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Wien: Gesetzwidrige Festnahme – Verfassungsgerichtshof korrigiert

30. 10. 2020

Wien: Gesetzwidrige Festnahme – Verfassungsgerichtshof korrigiert

Letzte Woche kam es in Wien am Westbahnhof vor einem geplanten Einkauf in einem dortigen Supermarkt zu einer Konfrontation zwischen der Polizei und gesetzestreuen Bürgern, die sich auf die Regelung betreffend Maskenbefreiung (Covid-19 Lockerungsverordnung/Ausnahmen) beriefen. Sie hatten entsprechende ärztliche Atteste dabei und wiesen diese vor. In dieser Konfrontation zeigte sich, dass unsere Informantin Jennifer Klauninger (Jenny Klaus), eine der Betroffenen, der Exekutive argumenativ haushoch überlegen war. Die Exekutive berief sich auf eine Verwaltungsübertretung, konnte diesen Vorhalt jedoch nicht substantiieren. Schlimmer noch: die Polizisten waren weder imstande zu argumentieren noch gegenzuargumentieren. Doch hören Sie am besten selbst:

Das zweite Video entstand nach dem Verlassen des Supermarktes. Erneut wurde unser Informantin von der Polizei angehalten und mit demselben Vorhalt konfrontiert, den sie bereits zuvor mit deren Kollegen ausdiskutiert hatte. Diesmal kam es jedoch zu keiner Einigung der Vernunft. Die Exekutive begann ihr eingeübtes Spielchen durchzuexerzieren, nämlich Beteiligte zu isolieren, einzeln einzukreisen und handlungsunfähig zu machen, d.h. zu Boden zu ringen und Handfesseln anzulegen. Die Szene endete mit dem Abführen und Verbringen in einen Arrestantenwagen, flankiert von einer österreichischen Spezialeinheit zur Terrorismusbekämpfung (die sogenannte „Wega“).

Unsere Informantin nimmt dazu Stellung:

„Nachdem ich gefesselt und dabei verletzt wurde, spielte sich auf dem Polizeiposten folgendes ab: Der Kommandant kam zu mir, um ein Verhör zu führen. Währenddessen entnahmen seine Kollegen entgegen meinem Willen meine Geldbörse aus meiner Handtasche und stellten offensichtlich meine Personalien fest. Die Reaktion war erstaunlich: nachdem sie erkannten, dass ich eine mitteleuropaweit bekannte Aktivistin bin, mit der es offensichtlich nicht gut Kirschen essen ist, waren die Polizisten sichtlich nervös, öffneten sofort meine Handschellen und forderten mich auf, umgehend den Polizeiposten zu verlassen.“

Die Geschichte hatte aber damit keinesfalls ein Ende, denn die Polizei hatte ihre Rechnung ohne den österreichischen Verfassungsgerichtshof gemacht. Dieser publizierte vor zwei Tagen, auch von deutschen Medien stark beachtet, ein Erkenntnis unter dem Titel „COVID-19: Mehrere – vor allem frühere – Maßnahmen gesetzwidrig, da Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert“, das viele der bisherigen Covid-Vorschriften der österreichischen Regierung zur Makulatur machte. Für juristisch Interessierte findet sich der Volltext des Erkenntnisses hier:

www.vfgh.gv.at/medien/Entscheidungen_Oktober-Session.php

Späte Einsicht der Polizei

Unsere Informantin erlaubte sich im Nachspann der geschilderten Ereignisse an sämtliche Landespolizeikommissariate Österreichs eine E‑Mail-Nachricht zu schicken, in der sie auf die Ungesetzlichkeit des Vorgehens der Wiener Exekutive unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes verwies. Die Reaktion war wiederum erstaunlich, denn Polizei.news Österreich brachte kurz danach auf Facebook folgende Meldung:

Verfassungsgerichtshof Österreich: Maskenpflicht und weitere Corona-Maßnahmen gesetzeswidrig

COVID-19: Gesetzwidrige Maßnahmen und verletzte Rechte eines Zivildieners – Antrag gegen Mautbefreiung unzulässig Acht heute (29.10.2020) zugestellte Entscheidungen des VfGH betreffen großteils nicht mehr geltende Maßnahmen gegen COVID-19, die Verpflichtung zum außerordentlichen Zivildienst sowie eine Mautbefreiung in Vorarlberg. […] COVID-19: Mehrere – vor allem frühere – Maßnahmen gesetzwidrig, da Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert Der VfGH hat … Verfassungsgerichtshof Österreich: Maskenpflicht und weitere Corona-Maßnahmen gesetzeswidrig weiterlesenPolizei.news – Aktuelle Polizeimeldungen 2 Kommentare

Quelle https://unser-mitteleuropa.com/wien-gesetzwidrige-festnahme-verfassungsgerichtshof-korrigiert/

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