Im Süden geht es zwar bisweilen lockerer zu als bei uns – was Verkehrssünden betrifft, ist aber sehr schnell Schluss mit lustig. Und das auch im Norden. Die Strafen sind schon für geringe Vergehen teilweise horrend, bisweilen droht ein Gefängnisaufenthalt in Fällen, in denen das in Österreich normalerweise nicht der Fall ist. Es empfiehlt sich also, sich an die Regeln zu halten – oder sich zumindest vorab einen Überblick darüber zu verschaffen, worauf man sich ansonsten einlässt.
So kann man in der Slowakei beispielsweise festgenommen werden, wenn man alkoholisiert von der Polizei angehalten wird – auch ohne einen Unfall verursacht zu haben, warnt der ÖAMTC: „Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. In Großbritannien ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate möglich und die Geldstrafe ist nach oben unbegrenzt. In Schweden droht ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat. Und in Italien kann bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille das Fahrzeug eingezogen, der Besitzer also enteignet werden.
Telefonieren am Steuer: Wer ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden und Großbritannien sogar 230 Euro fällig. In Deutschland ist die Strafe für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung von 60 auf 100 Euro gestiegen.
Überhöhte Geschwindigkeit: Überschreitungen von 20 km/h kosten in Norwegen mindestens 375 Euro, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro.
Falschparken: Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in den Niederlanden mit mindestens 95 Euro gestraft, in Spanien zahlen Parksünder bis zu 200 Euro und in Ungarn sogar bis zu 325 Euro.
In manchen Ländern werden bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z.B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass in Höhe von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.
Quelle http://www.krone.at/