Im Zuge der so genannten Corona-Krise wurden zahlreiche Gesetze, Erlässe und Verordnungen durchgepeitscht, die nach Meinung von Experten weitgehend nicht mit der Verfassung, den bestehenden Gesetzen und der demokratischen Grundordnung in Einklang zu bringen sind. Die Argumentation, es sei nur zum Besten der Bevölkerung und müsse wegen Gefahr im Verzug schnell gehen, hat sich mittlerweile etwas abgenutzt.
Zunächst ließ sich die gesamte Opposition von den schönen Worten eines „Nationalen Schulterschlusses“ einlullen und stimmte absolut allen Vorhaben der Regierung zu. Am 14. März gab der Budgetausschuss grünes Licht für das Covid-19-Gesetz, am Tag darauf beschloss der Nationalrat das Maßnahmenpaket. Auch der Bundesrat stimmte noch an diesem Tag zu. Tatsächlich handelte es sich um ein gesammeltes Maßnahmenpaket, mit welchem der Stillstand der Wirtschaft und eine in der Geschichte der Republik einmalige Kündigungswelle eingeleitet wurden.
Konglomerat von Gesetzesänderungen
Das zweite Covid-19-Gesetz wurde am 20. März im Eilverfahren durch das Parlament gepeitscht und am 21. März vom Bundesrat abgesegnet. Es handelt sich um ein unüberschaubares Konglomerat von Gesetzesänderungen von der Förderung für Unternehmen über das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), verschiedenste Arbeitsgesetze, Versicherungsgesetze, Verwaltungsgesetze und vieles mehr.
Tabubruch: Gesetzesänderung rückwirkend beschlossen
Mit diesen Gesetzespaketen wurden Tabus wie die rückwirkende Änderung von Gesetzen gebrochen. Am meisten Aufmerksamkeit erhielt die Maßnahme, welche die Rechtssicherheit in Österreich begrub. Denn das Epidemiegesetz, welches eine ordentliche Entschädigung von Wirtschaftstreibenden vorsah, wurde gestrichen. Stattdessen – und das ist der nächste Skandal – setzte die ÖVP ihre De-facto-Vorfeldorganisation Wirtschaftskammer dazu ein, über die Auszahlung von Fördergeldern an benachteiligte Unternehmer zu wachen. Es sind nun also nahezu durchgehend ÖVP-Parteigänger mit einer Aufgabe betraut, die im zuvor noch ordentlich funktionierenden Rechtsstaat dem Finanzministerium zugefallen wäre. Dieser Vorgang degradierte fleißig arbeitende Unternehmer plötzlich zu Bittstellern, welche vor der Wirtschaftskammer auch die letzte Unterhose ausziehen müssen. Dass brave Unternehmer ihre Firmengeheimnisse, ja ihre gesamte Buchhaltung vor einer parteinahen Organisation offenlegen müssen, ist Demütigung wie rechtsstaatlicher Wahnsinn zugleich.
Am 25. März äußerte sich der bekannte Jurist und Ex-Nationalratsabgeordnete der „Liste Pilz“, Alfred J. Noll, in einem Gastbeitrag im „Standard“ zur Rechtmäßigkeit der Maßnahmen: „Immer schon erwuchs aus der Krise die billige Toleranz, das ‚Notwendige‘ vor das rechtlich Erlaubte stellen zu lassen“, erklärte Noll um weiter auszuführen: „Diese De-facto-Ausgangssperre für uns alle im gesamten Bundesgebiet – die durch einige Ausnahmen wieder zurückgenommen wird – ist die gravierendste Grundrechtseinschränkung, die die Republik Österreich seit 1945 erlebt hat. Damit ist nicht nur das allgemeine Freiheitsrecht, sondern auch das Veranstaltungs-, Versammlungs- und Demonstrationsrecht beseitigt – und zum großen Teil auch die Erwerbsfreiheit ausgehebelt.“
Austrofaschismus 2.0
Am 7. April, bereits drei Gesetzespakete später, fällte einer der vormals mächtigsten Beamten Österreichs, Manfred Matzka, ebenso via „Standard,“ ein vernichtendes Urteil über die bisherige Gesetzesarbeit der Regierung. Er deckte auf, dass die Basis für das Covid-Ermächtigungsgesetz der Bundesregierung das kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917 war. Erst dieses Gesetz ermöglichte im Jahr 1933 die Aushebelung des Rechtsstaates durch die Austrofaschisten unter Engelbert Dollfuß. In einem langen, juristisch fundierten Essay erklärte der frühere Präsidialchef des Kanzleramtes, weshalb viele Corona-Gesetze rechtswidrig, ja sogar „Paradefälle“ für Verfassungswidrigkeit seien. Kanzler Kurz tat solche Einwände als „juristische Spitzfindigkeiten“ ab.
Vorbereitungen für Diktokratie
All die Gesetze waren der Regierung aber noch lange nicht genug. Es deutet viel darauf hin, dass man die Machbarkeit der totalen Kontrolle und Überwachung ausloten und diese vorantreiben will. Als Basis dafür wird eine angeblich überlebensnotwendige Corona-Applikation für Mobiltelefone vorgeschoben. Der erste Vorstoß dazu kam vom Ersten Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP), der sich öffentlich „vorstellen konnte“ die Bewegungsfreiheit der Menschen an eine solche „App“ zu koppeln. Als wäre es ein Testballon gewesen, wie reif die Öffentlichkeit für so einen Vorschlag sei, relativierte man die Forderung nach starkem Gegenwind als „bloße Privatmeinung“. Doch am 4. Mai erschien in der „Financial Times“ ein Interview mit der einflussreichen und perfekt vernetzten Kanzler-Beraterin Antonella Mei-Pochtler. Darin meinte sie in großer Selbstverständlichkeit, „jeder wird eine App haben“. Das würde Teil der neuen Normalität. In weiterer Folge schilderte die Leiterin eines Think Tanks ihre Vorstellung eines Europas, dessen Länder vor der Herausforderung stünden, Werkzeuge am Rande des demokratischen Modells einzusetzen.
Bewusste Angstmache
Inzwischen kamen auch immer mehr Details auf, was sich im Vorfeld der angeblich heldenhaften und konsequenten Entscheidungen des Herrn Kurz und seinen Mitregierenden abgespielt hat. So hätte man bereits Anfang März darüber Bescheid gewusst, dass die Covid-19-Sterblichkeit nur knapp über jener der saisonalen Grippe liegt (Quelle: Leak des Protokolls der Task Force vom 12. März). Dennoch wurde ein beispielloses Spiel mit der Angst betrieben. Das gipfelte darin, dass man offenbar wider besseres Wissen von einer 10-30 Mal höheren Sterblichkeit als bei der Grippe sprach. Angeblich würde bald jeder Österreicher jemanden kennen, der an Covid-19 gestorben sei, so der Kanzler.
Wenn Kurz und die ÖVP schon so lange wussten, dass Covid-19 zwar nicht harmlos, aber weit nicht so gefährlich ist, sind die darauffolgenden Maßnahmen, welche unsere Demokratie im Kern erschütterten, umso schlimmer.
Grüne Komplizen
Doch der schwarze Peter für diese Ungeheuerlichkeit gebührt nicht der ÖVP alleine. Man kann die widerspruchslose Mitwirkung der Grünen gar nicht genug hervorheben. Es handelt sich nämlich ausgerechnet um die Partei, deren Funktionäre sich so gerne als Saubermänner präsentieren, die über alle Fehler erhaben und moralisch besonders hochstehend seien. Tatsächlich ist auf Bundesebene derselbe Sündenfall passiert, den man bereits aus der Koalitionsregierung in Wien kannte. In dem Moment, wo die Grünen an die Tröge des Geldes und die Schalthebel der Macht kommen, werden aus erbitterten Kritikern auf einmal brave Lämmchen. Da wird abgenickt, was bei der vergangenen türkis-blauen Regierung als undenkbar galt – und vieles darüber hinaus. Es ist kaum vorstellbar, was die Grünen in Opposition, flankiert von der ihnen hörigen Medienmeute, mit einer FPÖ angestellt hätten, wenn diese gemeinsam mit der ÖVP die Gesetze auch nur vorgeschlagen hätte, die heute beschlossene Sache sind. Und der Bundespräsident, der ehemalige Grünen-Parteichef Alexander Van der Bellen? Der ließ die Öffentlichkeit bereits nach den ersten Covid-Gesetzen wissen, dass ihm die Verfassungswidrigkeit mancher Texte durchaus bewusst sei, sie seien aber notwendig.
Wer noch nicht genug schockiert ist, kann sich auf weitere Höhepunkte freuen. Inzwischen ist man bereits dazu übergegangen, die Gültigkeit der Gesetze zur Covid-Bekämpfung bis Ende 2021 festzulegen.
Quelle https://www.info-direkt.eu/2020/08/30/corona-krise-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/