Dezember 2020
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) schränken mit einer neuen Novelle die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher weiter massiv ein.
Alle Tabus fallen: Regierung schickt uns nun Polizei in Büro und Betriebsstätten (und auch Wohnung?)
Die schwarz-grüne Bundesregierung beschneidet weiter die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher. Unter dem Zauberwort „Corona“ ist offenbar alles möglich.
Polizei am Arbeitsplatz
Am Dienstag brachte der Gesundheitsausschuss im Parlament zutage, dass neben den Bezirksverwaltungsbehörden auch die Polizei die Einhaltung der Corona-Auflagen kontrollieren darf. Das klingt auf den ersten Blick nicht so schlimm, doch der Teufel steckt im Detail.
Wenn man nämlich den Gesetzesentwurf näher betrachet, soll die Polizei die Kontrollen in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und „bestimmten Orten“ durchführen können. Vor allem beim Begriff „bestimmte Orte“ ist ein Streit entbrannt. Von Seiten der schwarz-grünen Regierung heißt es, dass von dieser Definition der private Wohnbereich ausgenommen sei. Dem traut FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl nicht. In einer Aussendung spricht er von einem „schwarz-grünen Corona-Rollkommando, das einen weiteren Höhepunkt erreicht“:
Fast alle diese Maßnahmen enthalten massive grundrechtswidrige und rechtsstaatlich höchst bedenkliche Eingriffe. Neben einem massiven Eingriff in das Melderecht und damit den Datenschutz wird vor allem das Hausrecht der Bürger und Unternehmer sowie Verkehrsteilnehmer massiv eingeschränkt.
Kickl: „Heimtückische Novellierung“
Gesichert ist: Die Exekutive darf künftig in Büros, also Betriebsstätten, hinein marschieren und dort das Hausrecht aushebeln. Und vom Arbeitsort zur Privatwohnung ist es dann nicht mehr all zu weit. Gerade in Zeiten des „Homeoffice“ befindet sich der Arbeitsplatz ja im Haus oder in der Wohnung.
Kickl kritisiert zudem, dass die Polizei von ÖVP-Innenminister Karl Nehammer jetzt durch eine „überfallsartig eingebrachte und damit absolut heimtückische Novellierung des Covid-19-Maßnahmengesetzes grundrechtswidrige Generalbefugnis erhält“. Beim Plan, allen Personen über 65 Jahren FFP2-Masken per Post zuzuschicken, ortet er einen „massiven Eingriff in das Melderecht und damit den Datenschutz“.
Eine weitere Neuerung betrifft die Vorbereitung der Impfstrategie: Mit der Erlaubnis für Sanitäter, künftig Schutzimpfungen verabreichen zu dürfen, soll sichergestellt werden, dass eine große Anzahl von Personal zur Verfügung steht.
FPÖ-Klubobmann Kickl sieht in dieser Impfstrategie die Vorbereitung von Zwangsmassentestungen, Zwangsmassenimpfungen und Zwangsmaskenpflicht.