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„Andere Meinungen zu unterdrücken, ist salonfähig geworden“

29. November 2020

Juristin erhebt schwere Vorwürfe

„Andere Meinungen zu unterdrücken, ist salonfähig geworden“

Dr. Susanne Fürst ist Rechtsanwältin, Nationalratsabgeordnete und gilt als Verfassungsexpertin der FPÖ. In sozialen Medien fällt sie immer wieder durch ihre regierungskritischen Beiträge auf. Mit der nötigen Schärfe und sachlicher Begründung zeigt sie Missstände auf, wie die Corona-Zwangsmaßnahmen. Sie findet: Die Grundrechtseingriffe stehen in keinem Verhältnis zur Gefahr.

Mit Blick auf das Corona-Maßnahmen-Chaos könnte man von rechtlicher Willkür in Österreich sprechen. Ist das so? Oder geht alles mit rechten Dingen zu?

Die Bundesregierung nutzte die Verunsicherung im Frühjahr dieses Jahres im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Corona-Virus sehr geschickt aus und hob von einem Tag auf den anderen das „Pressekonferenzen-Recht“ aus der Taufe.

In der Not könne man auf langwierige Debatten im Parlament nicht Rücksicht nehmen. Die Einleitung bestand stets aus düsteren Prognosen, anschließend wurden Maßnahmen von allergrößter Tragweite für die Bürger verkündet und im Abgang hinterließen uns die Herren noch die Botschaft, dass jeder Widerspruch oder Zweifel am Gesagten zwecklos und moralisch verwerflich sei.

Auf diese Weise gelang es der Bundesregierung, Tabubrüche durchzusetzen und dafür eine unglaubliche Zustimmung zu ernten. Von Beginn an scheute Bundeskanzler Kurz nicht davor zurück, seinen Weg als den einzig vertretbaren zu verkaufen und tätigte dabei höchst fragwürdige Aussagen, wie seine 100.000 Toten oder „ALLE Studien beweisen“.

Es ist gespenstisch, wie schnell Millionen Menschen bereit sind, freiwillig auf einen Großteil ihrer Rechte zu verzichten und gegen Zweifler und Kritiker vorzugehen, und wie einseitig und beinahe erdrückend die meisten Medien berichten.

Erst langsam regte sich Widerstand gegen diese neue Normalität, in der die Exekutive über eine gesetzliche Blankoermächtigung verfügt, diktatorische Verordnungen „zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus“ zu erlassen. Hinter dieser pauschalen, inhaltsleeren Worthülse lassen sich viele (Macht-)Politikerträume realisieren. 

Welche Verfassungs-/Grundrechte wurden seit dem Frühjahr gebrochen und war das gerechtfertigt?

Es wurde beinahe der gesamte Grundrechtskatalog erheblich eingeschränkt, angefangen vom Grundrecht auf persönliche Freiheit und Bewegungs- und Reisefreiheit. Auch das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, das für viele beschnitten oder gar vernichtet wird.

Diese Menschen sind auch in ihrem Grundrecht auf Eigentum massiv betroffen. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Entwicklung und ihrem Recht auf Bildung und angemessene soziale Kontakte eingeschränkt.

Es werden viele gesundheitliche und psychische Schäden in der Bevölkerung in Kauf genommen, und in den Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen spielen sich viel stummes Leid und Einsamkeit ab. Am nachhaltigsten ist der angerichtete Schaden aus meiner Sicht für die Meinungs- und Pressefreiheit und die allgemeine Debattenkultur.

Es ist salonfähig geworden, andere Meinungen zu unterdrücken und aktiv zu bekämpfen, alles unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes. Renommierten Ärzten, die die Regierungslinie nicht teilen, drohen Jobverlust und mediale Hetze. Sachliche Videos und Interviews mit kritischem Inhalt verschwinden unter dem Vorwand von „Hass­rede“ oder „Fake News“ aus dem Internet. Kritische Bürger und Politiker sind „Corona-Leugner“, „Verschwörungstheoretiker“ oder schlichtweg „Lebensgefährder“.

Mit der richtigen Begründung kann die Regierung scheinbar jedes Recht brechen? Was haben die Grundrechte dann für einen Sinn?

Grundrechte können unter den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Die Maßnahmen müssen einem öffentlichen Interesse dienen und geeignet und erforderlich sein, um dieses Ziel zu erreichen, das heißt die Beschränkungen müssen sachlich gerechtfertigt, nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.

Im Fall Corona müsste für jede einschränkende Maßnahme bis zum Lockdown mit Daten, Fakten und Expertenaussagen dargelegt werden, warum sie als geeignet und vor allem als erforderlich (im Sinne des mildesten Mittels) angesehen wird, um das Ziel der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems zu erreichen. Rückblickend auf das Frühjahr wissen wir, dass der Shutdown spätestens ab Anfang April überschießend war, da klar wurde, dass die Spitalsbetten reichen.

Die Rechtsgüterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den Freiheitseinschränkungen für die Bürger müsste bei dieser Eingriffsintensität täglich vorgenommen und bei Änderung der Umstände sofort revidiert werden.

Der „Lockdown Light“ etwa beinhaltete die Schließung der Gastronomie, obwohl diese nicht zu den Infektionstreibern in der Corona-Ausbreitung zählte. Der Grundrechtseingriff für die Gastronomen ist angesichts des geringen Ausmaßes an Infektionen, die durch die Schließung vielleicht vereitelt werden, viel zu schwer und daher unverhältnismäßig.

Desgleichen ist die Verhängung einer zweiwöchigen Quarantäne über symptomfreie Personen alleine aufgrund eines fragwürdigen positiven PCR-Testergebnisses eine unverhältnismäßige Grundrechtsverletzung. 

Laufen wir Gefahr, dass diese rechtlichen Tabubrüche salonfähig werden?

Die angebliche Alternativlosigkeit hat sich in der Politik schon seit geraumer Zeit eingeschlichen, und es ist sehr gefährlich, dass gerade jene Regierungen besonders viel Zuspruch und exzellente Umfragewerte haben, die kompromisslos von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Aber ich glaube daran, dass sich die Demokratie – wie die Wahrheit – ihren Weg bahnt.

Quelle https://www.wochenblick.at/andere-meinungen-zu-unterdruecken-ist-salonfaehig-geworden/

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