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Berichte über Behördenwillkür gegen Österreicher im Zuge von Corona

5. April 2020

Hohe Strafe für Parkbank-Sitzen, Mutter und Kind mit Drohne verfolgt …

Berichte über Behördenwillkür gegen Österreicher im Zuge von Corona

Die Corona-Maßnahmen wurden in den Medien von stolz klingenden Berichten über strenge Polizeiarbeit begleitet. Fans von Law und Order dürfte es sicher sehr gefreut haben, dass schreckliche Verbrecher wie alleine auf Parkbänken lernende Studenten, Frauen die ein Selfie vor einem blühenden Baum anfertigten und verliebte Paare, die noch nicht im selben Haushalt leben, von der Polizei kontrolliert und abgestraft wurden. Wer auf einen willkürlichen Polizeistaat nicht so viel Lust verspürt, ist möglicherweise schockiert und stellt die Frage: Jo derfen’s denn des?

Vorweg, dieser Text richtet sich nicht pauschal gegen die Polizei. Die Einsatzkräfte machen in diesen Tagen zumeist bewundernswert gut einen schwierigen Job. Sie müssen sich dafür auf der Straße oft beflegeln und bespucken lassen. Letzteres gefährdet ihre Gesundheit in einem absolut inakzeptablen Maß. Die meisten Beamten haben diesen Job ergriffen, weil sie ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl haben und ihr Leben in den Dienst der Allgemeinheit stellen wollten. Doch vereinzelt gibt es offenbar auch Exekutivorgane, die über das angepeilte Ziel weit hinausschießen. Ob diese Willkürakte auf schlechter Information innerhalb des Polizeiapparats oder persönlichem Übereifer beruhen, sei dahingestellt.

Mutter und Kind mit Polizeidrohne verfolgt

Gestern berichtete die bekannte Künstlerin Maria Köfler von einem weniger erfreulichen Erlebnis. Sie wäre mit ihrer Tochter innerhalb der Gemeindegrenze ihres Wohnortes spazieren gegangen, als die Polizei sie mit einer Drohne verfolgte. Kurz danach bahnte sich ein Einsatzfahrzeug seinen Weg über die Wiesenflächen. Ihre Tochter wäre total verängstigt gewesen und in Tränen ausgebrochen. Sie sei jetzt davon überzeugt, dass Mama bald ins Gefängnis müsse.

Ich bin heute mit meiner Tochter auf einer Wiese (nicht in den Bergen und immer noch Gemeindegrenze) gegangen und plötzlich ober uns ein lautes Surren, dachte zuerst es sei ein richtig großes Insekt, aber nein, es war eine Drohne. Das diese von der Polizei war, stellte sich 3 Minuten später heraus, weil zwei Polizeistreifen mitten ins Feld gefahren sind, um die Spaziergeher zu verfolgen. Clara hat zu weinen angefangen und meinte ich komm jetzt sicher ins Gefängnis. Sie meint jetzt übrigens ständig, ich käme ins Gefängnis. Ich frag mich wirklich, welches Bild diese permanente Polizei und Militärpräsenz mit unseren Kindern macht, welches Bild hier vermittelt wird.

Anzeige wegen eines Klimmzugs

Doch das ist nur das jüngste Beispiel einer Reihe von Vorfällen, die von den Systemmedien zwar groß wiedergegeben aber nicht auf Rechtmäßigkeit überprüft und kontrolliert werden. So zeigte die Polizei einen jungen Wiener an, der auf einer nicht eingezäunten, nicht abgesperrten Anlage einen Klimmzug durchgeführt hat.

Ich hab gerade eine Anzeige bekommen, weil ich diese nicht versperrte Anlage auf der Donauinsel für einen Klimmzug benutzt habe… die beiden Polizisten haben mir gesagt, sie haben Weisung von ganz oben, rigoros alle

Bürger haben teils keine Möglichkeit die Gesetze zu kennen

Was von der ach so kritischen, ach so unabhängigen Journalistengemeinschaft auch nie hinterfragt wurde, ist der Umstand, wie unsere Bundesregierung ihre Gesetze eigentlich zur Zeit so verlautbart, dass sich zum einen die Exekutive – zum anderen, viel wichtiger, die Bürger damit auskennen. Haben Sie irgendwann ein offizielles Dokument erhalten, in dem die spontanen, schnell in Kraft tretenden Gesetzesänderungen erklärt werden? Ich nicht. Was machen nun eigentlich Österreicher, die den Staatsrundfunk nicht empfangen können oder nicht empfangen wollen – oder kein Geld haben, um sich ein Empfangsgerät zu leisten? Was machen Österreicher, die zudem keine Printmedien konsumieren, aus denselben Gründen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – dieser dumme Satz wird wohl wieder einmal als Rechtfertigung dienen, um Alte und Arme zu drangsalieren und auszubeuten.

Ältere Frau durfte nicht zum Schrebergarten fahren

Ein Beispiel dazu. Eine ältere Frau war im Raum Wien-Umgebung alleine in ihrem Auto unterwegs zu ihrem Schrebergarten. Sie verließ ihre Wohnung alleine, ging alleine zum Fahrzeug, betrieb dieses alleine und wäre alleine zum eingezäunten Garten gefahren, um dort alleine zu arbeiten. Die Polizei stoppte die Dame und schüchterte sie ein. Was sich macht wäre nicht erlaubt. In ihrem Fall gab es nur eine Verwarnung, sie musste aber umkehren und durfte nicht ein paar Sonnenstrahlen im Schrebergarten genießen beziehungsweise sich als Selbstversorger um ihre Pflanzen kümmern. Entspricht diese polizeiliche Maßnahme wirklich den Gesetzen, die an diesem Tag golten? Auch wenn es sie am Tag davor vielleicht noch nicht gab, am Tag danach möglicherweise auch nicht mehr? Ich gehe aufgrund meiner Informationen davon aus, dass diese Amtshandlung nie rechtmäßig war.

Wien ist Brennpunkt der Willkür

Speziell aus Wien kommen nahezu täglich Zeitungsmeldungen über polizeiliche Maßnahmen, die in jeder beliebigen Diktatur geschehen hätten können. So wurde eine Frau angezeigt, weil sie alleine vor einem blühenden Baum posierte um ein Selfie von sich aufzunehmen. Damit wäre nun also nicht nur der „Hass im Netz“ sondern auch die „Freude  in der Realität“ verboten. Ein Paar, das friedlich auf einer Parkbank zusammen einen Kaffee trank, wurde von gleich fünf Beamten regelrecht umzingelt. Ob die beiden an der selben Wohnadresse gemeldet wären, wollten die nicht unbedingt als Freunde und Helfer auftretenden Exekutivorgane wissen. Und auch hier setzte es eine Anzeige mit hoher Strafandrohung. Den Gipfel setzte die Amtshandlung gegen den Studenten, welcher alleine auf einer Parkbank sitzend Vokabeln büffelte. Der junge Mann wurde angezeigt, weil Passanten zu eng an ihm vorbeigegangen wären, weshalb er den Sicherheitsabstand missachtet habe. Grundregeln von Fairness und Logik darf man hier wohl nicht anwenden. Dieser letzte Strafbescheid wurde möglicherweise aufgrund der großen Öffentlichkeit inzwischen wieder zurückgenommen.

Anzeige gegen Paar auch in Linz

Auch in Linz drangsalierte man ein Paar, das weit und breit alleine am Donaustrand saß um dort zu baden. Die beiden stärkten schon seit langem ihr Immunsystem durch Kaltwasserbaden. Wenn sich die Gesetze und Verordnungen wirklich gegen die Verbreitung von Covid-19 richten, muss bei diesem und in anderen Fällen die Frage gestellt werden, wie die Maßnahmen zu dieser Vorgabe passen. Die beiden jungen Menschen konnten wohl kaum jemanden anstecken – wie auch die Personen in allen vorangegangenen Beispielen.

Polizei verbietet Immunsystem stärkendes Kaltwasserbaden in der Donau mit der Begründung: Es sei eine Provokation des aktuellen Ausnahmezustandes.

Bereits vor über 100 Jahren hat Sebastian Kneipp seine schwere Lungenkrankheit mit Kaltwasserbaden in der Donau geheilt. Bis heute werden in vielen Therapiezentren seine „Kneippbäder“ erfolgreich angewandt.

Der jüngst sehr populäre Wim Hof hat dazu beigetragen, dass wieder viele vor allem auch junge Menschen, sich mit Eiswasserbade…Mehr anzeigen

Grüne für scharfen Polizeistaat?

Seit die Grünen in der Regierung sind, werden solche überschießenden Maßnahmen übereifriger Beamter nicht mehr kommentiert oder kritisiert. Scheinbar ist es wichtiger, an den Trögen von Geld und Macht zu bleiben, als die Prinzipien zu vertreten, welche in den letzten Jahrzehnten angeblich Gültigkeit hatten. Während die Grünen bislang jedem Schwerverbrecher und Drogendealer zur Seite standen, der angeblich von der Polizei falsch behandelt wurde, ist jetzt Totenstille angesagt.

Polizisten und Juristen raten: Einspruch einlegen, nicht zahlen

Zu guter Letzt noch eine Art von Happy End. Wochenblick ist natürlich an einige Beamte aber auch Juristen herangetreten und hat sie befragt, ob diese Amtshandlungen rechtmäßig wären und welche rechtmäßigen Möglichkeiten ein Bürger hat, sich dagegen zu wehren. An sich waren sich alle einig, dass die Maßnahmen nicht unbedingt im Rahmen geltender Gesetze erfolgt wären. Sie raten dazu, im Falle einer Amtshandlung, die dem eigenen Rechtsempfinden widerspricht, keinesfalls sofort eine Zahlung zu leisten, auch wenn die Beamten anbieten „das schnell über ein Organmandat zu regeln“. Vielmehr soll bei Eintreffen eines Schreibens Einspruch eingelegt werden. Dabei soll man möglichst viele Details niederschreiben, die auf die eigene Unschuld hinweisen. Wer es sich leisten kann oder über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, soll auch gleich beim ersten Einspruch einen Anwalt hinzuziehen. Es kann jedenfalls festgehalten werden, dass nicht jeder Polizist bei solchen „Vergehen“ einschreiten würde. Ganz im Gegenteil, bei manchem Befragten erntet man nur Kopfschütteln über das Vorgehen der Kollegen.

Wird auch bei „Männergruppen“ durchgegriffen?

Die Frage, die in sozialen Medien am häufigsten gestellt wird: Was macht unsere Polizei eigentlich angesichts von Zusammenrottungen von „Männergruppen“. Viele mutmaßen, dass die Beamten da lieber vorbeifahren und wegsehen, weil mit Widerstand zu rechnen wäre. Diese Frage müssen wir ungeklärt lassen, da wir keinen Beweis für hartes Vorgehen als auch für das behauptete Wegsehen erbringen können.

Quelle https://www.wochenblick.at/berichte-ueber-behoerdenwillkuer-gegen-oesterreicher-im-zuge-von-corona/

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