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Kein Geld von AMS für Familienvater

„Krone“-Ombudsfrau

Job abgelehnt: Kein Geld von AMS für Familienvater

Nachtarbeit und Kinderbetreuung, das passt nicht zusammen. Schon gar nicht, wenn der Ehepartner auch Nachtdienste leisten muss. Leser Helmut T. aus der Steiermark lehnte deshalb einen Job ab. Mit harten Konsequenzen: Das AMS strich dem Familienvater erst alle Bezüge — ruderte dann aber zurück…

Nur wenige Wochen war der Steirer „stempeln“. Dank vieler Bewerbungen bekam er rasch eine neue Jobzusage ab dem heurigen Frühjahr. Das meldete er dem AMS. Dennoch bekam er weiter Stellenvorschläge. „Bei einer Firma habe ich ein Probearbeiten vereinbart. Ich dachte mir, anschauen kann ja nicht schaden“, erklärt Helmut T.

Während des Probearbeitens stellte sich heraus, dass Nachtdienste zu leisten sind. Der Familienvater hat deshalb gleich bekannt gegeben, dass er so eine Arbeit nicht annehmen kann. Seine Frau muss als Krankenschwester regelmäßig in der Nacht arbeiten, und dann ist Herr T. für die Betreuung des gemeinsamen Kindes zuständig. So weit, so nachvollziehbar. Das AMS strich aber umgehend das Geld. Wegen der Selbstlösung eines Dienstverhältnisses. „Das schmerzt, weil ich arbeiten will und die andere Jobzusage habe“, wandte sich Herr T. an uns.

Die Ombudsfrau ist hartnäckig geblieben. Letztendlich hat man auch beim AMS eingesehen, dass kein Arbeitsunwille vorliegt, sondern die Betreuungspflicht nicht mit der Nachtarbeit zusammenpasst. Die Bezüge werden deshalb zur Gänze nachbezahlt.

Quelle https://www.krone.at/1902845


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