer Linzer HNO-Praxis trotz akuter Schmerzen abgelehnt. Begründet wurde dieses schockierende im Stich lassen damit, dass er die 2,5G nicht erfülle. Weil er einen positiven Antigentest absolvierte, soll ihm – geht es nach der Praxis – keine Behandlung zustehen, schildert der Betroffene. Das ohnehin zerrüttete Vertrauen in die Ärzteschaft sinkt damit um ein Weiteres.
Leserbrief: Haarsträubendes Corona-Erlebnis in Linzer HNO Praxis
In dieser Praxis in Kleinmünchen bin ich seit etlichen Jahren Patient und demzufolge auch gut bekannt.
Heftige Ohrenschmerzen geben Anlaß, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne 2,5 G ist jedoch kein Zutritt in die Praxis möglich. Lasse mich bei einer Teststation testen, Antigen und PCR. Antigen ist positiv.
Mein eigens vorher durchgeführter, privater Antigentest war allerdings negativ. Zählt aber nicht. Habe auch keinerlei erkältungsspezifischen Symptome.
Habe starke Ohrenschmerzen im äusseren Gehörgang rechtsseitig.
Trotz positivem Test entschließe ich mich notgedrungen, in der Praxis vorzusprechen. Die Sprechstundenhilfe ist deshalb entrüstet und verweist mich der Praxis. Ich entgegne, daß ich pochende Schmerzen hätte und ein Verweis unter Umständen Folgen haben könnte. Das schien die Sprechstundenhilfe zu verstehen.
Ich wurde wie ein Hund in das Treppenhaus zum Warten vergattert.
Nach 10 Minuten durfte ich beim Arzt vorsprechen. Trete in die Praxis.
Als Antwort auf meinen freundlichen Gruß bellte mich Dr. S. an, warum ich nicht geimpft sei.
entgegnete ruhig und sachlich, daß dies meine persönliche Entscheidung wäre. Daraufhin brüllte er mich an, daß ich unverantwortlich wäre und ihn
und seine Praxis gefährden würde. Ich ersuchte ihn um Mäßigung seiner Ausdrucksweise. Das schien ihn aber noch wütender zu machen.
Wiederum schnauzte er mich an, daß ich froh sein sollte, daß er mich überhaupt in die Praxis gelassen hätte.
Wiederum ersuchte ich ihn um Mäßigung seines Tonfalles. „Setzn’s ihna da hin“, verwies er mich grob auf den Behandlungsstuhl um mich gleich wutentbrannt anzuschnauben, welche Beschwerden ich denn hätte.
Da er vor Wut bebte und ich demzufolge keine angemessene Behandlung zu erwarten hatte, teilte ich ihm mit, auf diese Art der Behandlung verzichten zu wollen, stand auf und verließ seine Praxis, stellte im Gehen aber noch die Frage, ob er mit diesem Verhalten den Hippokratischen Eid erfülle.
Zuhause angekommen schauderte es mich, gedanklich eine Parallele zu einer unsäglichen Zeit zu ziehen, eine Zeit, in der Mitbürger
zu Menschen zweiter Klasse gestempelt wurden.
Das Verhalten von Dr. S. war unerträglich und haßerfüllt, nur weil ich nicht geimpft war.
Vor dieser Praxis brauche ich angesichts dieses beschämenden Sachverhaltes nicht zu warnen.