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Freiheit durch „3 Gs“ erpresst: So irre wird Kurz‘ Corona-Sommer

10. Mai 2021

Keine Normalität in Sicht

Freiheit durch „3 Gs“ erpresst: So irre wird Kurz‘ Corona-Sommer

Den Zutritt zu Kultur und Sport wird es zukünftig nur noch mit dem „Grünen Pass“ geben, verkündete die Regierung am Montag Nachmittag. Die Regierung macht damit das Testen, Impfen oder Genesen sein zur Voraussetzung für Freiheit. Der Begriff der „Öffnungs-Verordnung“ erscheint in diesem Licht wie blanker Hohn. Großveranstaltungen werden nach wie vor nicht stattfinden, denn sie könnten zu „Superspreader-Events“ werden, drohte ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz. Nicht einmal Hochzeiten werden im eigentlichen Sinn möglich sein! Unklar ist indes, ob auch im Freibad Maske getragen werden muss.

Nach Absprache mit den Landeshauptleuten präsentierte der Bundeskanzler die ersten „Öffnungsschritte“ ab 19. Mai. Die Ausgangssperre wird vorerst ausgesetzt. Sebastian Kurz stellte eine Rückkehr zur Normalität für Sommer in Voraussicht. Je braver die Bürger seien, „je mehr wir uns alle an die Maßnahmen halten“, umso eher würde eine Rückkehr zur Normalität möglich sein, hielt der Kanzler den Österreichern in der Pressekonferenz abermals wie dem berühmten Esel die Karotte vor die Nase.

Vizekanzler Kogler: „Neuer Frühling“

Auch Werner Kogler (Grüne) meldete sich zu Wort, um Kurz Äußerungen seine Bestätigung zu erteilen und bedankte sich bei den Kultur-Veranstaltern und Vertretern aus dem Sport. Seltsam: Er bezeichnete die kommende Situation ab 19. Mai als „NeuenFrühling„. Der zwei-Meter-Mindestabstand bleibt verpflichtend bestehen. Tagsüber sind Zusammenkünfte von 4 Personen drinnen zuzüglich 6 minderjähriger Kinder zulässig, draußen von 10 Personen zuzüglich 10 minderjähriger Kinder.

3 Gs als Voraussetzung für „Freiheit“

Bei Veranstaltungen im Kultur- und Sportbereich ist zwischen haushaltsfremden Personen ein extra Sitzplatz einzuhalten. Wer am kulturellen Leben teilnehmen will, muss eines der drei Gs erfüllen: Sie lauten getestet, geimpft, genesen.

Darüber hinaus gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 50%, erklärte Vizekanzler Werner Kogler. Darüber hinaus sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 1.500 Teilnehmer beschränkt und auf 3.000 Teilnehmer in der freien Luft. Während der Ausübung von Sport gelte keine Maskenpflicht.

Geimpfte nur drei Monate von Testpflicht befreit

Sie dachten die Impfung macht frei? Der Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte, dass nach Impfung nur drei Monate lang die Testpflicht ausgesetzt sei.

Vom ersehnten Frei-Impfen kann also nicht die Rede sein. Ab 50 Personen gilt bei Veranstaltungen eine behördliche Bewilligungspflicht, verkündete Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Urlaub:
Die zehntägige Quarantäne-Verpflichtung nach Auslandsaufenthalten wird vorerst ausgesetzt. Eine Ausnahme stellen dabei Risikoländer dar. Nur Geimpfte und Genesene können nach Rückkehr auf die Quarantäne verzichten.

Gastronomie-„Öffnung“ eine Farce

Von einer Öffnung kann in der Gastronomie wirklich nicht die Rede sein. Mit Testpflicht, Masken und Platzzuweisungen sollen die Gäste malträtiert werden.

Darüber hinaus herrscht eine Registrierpflicht. Dass die Wirte unter diesen Einschränkungen ihre finanziellen Einbußen wieder hereinbekommen können, wagen sie zu bezweifeln.

FFP2-Maskenpflicht im Schwimmbad

Außerhalb von sportlicher Betätigung und abseits von Feuchträumen soll dem Verordnungs-Entwurf zu folge stets die stickige FFP2-Maske getragen werden müssen.

Das Sonnenbad im Freibad wird dadurch quasi verunmöglicht.

Veranstalter müssen Kontaktdaten erheben

Dem Datenschutz soll weiter der Garaus gemacht werden. So werden Veranstalter im Zuge der „Öffnungs-Verordnung“ verpflichtet, Kontaktdaten zu erheben.

Und das bis ins kleinste Detail: Wie Medien berichten, müssten Gäste persönliche Daten vom Meldezettel bis zur Geburtsurkunde herzeigen. Nur so sei nachweisbar, dass Familien etwa im selben Haushalt leben und Kinder unter zehn Jahren kein Corona-Test-Ergebnis vorzuweisen haben.

Der Kontrollstaat wächst damit weiter und wird wieder auf Private ausgelagert.

Hochzeiten am Ende

Ab 19. Mai werden Hochzeiten bis zu 50 Personen zwar wieder erlaubt sein. Angestoßen werden darf auf das Liebesglück jedoch nicht.

So sieht die neue Verordnung vor, dass die Hochzeitsgäste weder essen noch trinken dürfen!

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Quelle https://www.wochenblick.at/freiheit-durch-3-gs-erpresst-so-irre-wird-kurz-corona-sommer/

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