16. Juli 2020
Drastische Maßnahme
Justiz-Mail: Corona-Quarantäne-Verweigerern droht U-Haft
Wer sich nicht an die Corona-Verordnungen hält, könnte demnächst in U-Haft landen. Das suggeriert zumindest eine interne E-Mail der Staatsanwaltschaft Linz, die jetzt dem Wochenblick zugespielt wurde. Als wären das Hin und Her der Regierung, der Zick-Zack-Kurs von Anschober, Kurz und Nehammer nicht schon genug, dürfte diese neue Anordnung für heftigen Wirbel sorgen.
„Bei coronabedingten Quarantäne-Verstößen werden möglicherweise die Delikte der §§ 178f StGB verwirklicht.“, so der an Wochenblick übermittelte Inhalt des Schreibens. Dabei geht es um die „Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Bei versuchter Infektion wurde auf die Paragraphen 15 und 84 verwiesen: Schwere Körperverletzung und Strafbarkeit des Versuches.
U-Haft für Quarantänebrecher
Brisant wird das Rundschreiben an die Exekutive in den angekündigten Maßnahmen. „… dass (auch) bei Unbescholtenen der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr gem. § 173 Abs 2 Z 3 lit a) StPO heranzuziehen sein wird …“. Dabei geht es um die Verhängung der Untersuchungshaft bei Straftaten die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind. „In solchen Fällen möge daher umgehend mit dem ha. Journal-StA Kontakt aufgenommen werden.“ Damit wird konkret jedem Polizeibeamten aufgetragen, im Falle von Corona-Quarantänebrechern umgehend den diensthabenden Staatsanwalt anzurufen.
Echtheit des E-Mails bestätigt
Auf den ersten Blick wirkt der Vorgangsweise drastisch. Wer sich nicht an eine verordnete Corona-Quarantäne hält soll ungeachtet seiner bisherigen Unbescholtenheit in U-Haft genommen werden? Wochenblick fragte nach, ob die kolportierte E-Mail echt ist und ihre Inhalte zutreffen. Mag. Reinhard Steiner, stellvertretender Leiter der Medienstelle bestätigte telefonisch die Existenz des Schreibens. Das E-Mail habe zur Sensibilisierung der Polizei gedient.
Staatsanwaltschaft erklärt Beispiele
Steiner erklärte unserem Reporter, dass vor Verhängung der U-Haft noch die Zustimmung eines Richters eingeholt werden müsse. Er führte einige mögliche Beispiele an, wo ein Staatsanwalt U-Haft beantragen könnte: Jemand spuckt eine andere Person an und behauptet mit Corona infiziert zu sein. Wenn sich jemand in Quarantäne befindet und eine medizinische festgestellte Infektion besteht, kann das Nichtbefolgen der Quarantäne-Maßnahmen als versuchte Körperverletzung gewertet werden. Verletzt hingegen jemand Quarantäneauflagen, dessen Infektion aber noch nicht durch einen Befund festgestellt wurde, wären keine Rechtsfolgen zu erwarten.
In der Theorie klingt das nachvollziehbar. Die Frage bleibt, ob sich diese Maßnahmen letztlich nicht doch erneut überschießend gegen kritische Bürger richten lassen, die unter Androhung von U-Haft dressiert werden sollen.
Quelle https://www.wochenblick.at/justiz-mail-corona-quarantaene-verweigerer-droht-u-haft/