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Austro-Türkin schröpft Sozialstaat um 100.000 Euro

Österreichischen Wohnort vorgegaukelt

Austro-Türkin schröpft Sozialstaat um 100.000 Euro

Mittlerweile ermittelt die Polizei gegen die 39-jährige gebürtige Türkin.

Wie am heutigen Donnerstag publik wurde, soll es einer österreichischen Staatsbürgerin mit türkischer Herkunft über 12 Jahre lang gelungen sein, Sozialleistungen in der Höhe von 100.000 zu kassieren, obwohl sie in der Türkei und nicht in Österreich wohnte.

Der 39-jährigen gebürtigen Türkin war im Jahr 2001 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie auch noch in Österreich. Fünf Jahre später zog sie jedoch mit ihren beiden Kleinkindern von Österreich in die Türkei. Diesen Umzug meldete sie jedoch nicht, sondern soll den Behörden vorgespielt haben, dass sie immer noch in Jenbach in Tirol wohnte. Dabei trickste sie die Behörden gekonnt aus und inszenierte ein Leben in Österreich.

Wohnort vorgegaukelt

Sie bezahlte ihre Wohnungsmieten weiter über ihr österreichisches Bankkonto und erledigte Behördengänge bei Kurztrips in ihren ehemaligen Wohnort. Dadurch soll es ihr gelungen sein, weiterhin sämtliche Sozialleistungen, wie Notstandshilfe, Unterhaltsvorschüsse und Familienbeihilfe fristgerecht zu erhalten.

Diese stehen Beziehern eigentlich nur zu, wenn man seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat und mit den zuständigen Ämtern und Behörden auch kooperiert. Wie die beschuldigte Frau es beispielsweise geschafft hat, ihren Terminen beim Arbeitsmarktservice, der österreichischen Arbeitsmarktagentur, nachzukommen und die notwendigen Bewerbungen nachzuweisen, bleibt weiterhin offen.

Drittes Kind kam hier zur Welt

Im Jahr 2016 hatte sie laut Medienberichten ihr drittes Kind ebenfalls in Österreich zur Welt gebracht und erschlich sich auch dafür sämtlichen Sozialleistungen. Mittlerweile ist die Frau wieder nach Österreich gezogen. Die Ermittlungen der Polizei laufen, die Beschuldigte zeigte sich geständig. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Behörden, wie etwa das AMS, das Finanzamt oder das zuständige Bezirksgericht die Beträge zurückfordern werden.

In Österreich übernimmt der Staat Unterhaltsleistungen, wenn die zuständigen Väter nicht in der Lage sind, den festgelegten Alimentations-zahlungen nachzukommen. Die zuständige Behörde hierfür ist das jeweilige Bezirksgericht. Die Klagen werden dort über die Jugendämter eingebracht. Kann ein Vater den verordneten Unterhaltszahlungen nicht nachkommen, muss der Steuerzahler dafür gerade stehen.

Quelle https://www.wochenblick.at/

 

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