1 Juli 2020
Coronavirus Corona-Regeln in Rotlicht-Lokalen: Nur „notwendigstes Maß“ an Körperkontakt
Küssen verboten! Wer zu Sexarbeiterinnen will, muss ab heute einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Körperkontakt auf „notwendigstes Maß“ beschränkt
Über absurde Corona-Regeln hat unzensuriert ja schon laufend berichtet. Etwa über den Zwei-Meter-Abstand beim Tanzen. Mit heute, Mittwoch, dürfen auch die Rotlicht-Lokale wieder aufsperren – und da greift der Gesundheitsminister in die intimsten Bereiche der Bürger ein.
Ministeriums-Beamter als Beobachter
Prostitution war während des Corona-„Lockdown“ und auch darüber hinaus verboten – zu groß wäre das Risiko möglicher Covid-19-Ansteckungen gewesen, argumentierte die Regierung, was vielen Sexarbeiterinnen – in der Regel freie Unternehmerinnen – ihren Job kostete.
Nun ist Sex gegen Bezahlung wieder erlaubt. Doch die Vorschriften von Gesundheitsminister Rudolf Anschober von den Grünen dazu sind derart absurd, ja kurios, dass Sexarbeit als solche kaum möglich ist. Zudem stellt sich die Frage, wer das kontrollieren soll – ist ein Beamter des Ministeriums als Beobachter immer dabei? Und stellt er dann bei Vergehen Strafzettel aus?
Körperkontakt auf „notwendigstes Maß“ beschränkt
In der Verordnung rät Anschober von Gruppensex ab, gibt vor, dass der Körperkontakt auf das „notwendigste Maß“ zu beschränken sei, dass Gesicht und Körperteile, die miteinander in Kontakt gekommen sind, gewaschen werden müssten, dass Sexspielzeug nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert gehörten.
Weiters gibt Anschoben die Empfehlung aus, „auf jegliche Form des Speichelaustausches wie Küssen und Oralsex sowie einander zugewandte Sexpositionen zu verzichten“. Werde aber Oralex praktiziert, „soll ein Kondom oder Lecktuch verwendet werden“. Befolgt werden muss laut Anschober, dass sowohl Sexarbeiterinnen, als auch die Kunden einen Einweg- oder einen Stoff-Mund-Nasen-Schutz tragen. Der sei nach jedem Kundenkontakt zu wechseln. Na da wird es ja nur so prickeln beim Sex…