14. 04. 2020
Bargeldverbot kommt auf Samtpfoten daher – es ist schon 5 vor 12
Der 500 Euro-Schein ist schon weg und es geht flott weiter
Teil 1 – Bargeldverbot bereits teilweise Realität – ab 15.000 Euro in bar steht man schon unter Generalverdacht
Immer wieder hört man von den Politikern, dass das Bargeld nicht angetastet werden soll! Leider ist das genaue Gegenteil der Fall! Tatsache ist, dass der Bargeldbesitz über 15 000 Euro bereits sanktioniert wird. Basis dafür ist das deutsche
„Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“
und in Österreich das
„Bundesgesetz für die Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“.
Zu dem Sachverhalt der Geldwäsche kann man nur sagen, dass diese durch die allseits bejubelte Globalisierung natürlich allgegenwärtig und nicht zu verhindern ist. Durch die Globalisierung entsteht de facto ein rechtsfreier Raum, der von den Eliten offensichtlich so gewünscht wird und in dem der Kriminalität Tür und Tor geöffnet wird.
Geldwäscher brauchen gar kein Bargeld
Nehmen wir als Beispiel einen arabischen Investor, der bei uns Wohnhäuser mit einem Kredit einer arabischen Bank baut. Wer kann hierzulande überprüfen, mit welchen Sicherheiten dieser Kredit gewährt wurde und aus welchen Quellen die Rückzahlung getätigt wird? Über die Ländergrenzen sind natürlich beliebige Scheingeschäfte in betrügerischer Absicht möglich, die von keiner Finanzmarktaufsicht rechtzeitig durchschaut werden können. Ein Beispiel dafür war z.B. die Parmalat-Pleite.
„Subprime-Betrug“ ohne Bargeld
Ein weiteres Beispiel war der Subprime-Betrug, bei dem in Amerika uneinbringliche Hypothekarkredite von einem Volumen von 7 Billionen Dollar zu „Wertpapieren“ verpackt wurden und diese wertlosen „Wertpapiere“ weltweit verkauft wurde. Dieser Betrug war eine der Ursachen für die Weltfinanzkrise von 2008. Das Gesetzt für die „Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ kann natürlich solche Machenschaften nicht verhindern.
Ab 15.000 Euro in bar bereits unter Generalverdacht
Hingegen eignet sich dieses Gesetz wunderbar zum Schikanieren und zur Disziplinierung ordentlicher Bürger, die ihre Einkünfte korrekt deklarieren und ihre Steuern bezahlen und somit gar nicht auf die Idee kommen, dass sie durch das besagte Gesetz ins Fadenkreuz der Justiz kommen, wenn sie mehr als 15 000 Euro in bar in irgend einem Rechtsgeschäft einbringen wollen. Tatsächlich steht jede Person, die mehr als 15 000 Euro in bar besitzt und damit irgend eine Transaktion unternehmen will, unter dem Generalverdacht der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung!
Achtung: Damit wird das gängige Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung, das eine Basis des Rechtsstaates ist, außer Kraft gesetzt!
Natürlich ist alles eine Frage der Größenordnung und der Verhältnismäßigkeit. Will irgendwer einen Betrag z.B. auf einer Bank einzahlen oder bei einem Rechtsgeschäft verwenden, der weit über dem liegt, was diese Person z.B. innerhalb eines Jahres ersparen kann, so kann man von einem Verdacht eines unrechtmäßigen Erwerbes ausgehen, wenn die betreffende Person den Ursprung des Geldes nicht nachweisen kann.
15 000 Euro ist jedoch der Kaufpreis eines Autos der unteren Mittelklasse und somit ein Betrag, den sich die meisten Menschen in Österreich innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes ersparen können. Bei einem Betrag dieser Größenordnung a priori von einem kriminellen Ursprung auszugehend ist absurd und schikanös!
Bank kündigt willkürlich Konten
Versucht man beispielsweise bei irgend einer mehr als 15 000 Euro in bar einzuzahlen, so kann es sein, dass die Bank die vorgebrachten Beweise nicht anerkennt. Es kommt vor, dass selbst der Nachweis der Behebung von ganz dem gleichen Konto auf dem der Betrag größer als 15 000 Euro eingezahlt werden soll, nicht ausreicht!
Ein konkretes Beispiel dazu liegt unserer Redaktion vor: Dem Betroffenen, ein nicht vorbestrafter Akademiker, wurden zwei Konten gekündigt, nachdem er 40.000 Euro auf ein Konto einzahlte, obwohl er a) im Jahr ein Mehrfaches davon verdient und versteuert und b) den Betrag vier Monate zuvor von derselben Bank abhob. Das war der Bank als „Nachweis“ woher das Geld stammt zu wenig.
Schalterbeamte oder Bankzentrale übernehmen Richterfunktion
Die Akzeptanz der Beweise liegt ganz im Ermessen der Bank. Gelingt es trotzdem einen Betrag größer als 15 000 Euro einzuzahlen, weil der Schalterbeamte die vorgebrachten Nachweise als ausreichend erachtet, kann dann das betroffene Konto von der Zentrale einfach gesperrt werden, wenn diese im Gegensatz zum Schalterbeamten die Nachweise als nicht ausreichend erachtet! Es reicht bereits, wenn zwischen der Behebung des betreffenden Betrages und der Wiedereinzahlung einige Monate verstrichen sind, sodass der Nachweis des rechtmäßigen Besitzes des Geldes ohne irgendwelche Beweise angezweifelt wird.
Irgendwer in der Bankzentrale übernimmt dann die Rolle des Richters und Exekutors in einer Person, ohne dass der Betroffene Bankkunde dagegen irgendwelche Rechtsmittel ergreifen kann. Dieser Vorgang ist eine dem Rechtsstaat wiedersprechende Amtsanmaßung! Offenbar ist jedoch diese verfassungswidrige Vorgangsweise durch das Gesetz zur „Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ gedeckt! Da dieses Gesetz seine vorgegebenen Zielsetzungen niemals erreichen kann, muss man annehmen, dass es sich ausschließlich gegen die einheimische Bürger richtet und die Verwendung von Bargeld sanktionieren soll!
Bargeld verhindert Geldschöpfen aus dem Nichts
Weiters ist dazu zu bemerken, dass das Bunkern von Bargeld natürlich für jede Bank ein Graus ist:
Das Bankgeschäft lebt von der multiplen Geldschöpfung durch Kreditvergabe. Ein einmal vergebener Kredit, der ja als Bezahlung für irgendetwas verwendet wird, wird vom Empfänger des Geldes wieder in die Bank eingelegt und kann somit sofort wieder als Kredit vergeben werden. Beschränkt wird dieser Vorgang nur durch die Reservehaltung, die allerdings nur notwendig ist, solange von den Bankkunden Bargeld verlangt wird. Gäbe es kein Bargeld mehr, wäre auch keine Reservehaltung notwendig und ein bestimmter Betrag könnte theoretisch unendlich oft als Kredit neu vergeben werden. Da jeder Kredit auf der anderen Seite ein Guthaben darstellt, also Geld ist, geht es den Banken um das unbegrenzte Schöpfen von Geld!
Man versteht daher, wieso die Banken für die Abschaffung des Bargeldes sind. Es geht um ihr ureigenstes Geschäft. Mit dem Gesetz zur „Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ können also Banken die Verwendung von Bargeld beliebig sanktionieren. Die Banken spielen dabei den Richter in eigner Sache! Der Rechtsstaat wird zur Farce!
Bedenkt man dann noch, dass bei den oben angeführten Beispielen für internationale Betrügereien immer Banken eine zentrale Rolle gespielt haben, so wird bei das Exekutieren des Gesetzes zur „Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht!