Das Sicherheitspaket mit einer Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten hat Freitagnachmittag den Nationalrat passiert.
Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten, wird ein “Bundes-Trojaner” ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.
Der “Bundestrojaner” meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.
Anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung
Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines “Quick-Freeze-Modells” möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. Die Abstimmung über die Vorlage hatte sich wegen der dazwischen abgehaltenen “Dringlichen Anfrage” verzögert.
Neben dem Sicherheitspaket wurde am Freitag auch ein Datenschutzpaket im Nationalrat höchst kontroversiell diskutiert. Dieses Paket erleichtert die Weitergabe von persönlichen Daten an die Wissenschaft und Unternehmen. Während die Oppositionsparteien die Maßnahmen kritisierten und vor einem Überwachungsstaat warnten, verteidigten ÖVP und FPÖ die aus ihrer Sicht maßvollen Vorhaben. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) betonte, er sei als Ressortchef für den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung verantwortlich.
Datenpaket
Das Datenpaket wurde schließlich Freitagnachmittag ebenfalls mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Mit der entsprechenden Neuregelung wird es Forschern (auch aus der Privatwirtschaft) erleichtert, persönliche Daten der Österreicher, die der Bund erhoben und abgespeichert hat, für Forschungszwecke zu verwenden.
Die Namen der Betroffenen werden durch eine Kennzahl ersetzt, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern. Kritiker finden, dass man hier von keiner echten Anonymisierung sprechen kann und haben im Vorfeld des Beschlusses rechtliche Bedenken vorgebracht. Freigegeben werden können die Daten nur mit dem Segen der jeweils zuständigen Minister. Kritisch äußerte sich bezüglich der ELGA-Daten bisher Sozialministerin Beate Hartinger (FPÖ).
Abgespeckt wurde ein anderer Teil des Datenpakets, da weder SPÖ noch NEOS ihre Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit liefern wollten. Ursprünglich war etwa geplant gewesen, die Kompetenz für den Datenschutz im Sinn der Deregulierung beim Bund zusammenzufassen. Die SPÖ ging hier nicht mit, da sie die Vorlage mit ihrer Forderung nach einem Verbandsklagsrecht im Datenschutz junktimierte, worauf die Koalition nicht einstieg. Übrig blieben nun kleinere Vorhaben wie etwa, Firmen, die lediglich in einem Teilbereich in öffentlichem Auftrag tätig sind, von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zu befreien. Als Beispiel genannt werden hier Autowerkstätten, die Pickerl-Überprüfungen durchführen.
Die Abstimmung fand wegen der umfangreichen Abänderungen und der “Dringlichen Debatte” erst rund 5,5 Stunden nach der Debatte statt.
Quelle http://www.kleinezeitung.at/politik/