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Acht burgenländische S7-Anrainer vor Enteignung

Rudersdorf und Deutsch Kaltenbrunn: Günter Gmell (links) und Manfred Huber zählen zu jenen acht S7-Anrainern, die am 24. Jänner enteignet werden sollen.

Verhandlung am 24. Jänner: Freiwillig wollen die Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften ihre Grundstücke in Rudersdorf und Deutsch Kaltenbrunn nicht hergeben.

Manfred Huber und Anita Lanser soll die geplante Schnellstraße S7 ganz nahe kommen. 60 Meter unterhalb ihres Wohnhauses wird in der Erde das Tunnelportal verlaufen, bei dem der Rudersdorfer S7-Tunnel seinen unterirdischen Anfang nehmen soll.

Erdreich-Setzung unter dem Haus

“Laut dem UVP-Bescheid für die S7 sind Setzungen des Erdreichs von bis zu 16 Zentimetern zu erwarten”, sagt Huber. “Unser Haus kann Schäden davontragen und hat kaum noch einen Verkaufswert.”

21 Grundstücke

Die Autobahngesellschaft ASFINAG hat daher für Hubers Grundstück ein unterirdisches Nutzungsrecht beantragt. Und nicht nur für dieses. Insgesamt 21 Grundstücke auf Rudersdorfer und Deutsch Kaltenbrunner Hotter sind es, die die ASFINAG gerne hätte, die aber die Grundstücksbesitzer nicht hergeben sollen. Am nächsten Mittwoch, dem 24. Jänner, findet daher im Rudersdorfer Gemeindeamt die von der ASFINAG beantragten Enteignungsverfahren statt.

Grundwasserspiegel wird gesenkt

Auch Günter Gmell ist geladen. Ihm gehören sieben der betroffenen Grundstücke Wald bzw. Ackerland. “Unterhalb des Waldes wird der Grundwasserspiegel um bis zu 70 Meter abgesenkt, die Bäume werden also irgendwann umfallen”, fürchtet er. Die Entschädigungen, die die ASFINAG angeboten hat. würden den Wertverlust in keiner Weise berücksichtigen.

Davon ist auch Oswald Lagler überzeugt. Neben seinem von der ASFINAG zur Nutzung begehrten Grundstück ist die Aufschüttung eines zehn Meter hohen Damms geplant.

Theresia Schabhüttl will ihr Acker-Grundstück am Waldrand, das sie von ihren Eltern geerbet hat, ebenfalls nicht freiwillig hergeben. “Mich stört die Verbauung unserer Landschaft durch die S7 und dass die Politik auf die Lärmentlastung vergisst.”

Einspruchsmöglichkeiten gegeben

Auch wenn die Verfahren am 24. Jänner zugunsten der ASFINAG ausgehen sollten, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Für den Fall ihrer Enteignung wollen alle Grundstücksbesitzer Einspruch einlagen. “Wir gehen bis zur letzten Möglichkeit”, zeigt sich Gmell kämpferisch.

Enteignung oder Servitut

Beim Enteignungsverfahren geht es um 21 Grundstücke von acht Eigentümern bzw. Eigentümergemeinschaften. Die Gesamtfläche beträgt 22.412 m2. Angestrebt werden von der ASFINAG entweder die Enteignung des Besitzers oder die zwangsweise “zeitweilige Nutzung” im Wege eines Servituts, sei sie ober- oder unterirdisch.

Quelle.https://www.meinbezirk.at

 

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