Breaking News

EU-Staaten suchen weiter nach Weg für Vorratsdatenspeicherung

06.06.2019

Trotz des EuGH-Urteils von 2016 will man einen weiteren Anlauf für eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung wagen.

Die EU-Staaten setzen bei der Strafverfolgung weiter auf die Vorratsspeicherung von Daten. Obwohl das höchste EU-Gericht frühere Regelungen für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt hat, beauftragten die Justizminister die EU-Kommission am Donnerstag damit, eine Studie für mögliche Lösungen und etwaige Gesetze vorzulegen.

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Datenschützer werteten das Urteil als großen Erfolg für den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatheit.

Die Vorratsdatenspeicherung, also etwa das anlasslose Sammeln von Telefonverbindungen, sei „ein wesentliches Instrument für die Ermittlungen im Fall schwerer Kriminalität“. Ihr Einsatz solle sich am Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten orientieren.

Abkommen über Beweismittel-Austausch

Ebenso wurde am Donnerstag beschlossen, dass die EU-Kommission über einen schnelleren Zugriff europäischer Ermittler auf in den USA gespeicherte digitale Beweismittel verhandeln wird. Ein entsprechendes Mandat erteilten die EU-Justizminister.

„Kriminelle machen vor Europas Grenzen nicht Halt“, sagte die rumänische Vertreterin Ana Birchall, deren Land derzeit den Vorsitz der EU-Staaten innehat. „Ein Großteil der Daten, die benötigt werden, um diese Kriminellen aufzuspüren, ist in den Vereinigten Staaten oder bei US-Unternehmen gespeichert. Daher ist ein Abkommen zwischen der EU und den USA (…) immens wichtig.“

Zehn Tage statt zehn Monate

Das Verhandlungsmandat sieht vor, dass Dienstanbieter den Ermittlungsbehörden etwa in einer Cloud gespeicherte E-Mails oder Dokumente künftig innerhalb von zehn Tagen zur Verfügung stellen müssen. Bisher geschieht dies nach Angabe der EU-Staaten erst nach durchschnittlich zehn Monaten. Zudem sollen Garantien für den Schutz der Grundrechte bestehen. Für amerikanische Behörden würden umgekehrt die gleichen Rechte gelten.

Nach früheren Angaben der EU-Kommission werden in 85 Prozent der Ermittlungen elektronische Beweismittel gebraucht. Derzeit arbeiten die Provider auf freiwilliger Basis mit europäischen Ermittlern zusammen.

Schnellere Verfolg von Online-Straftaten

Bereits im Dezember hatten sich die EU-Staaten zur Verfolgung schwerer Straftaten auf ähnliche Regeln geeinigt, die innerhalb der EU gelten sollen. Darüber müssen sie allerdings noch mit dem Europaparlament verhandeln. Im Mandat für die Verhandlungen mit den USA weisen die EU-Staaten nun darauf hin, dass neue Vereinbarungen damit im Einklang stehen müssen.

Neben den Gesprächen mit den USA soll die EU-Kommission auch in die Verhandlungen zur Aktualisierung der sogenannten Budapest-Konvention einsteigen. Diese internationale Vereinbarung wurde 2001 geschlossen und setzt einen rechtlichen Rahmen zur Ermittlung von Straftaten, die im Internet begangen werden. Derzeit laufen Verhandlungen, die das Abkommen an den aktuellen Stand der Technik anpassen sollen. 63 Länder sind an der Vereinbarung beteiligt – unter ihnen 26 EU-Staaten, die USA, Kanada, Japan und Australien.

Quelle https://futurezone.at/netzpolitik/eu-staaten-suchen-weiter-nach-weg-fuer-vorratsdatenspeicherung/400517017

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.