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Mindestsicherung wird um Spenden gekürzt

Die Pläne der Regierung sehen eine Kürzung der Mindestsicherung vor, wenn Betroffene Spenden erhalten. Arme Familien sollen durch Aktionen wie „Licht ins Dunkel“ also nicht mehr zum Leben haben – private Hilfe wird sinnlos. Die Soziallandesräte forderten Änderungen – die Sozialministerin blieb hart.

Die geplante Kürzung der Mindestsicherung gehen so weit, dass selbst Spenden von der Mindestsicherung abgezogen werden. In Paragraph 7 des Sozialhilfe Grundsatzgesetzes heißt es, dass künftig alle Zuwendungen von Dritten auf die Mindestsicherung angerechnet werden müssen.

Das heißt: Sozialen Organisation oder Vereine wie können armen Familien nicht mehr unter die Arme greifen, ohne die Mindestsicherung der Empfänger zu kürzen. Denn die Mindestsicherung wird um den Betrag der Spende reduziert.

Da geht es um Spenden, damit die Kinder ein Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk bekommen können oder um Zuschüsse bei Mietrückständen. Unklar ist auch, auch die Unterstützung des Elternvereins für Schikurse oder Schullandwochen dann von der Sozialhilfe abgezogen wird – was letztlich wieder bedeutet, dass arme Kinder nicht mitfahren können.

Schon bisher wurde zusätzliches Einkommen von der Mindestsicherung abgezogen. Spenden von Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und soziale Initiativen waren allerdings ausgenommen (laut 15a-Vereinbarung). Im neuen Text dieses Sozialhilfegesetzes fehlt dieser Passus. Ländern und Gemeinden dürfen Mindestsicherungsempfänger künftig nicht mehr durch andere Zuwendungen  unterstützen.

Die Soziallandesräte der Länder haben das in Verhandlungen mit Sozialministerin Hartinger-Klein kritisiert. Die ist aber nicht verhandlungsbereit: Politische Gespräche wird es jedenfalls vorerst nicht geben, lässt Sozialministerin Hartinger-Klein ausrichten.

Kürzung der Mindestsicherung trifft arme Familien. Sie haben durch Spenden Aktionen wie "Licht ins Dunkel" nicht mehr zum Leben.

Quelle https://kontrast.at/mindestsicherung-kuerzung-spenden/

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