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Überwachungsstaat — Viel mehr Abfragen bei Kontenregister

Beim Kontenregister können die Behörden Auskunft erhalten, welche Konten, Sparbücher und Wertpapierdepots eine gewisse Person in Österreich hat.

Wien. Finanzstrafbehörden, Finanzgerichte, Abgabenbehörden und Staatsanwaltschaften haben im Vorjahr 6297 Mal Auskünfte aus dem Kontenregister erhalten. Pro Monat waren das im Schnitt rund 525 Auskünfte – um 53 Prozent mehr als 2016. Dies haben die Neos aus mehreren parlamentarischen Anfragen errechnet.

Das zentrale Kontenregister wurde allerdings erst am 1. Oktober 2016 eingeführt, sodass für 2016 nur drei Vergleichsmonate vorliegen. In diesem Zeitraum wurden 1026 Auskünfte aus dem zentralen Kontenregister erteilt, pro Monat im Schnitt also 342.

Zum Vergleich: In Deutschland gab es im Vorjahr 692.200 behördliche Kontoabfragen, das waren beinahe doppelt so viele wie im Jahr 2016.

Der „gläserne Bürger“

„Es zeigt sich genau das, wovor wir gewarnt haben: Schon gut ein Jahr nach der Einführung stieg die Anzahl der Abfragen deutlich an. Die Zahlen aus Deutschland lassen schließen: Das wird sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Wir müssen auch in Österreich damit rechnen, dass die Abfragezahlen in den nächsten Jahren explodieren werden“, kritisiert der Neos-Abgeordnete Niki Scherak. „Was wir hier sehen ist der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Die Regierung sammelt immer mehr Informationen und Daten über die Bürger. Am Ende steht der Gläserne Bürger. Dagegen müssen wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren.“

Die meisten Auskünfte (4879) wurden den Abgabenbehörden des Bundes für Abgabenzwecke erteilt. Danach folgen die Staatsanwaltschaften (967). 430 Auskünfte wurden Finanzstrafbehörden für finanzstrafrechtliche Zwecke gegeben. 13 Mal gab es Auskünfte an Strafgerichte.

Beim Kontenregister können die Behörden Auskunft erhalten, welche Konten, Sparbücher und Wertpapierdepots eine gewisse Person in Österreich hat. Kontenstände werden dabei jedoch nicht übermittelt. Dafür braucht es eine richterliche Genehmigung, die nur bei Verdacht auf strafbare Handlungen erteilt wird.

Quelle https://diepresse.com/

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