18. Juli 2020
Strenge Maßnahmen
U-Haft für Corona-Quarantänebrecher: Parlamentarier entsetzt
Der Wochenblick berichtete exklusiv über eine Handlungsanweisung aus der Justiz, dass für Corona-Quarantänebrecher in Hinkunft die U-Haft zu prüfen ist. Während bei der ÖVP-nahen Zeitung Volksblatt daraufhin Nervosität ausbrach, reagierten Volksvertreter entsetzt. Ihrer Meinung nach schießen solchen Pläne weit über das Ziel hinaus.
Beim ÖVP-nahen Volksblatt wurde gleich der Innenpolitik-Chef ins Rennen geschickt, um Kritiker zu denunzieren. Unter der Überschrift „Blauer Corona-Wahnsinn“ suggerierte dieser der angeblich konservativen Leserschaft gleich eine kollektive Geisteskrankheit bei der FPÖ, die sonst von Law & Order nicht genug bekäme.
Rechtsstaatlich sehr problematisch
Die Problematik, welche erfahrene Juristen wie Nationalratsabgeordnete und FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst oder Bundesrat Michael Schilchegger in der Handlungsanweisung sehen, wurde hier auf FPÖ-TV sehr anschaulich zusammengefasst.
Ansinnen schärfstens zurückzuweisen
Rechtsanwältin Dr. Susanne Fürst zeigte sich empört über die angekündigte Möglichkeit der Untersuchungshaft für Corona-Quarantäneverletzer. „Dieses Ansinnen ist schärfstens zurückzuweisen“, lässt sie keine Zweifel an ihrer grundlegenden Position. Sie kündigte eine parlamentarische Anfrage zum Sachverhalt an. „Die Möglichkeit einer Untersuchungshaft komme geradezu einer Aufforderung an die Exekutive gleich, solche Personen gezielt zu suchen und sie hart zu bestrafen„, erläuterte Fürst. „Nachdem bereits im März und im April drakonische Strafen verhängt worden seien, gehe man nun einen Schritt weiter. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Es wäre viel eher angebracht, mit Aufklärung zu arbeiten.“
Jeder Einzelfall müsse genau geprüft werden
Der Linzer Rechtsanwalt MMag. Dr. Michael Schilchegger führte gegenüber Wochenblick seine Rechtsmeinung weiter aus:
Die Inhalte des E-Mails werfen juristischer Sicht einige Probleme auf. Zwar sei der allgemeine Verweis auf den Haftgrund nicht weit hergeholt, im Detail betrachtet sei eine verallgemeinernde Aussage aber diskussionswürdig. Die Tat muss „schwere Folgen“ auslösen können, was aber nicht abstrakt für alle Fälle allgemein beurteilt werden kann, sondern nur aufgrund der konkreten Umstände jedes einzelnen Falles. Vorab zu prüfen wäre, ob ein Quarantäne-Betroffener wirklich infiziert ist oder vorsorglich, z.B. nach einer Reise in Quarantäne geschickt wurde. Suchte er bewusst die Nähe anderer und wollte er diese vorsätzlich anstecken? Das wäre in Einzelfällen vielleicht denkbar, pauschal aber eher nicht. Die pauschale Formulierung im E-Mail der Staatsanwaltschft lässt darauf schließen, dass U-Haft bei Quarantänebruch grundsätzlich angeordnet werden soll. Gerechtfertigt wäre dies aber nur in absoluten Ausnahmefällen.
Quelle https://www.wochenblick.at/u-haft-fuer-corona-quarantaenebrecher-parlamentarier-entsetzt/