Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass Unternehmen inländische IP-Adressen und Ortsdaten von Nutzern speichern müssen.
Es ging in den vergangenen Tagen groß durch alle internationalen Medien: Österreich macht mit der Steuer auf Werbeumsätze der Internetgiganten, wie Google oder Facebook, Ernst. Die Digitalsteuer soll „digitalisierte“ Werbeleistungen erfassen und der Steuersatz soll fünf Prozent betragen.
Nun ist am Freitag der Gesetzesentwurf zur Digitalsteuer veröffentlicht worden. Daraus geht hervor, dass die Erhebung der Digitalsteuer massive Auswirkungen auf die Privatsphäre der Internet-Nutzer haben wird. Die Onlinewerbedienstleister werden dazu verpflichtet, alle erbrachten Dienstleistungen per IP-Adresse und Geolocation-Daten zu erfassen und für sieben Jahre zu speichern.
Eine Werbedienstleistung gilt nämlich laut dem Entwurf dann als erbracht, wenn sie auf einem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse erscheint und „sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach an inländische Nutzer richtet“, so der Entwurf. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf findet sich die Erweiterung, dass auch Geolocation-Daten dafür herangezogen werden dürfen und gespeichert werden sollen. Die Daten müssen von den Unternehmen selbst gespeichert und sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Eine Anfrage der futurezone beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu der geplanten Datenerhebung für die Digitalsteuer läuft.
„Totalüberwachung“
Bei IP-Adressen und Geolocation-Daten handelt es sich laut Datenschutzgrundverordnung um personenbezogene Daten. Mit Geolocation-Daten kann man etwa feststellen, wo sich Nutzer gerade aufhalten. „Das führt zu einer Totalüberwachung im Internet und dazu, dass Unternehmen verpflichtet werden, Datensilos über alle Österreicher zu erstellen“, sagt Maximilian Schubert, Verband der Österreichischen Service Provider (ISPA) in einer ersten Reaktion.
Laut Datenschutzgrundverordnung sollen personenbezogene Daten nur dann gespeichert werden, wenn es unbedingt notwendig ist. „Große Internetunternehmen wie Facebook und Google müssen für die Digitalsteuer eigene Listen erstellen und darin speichern, wo sich Österreicher in den vergangenen sieben Jahren im Internet aufgehalten haben. Solche Daten zu speichern, nur um eine Steuer einzutreiben, ist unverhältnismäßig und missachtet ganz klar österreichisches und europäisches Datenschutzrecht“, so Schubert. „Dieser Gesetzesvorschlag ist schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, die vom europäischen Verfassungsgerichtshof wieder gekippt wurde.“
Verstoß gegen DSGVO
Im Gesetzesentwurf finden sich für diese Vorratsdatenspeicherung keinerlei Vorschriften, nach welchen Voraussetzungen die Daten von Facebook, Google & Co abfragt werden dürfen. Schubert fürchtet, dass die Daten von der Werbewirtschaft für deren Zwecke missbraucht werden könnte und zudem auch in falsche Hände gelangen könnten. Der Gesetzesentwurf zur nationalen Digitalsteuer könnte auch im Konflikt mit einer weiteren EU-Gesetzgebung stehen: der E-Privacy-Verordnung, welche sowohl in ihrer alten als auch in einer allfälligen neuen Version derartige unverhältnismäßige Datensammlungen verbietet. Sie stuft alle digitalen Endgeräte im Dialog-Marketing- und im Online-Marketing-Kontext grundsätzlich als „personenbezogen“ ein.
„Die vorgesehene Speicherpflicht verstößt klar gegen nationales wie internationales Recht und steht im offenen Widerspruch zur EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Entwurf ist daher zurückzuziehen. Es muss offengelegt werden, wessen Interessen in den Entwurf eingeflossen sind und wie ein derartiger Vorschlag seinen Weg in den offiziellen Begutachtungsentwurf finden konnte „, fordert Schubert.