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Vorarlberg: Eine Wohnung nur noch für Geimpfte

02. 11. 2021

Dornbirn (Vlg.) – Ende September ließ eine private Wohnungsannonce in einer Vorarlberger Gemeindezeitung aufhorchen.

Das Inserat hatte für einige Aufregung gesorgt, hatte doch der private Vermieter darin seine Wohnung nur für geimpfte Mieter zur Vergabe angeboten. Vielmehr noch wird die Vorlage eines Impfnachweises bei Interesse an der Wohnung, zugegeben zu einem, für Dornbirner Innenstadtlage moderaten Mietpreis, verlangt.

Es ist davon aus zu gehen, dass es sich dabei wohl um einen Nachweis der Impfung gegen das Covid 19 Virus handelt, ansonsten wäre dies Forderung wohl noch skurriler.

Ob uns dies nun verwundern sollte zumal dieser Vorstoß aus dem, durch unsere Bundesregierung zum „Corona Vorzeige-Bundesland“ auserkorenen  Vorarlberg kommt? Vielmehr sollte es uns wachsam machen und aufhorchen lassen, ob dies dann nicht auch bundesweit „Schule“ machen wird.

Mit „3G-Nachweisen“ haben wir notgedrungener Weise zu leben gelernt, in Gastronomie, auf Veranstaltungen, mittlerweile auch im Büro, diese Forderung eines Vermieters beim Bezug einer 1‑Zimmer Wohnung mutet allerdings befremdlich um nicht zu sagen provokant an.

Von Seiten der Eigentümervertretung Vorarlbergs heißt es hierzu lapidar „es sei jedem Vermieter freigestellt Fragen zu stellen, der Mieter sei jedoch nicht verpflichtet darauf zu antworten“. Wie hoch ist da wohl die Wahrscheinlichkeit diese Wohnung als Mieter auch zu bekommen?

Fragen wie ethnische der religiöse Zugehörigkeit, Familienstand oder Geschlecht dürfen hingegen in Annoncen nicht „vorsondiert“ werden. Auch sind beispielsweise Anzeigen des Wortlautes „vermiete nur an Inländer, Singles oder Paare ohne Kinder“ aus Gründen der Diskriminierung, nicht erlaubt.

Demzufolge könnte man also annehmen, dass die „Diskriminierung“ Ungeimpfter sehr wohl akzeptabel ist.

Die Mietervereinigung versucht nun die „Wogen der Entrüstung“ zu glätten. Man erklärt, dass es nur „bei begründetem Interesse“ akzeptabel wäre, einen Impfnachweis von potentiellen Mietern zu verlangen. Etwa wenn es sich um „Wohngemeinschaften mit Risikopatienten handle oder etwa die Mehrheit der Mitbewohner in Gesundheitsberufen tätig sei“. Wiederum „müsse der Mietanwärter die Frage jedoch nicht beantworten“.

Was, wie wohl Jedem klar sein sollte, die Chancen den Zuschlag zu bekommen  erheblich minimieren würde. Kurz zusammengefasst kann man Ungeimpfte „ungestraft diskriminieren“, sie hätten ja die Wahl, nicht zu antworten oder impfen zu gehen!

Nach wenig erstaunlicher Aussage von Thomas Mohr, Anchorman von Puls 24 sei „die Frage ob Impfen oder nicht in keinem Falle eine persönliche Entscheidung, wie einen ungesunden Schweinsbraten oder ein Packerl Zigaretten zu konsumieren. Vielmehr sei die Entscheidung gegen eine Impfung eine, die sehr viele andere beeinflusse und gefährde“, so Mohr im Gespräch mit seinem Kollegen Rene Ach in „geimpft vs. ungeimpft“ vom 13.9.2021.

Nun es mag wohl auch Vielen so ergangen sein in einem Lokal beim Anblick eines Schweinsbratens Appetit darauf bekommen zu haben. Sollten wir uns da wohl in Zukunft ernsthafte Gedanken über die Vorbildwirkung und Gefährdung anderer bei der Bestellung einer solchen „gesundheitsgefährdenden Köstlichkeit“ machen?

Als vorbildlicher Staatsbürger also nur noch klammheimlich zu Hause genießen und sich dann vielleicht noch ein „Verdauungszigaretterl“ an der Grenze der Legalität genehmigen.

Quelle https://unser-mitteleuropa.com/vorarlberg-eine-wohnung-nur-noch-fuer-geimpfte/

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