Die rot-schwarze Koalition in Österreich hat sich auf ein weitgehendes „Sicherheitspaket“ geeinigt, mit dem das Abhören von WhatsApp und Co. zur gängigen Ermittlungsmaßnahme werden soll. Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück.
Der österreichische Justizminister Wolfgang Brandstetter von der konservativen ÖVP hat am Montag ein umfangreiches Überwachungspaket auf den Weg gebracht. Ähnlich wie in Deutschland sollen damit Strafverfolger künftig im Rahmen ihrer alltäglichen Ermittlungsarbeit verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema rechtlich abgesichert abhören sowie IT-Systeme umfassend ausspähen. Entsprechende Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen sind in einem Entwurf zur Novelle der Strafprozessordnung vorgesehen.
Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung
Mit einem zweiten Teil des Pakets nimmt der Minister Reformen des Sicherheitspolizeigesetzes, des Bundesstraßen-Mautgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes in Angriff. Darüber soll unter anderem eine neue, diesmal aber nicht anlasslose Vorratsdatenspeicherung kommen. Die vormaligen gesetzlichen Regeln zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren hatte der Verfassungsgerichtshof 2014 gekippt.
Vorgesehen ist nun ein umfangreiches Quick-Freeze Modell. „Im Fall eines konkreten Anfangsverdachts soll damit im Einzelfall erlaubt werden, Kommunikationsdienstleistern die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten über einen bestimmten Zeitraum aufzutragen“, erklärte Brandstetter. Eine Frist von zwölf Monaten hat er dafür ins Spiel gebracht. Erhärtet sich ein Verdacht, dürften Ermittler mit Richtergenehmigung auf die Bestände zugreifen.
Das Innenministerium soll zudem Zugang zu Daten aus der Videoüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt. Sicherheitsbehörden können dabei über eine Anordnung eine zweiwöchentliche Vorratsdatenspeicherung der gesamten Bestände verlangen. Auf allen öffentlichen Straßen der Alpenrepublik sollen zudem bei jedem Auto Führer, Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe erfasst und 48 Stunden lang zentral im Innenressort aufbewahrt werden. Für einen großen Lauschangriff in Fahrzeugen werden die Hürden abgesenkt.
Ausnahmen der Netzneutralität
Die Initiative sieht zudem Ausnahmen von der EU-Verordnung zur Netzneutralität vor, sodass Provider „Verkehrsmanagementmaßnahmen“ etwa gegen Pornographie, Computerviren, gewaltverherrlichende Darstellungen oder strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen im Internet durchführen könnten. Offenbar soll damit Websperren der Weg geebnet werden. Ferner will Brandstetter den Einsatz von IMSI-Catchern zur Mobilfunküberwachung regeln und anonyme SIM-Karten abschaffen.
Das Vorhaben soll noch vor der österreichischen Neuwahl im Oktober das Bundeskabinett und das Parlament passieren, momentan läuft aber bis 21. August eine Anhörung. Schon jetzt hagelt es Proteste von vielen Seiten: „Diese radikale Einschränkung von Bürgerrechten kurz vor der Wahl mit einer Begutachtung mitten im Hochsommer ist eine Farce“, beklagt Thomas Lohninger von der Datenschutzorganisation epicenter.works. Der Providerverband ISPA warnte vor einer „unverhältnismäßigen Gefährdung der Integrität informationstechnischer Systeme“. Starke Verschlüsselung dürfe nicht infrage gestellt werden.
Der Grüne Albert Steinhauser bezeichnete den Entwurf als „noch viel weitgehender als befürchtet“. Dieser beinhalte „nicht nur schon längst ad acta gelegte Überwachungsmaßnahmen“, sondern zeige auch, dass die von dem Minister angestrebte Schnüffelsoftware mehr umfasse als die „Umgehung von Entschlüsselung“. Der SPÖ warf der Oppositionspolitiker vor, „sich in Sachen Grundrechte nicht mehr ernst zu nehmen“. Brandstetter freute sich dagegen, den Koalitionspartner an Bord zu haben. Der redliche Bürger sei zumindest von der Strafrechtsreform nicht betroffen.
Quelle.https://www.heise.de