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ÖVP und FPÖ attackieren ihre eigenen Klientel

Die Abschaffung der Notstandshilfe trifft Familien, die sich bescheidenen Wohlstand erarbeitet haben

Die Regierung will die Abschaffung der Notstandshilfe. Jobsuchende sollen von der Arbeitslose direkt in die Mindestsicherung rutschen. Jetzt sind Details aus den Verhandlungen bekannt geworden: Die ÖVP besteht auf den Zugriff auf Haus, Wohnung, Auto und Sparbuch von Arbeitslosen – dem stimmt die FPÖ jetzt zu.

Vor allem der Wirtschaftsflügel der ÖVP will Arbeitslose, die bisher Notstandshilfe bezogen haben, in die Mindestsicherung drängen. Dann soll der Staat auch Zugriff auf Erspartes und das Eigenheim der Arbeitslosen erhalten. Die FPÖ scheint dem jetzt zuzustimmen – trotz bisheriger Beteuerungen, dass es keinen Zugriff auf Eigenheime und Sparbücher von Arbeitslosen geben wird.

Dazu plant die Regierung, den Bezug von Arbeitslosengeld für kranke Menschen zu verkürzen: Bisher wurde der Krankengeldbezug angerechnet – die Dauer der Arbeitslosigkeit hat sich um die Zeit der Krankheit verlängert. Das soll in Zukunft nicht mehr der Fall sein, sofern mit der Krankheit kein stationärer Spitalsaufenthalt verbunden ist. Für schwer kranke Menschen wie Krebspatienten in ambulanter Therapie heißt das, dass sie weit schneller in die Mindestsicherung rutschen als bisher.

Hatz IV fördert einen blühenden Billiglohnsektor

Was die Abschaffung der Notstandshilfe bedeutet, hat Deutschland mit Hartz IV vorgezeigt: Mehr armutsgefährdete Menschen, so viele Niedriglohnbezieher wie fast nirgends in Europa und noch mehr Probleme mit Langzeitarbeitslosigkeit. Hartz IV-Modelle fördern nicht Arbeitslose bei der Job-Suche, sondern einen blühenden Billiglohn-Sektor.

Finanzieller Druck auf Arbeitslose wirkt nicht gegen Arbeitslosigkeit, wie eine WIFO-Studie auch für Österreich zeigt. Für die Rückkehr in einen Job ist die Vermittlung und die Qualifizierung durch das AMS wichtig. Finanzieller Druck hat kaum einen Effekt.

Dennoch plant die österreichische Regierung ein ähnliches Modell für Österreich und baut Jobprogramme wie die Aktion 20.000 ab. Der frühere Finanzminister Schelling (ÖVP) hat noch in der letzten Koalition in einer Studie erheben lassen, wie sich ein Hartz IV-Modell in Österreich auswirken würde. Im Regierungsprogramm hat die Regierung dann die Notstandshilfe angekündigt. Jetzt soll im November ein Entwurf präsentiert werden.

Betroffen sind vor allem österreichische Männer über 50

Und wieder einmal muss der „Ausländer-Trick“ herhalten: ÖVP und FPÖ behaupten vor allem bei arbeitslosen Asylberechtigten zu kürzen, denn hier hoffen sie auf Zustimmung.

Doch tatsächlich trifft die Abschaffung der Notstandshilfe in der ganz großen Mehrheit Österreicher – und hier vor allem Männer über 50. Denn sie sind es, die schwer innerhalb eines Jahres wieder einen Job finden, wenn sie mit 50 Jahren arbeitslos werden.

Fast 80 Prozent der rund 160.000 Notstandshilfe-Bezieher sind Österreicher und mehr als ein Drittel ist über 50 Jahre. Von den 57.000 älteren Beziehern sind 38.000 Männer und 19.000 Frauen.

So funktioniert das bisherige System: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung

Bisher gab es in Österreich Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung. Wer arbeitslos wird, bekommt zwischen 20 bis 52 Wochen lang Arbeitslosengeld (abhängig von Alter und Einzahlungsdauer), sofern er oder sie glaubhaft nachweist, auf Arbeitssuche zu sein. Das Arbeitslosengeld macht 55 Prozent des früheren Nettoeinkommens aus.

Wer nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keinen Job hat, kann die Notstandshilfe beantragen. Die beträgt maximal 95 Prozent des Arbeitslosengeldes. 2016 waren das durchschnittlich 747 Euro im Monat. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld lag bei 941 Euro im Monat.

Armenhilfe statt Versicherungsleistung

Wer zu wenig Notstandshilfe bekommt, kann auf die Mindestsicherung aufstocken. Das nahmen aber nur 34.165 der 167.000 Bezieher in Anspruch. Denn dann greift der Staat auf das Vermögen der Antragsteller zu. Im Unterschied zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ist die Mindestsicherung nämlich keine Versicherungsleistung.

Notstandshilfe bekommt nur, wer vorher auch entsprechend in das System eingezahlt hat. Sie wird aus Abgaben der Arbeitnehmer laut ASVG bezahlt und wie das Arbeitslosengeld vom AMS verwaltet. Anders die Mindestsicherung: Die kann grundsätzlich jeder beantragen, der arbeitswillig ist und sich legal im Land aufhält.

Zugriff auf das „Vermögen“ von Arbeitslosen

Wird die Notstandshilfe gestrichen und bleibt nach max. 22 Monaten Arbeitslosengeld nur mehr die Mindestsicherung  hat das schlimme Folgen für die Betroffenen.

Für die Mindestsicherung wird jedes Eigentum über einer Grenze von rund 4.200 Euro gegengerechnet – die eigene Wohnung oder das kleine Haus, das Familienauto, das Sparbuch – alles gehört dann dem Staat. Eigenheime machen gut zwei Dritteln des Nettovermögens der Arbeitslosen aus. Laut Statistik-Austria Mikrozensus besitzen rund 20.000 Langzeitarbeitslose ein Haus oder eine Wohnung. 

Eigenheime in „angemessener“ Größe müssen nicht vorab verkauft werden, sondern die Behörde lässt sich ins Grundbuch eintragen. Selbst wenn die Person dann wieder eine Arbeit findet, geht der Staat nicht mehr aus dem Grundbuch bis nicht die gesamte Mindestsicherung zurückgezahlt wurde. Werden Wohnung oder Haus vererbt, wird die Summe der ausbezahlten Mindestsicherung abgezogen.

Das trifft vor allem ältere Arbeitnehmer und Facharbeiter, die längere Zeit arbeitslos sind. Es trifft jene, die sich etwas erarbeitet und in den letzten Generationen etwas aufgebaut haben. Die Flüchtlinge trifft das kaum, denn die haben keine Häuser oder Eigentumswohnungen in Österreich.

Abschaffung der Notstandshilfe bedeutet auch Pensionskürzungen für Arbeitslose

Dazu kommt, dass viele Arbeitslose ohne Notstandshilfe später keine Pension bekommen. Denn in der Mindestsicherung fällt – im Unterschied zur Notstandshilfe – die Pensionsversicherung weg. Die Arbeitslosen müssen nicht nur jede private Pensionsversicherung aufkündigen, sie verlieren auch Beitragszeiten. Denn die Zeit der Notstandshilfe wurde als sogenannte Ersatzzeit zur Gänze als Versicherungszeit angerechnet. Für die Beitragshöhe zählt die Notstandshilfe zur Hälfte. Fehlen die Beitragszeiten, wird auch nach 65 die Mindestsicherung statt einer Pension ausbezahlt.

Das trifft Menschen mit langen Beitragszeiten und ordentlichen Beitragshöhen besonders hart. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, dem drohen drastische Pensionskürzungen.

Die Regierung bestraft ihre eigene Klientel

Die Abschaffung der Notstandshilfe würde maßgeblich diejenigen treffen, die sich so verhalten, wie die ÖVP will – und leider mit über 50 dann scheitern“, schreibt der Politikwissenschafter Hubert Sickinger

„Mit der geplanten Abschaffung der Notstandshilfe hat die Regierung einen Nerv ihrer eigenen Klientel getroffen. Der ‚kleine Mann‘ hat plötzlich Angst, ein Sozialfall zu werden“, schreibt auch die Journalistin Sibylle Hamann. 

Wer Jahrzehnte gearbeitet, sich etwas Geld angespart und vielleicht ein Haus gebaut hat – der wird nicht freiwillig arbeitslos. Der will weiter arbeiten, um seinen bescheidenen Wohlstand auszubauen und später den Kindern weiterzugeben. Doch genau der wird jetzt bestraft, wenn der Staat ihm den Bausparvertrag, die Lebensversicherung und sein Haus nimmt, wenn er unverschuldet länger als ein Jahr auf Arbeitssuche ist.

Quelle  https://kontrast.at/notstandshilfe-abschaffung/

 

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